Eltern-Checkliste: Ämter & Behörden

Mit der Geburt Ihres Babys kommen auf Sie einige zu erledigende Formalitäten und Ämtergänge zu: Geburtsurkunden, Kindergeld, Elterngeld und vieles mehr.

Mit dieser Eltern-Checkliste für Ämter und Behörden erhalten Sie einen Überblick und sehen welche Unterlagen und Dokumente Sie benötigen.

Wussten Sie schon, dass Sie sich bereits während der Schwangerschaft jederzeit kostenlos in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle informieren und beraten lassen können? Hier hilft vor allem die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) bei der Suche nach einer Beratungsstelle.

Elternzeit

Wo?
Arbeitgeber

Wann?
Mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit

Benötigte Unterlagen:
Antrag muss schriftlich erfolgen und eine Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten

Mutterschaftsgeld

Wo?
Krankenkasse

Wann?
Sieben Wochen vor dem Geburtstermin

Benötigte Unterlagen:

  • Bescheinigung (vom Frauenarzt) über die/den Schwangerschaft/Geburtstermin
  • Antrag bei der Krankenkasse

Vaterschaft (falls nicht verheiratet, anerkennen lassen)

Wo?
Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar

Wann?
Vor oder nach der Geburt möglich (Persönliche Zustimmung der Mutter nötig)

Benötigte Unterlagen:

  • Geburturkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern (Oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
  • Personalausweise
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Zustimmung der Mutter, wenn diese nicht anwesend sein sollte

Krankenversicherung

Wo?
Bei der Krankenkasse eines Elternteils

Wann?
Schnellstmöglich nach der Geburt

Benötigte Unterlagen:

  • Zunächst Krankenkasse telefonisch informieren, diese schickt dann ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis
  • Für das Kind erhalten die Eltern nach ca.  zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte
  • Antrag auf Familienversicherung (erhält man von der Krankenkasse)

 

Geburtsurkunde (Wahl Name/Familienname für das Kind)

Wo?
Standesamt des Geburtsortes oder Krankenhaus - einige übernehmen die Anmeldung

Wann?
Innerhalb einer Woche nach der Geburt

Benötigte Unterlagen:

  • Bargeld für die Kosten der Geburtsurkunden
  • Einen frankierten A4-Briefumschlag

Wenn die Eltern verheiratet sind:

  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Kopie der Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Falls geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil
  • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgeerklärung

Kinderreisepass

Wo?
Einwohnermeldeamt

Wann?
Falls benötigt für Reise: nach Erhalt der Geburtsurkunde

Benötigte Unterlagen:

  • Biometrisches Passfoto
  • Bargeld
  • Zustimmung beider Elternteile, ist nur einer anwesend, Vollmacht des Anderen
  • Achtung: Kinderausweis ist sechs Jahre gültig und kann bis maximal zum 12. Lebensjahr verlängert werden und wird sofort ausgestellt

Elterngeld

Wo?
Elterngeldstelle
(Auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie kann man die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen finden). Bei einigen Stellen kann der Antrag online - bereits vor der Geburt - ausgefüllt werden. Es müssen nach der Geburt lediglich die fehlenden Daten eingetragen werden.

Wann?
Nach Erhalt der Geburtsurkunde

Benötigte Unterlagen:

  • Bescheinigung von der Krankenkasse
  • Antrag auf Elterngeld
  • Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Meldebescheinigung (nur beim Reisepass)
  • Vordruck „Erklärung zum Einkommen“
  • Steuer-ID beider Elternteile
  • Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes – wenn vorhanden
  • Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate

Kindergeld

Wo?
Familienkasse der Agentur für Arbeit

Wann?
Nach Erhalt der Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes. Bis zu vier Jahre lang kann der Kindergeldanspruch rückwirkend festgestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch nur für die letzten sechs Monate vor Eintragseingang möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Kindergeld
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Steuer-ID der Eltern und des Kindes

 

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