Elterngeld beim zweiten Kind

Du hast Fragen rund um das Thema Baby- und Kleinkind? Dann bist du hier bei uns genau richtig!
Wir sind das HiPP Expertenteam - Ernährungswissenschaftler und Mütter und haben jahrelange Erfahrung. Täglich beraten wir seit vielen Jahren im HiPP Elternservice am Telefon, per Mail, über Social Media und via Live-Chat viele Mamas und Papas. Es gibt keine Frage, die wir noch nicht gehört haben. Und wenn doch machen wir uns schlau! Deine Fragen sind also bei uns bestens aufgehoben – wir freuen uns auf deine Nachricht!
Wir sind immer montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags bis 12 Uhr für dich da! Die Feiertage verbringen wir im Kreise unserer Lieben und beantworten die eingehenden Fragen so schnell wie möglich ab dem nächsten Werktag. Wir freuen uns auf deine Fragen!
Deine HiPP Expertinnen
Eva, Sophia, Sigrid, Anke, Luise, Annelie und Evi
(Zum Elternforum wechseln, um sich mit anderen Eltern auszutauschen.)

Liebe Eltern,
wir wünschen euch einen schönen Feiertag!
Bitte beachtet, dass eingehende Anfragen verzögert beantwortet werden.
Am Freitag sind wir wieder wie gewohnt für euch da!
Herzliche Grüße
vom HiPP Elternservice-Team
irgendwie blicke ich es nicht ganz durch. Ich habe im März 2017 mein erstes Kind auf die Welt gebracht, Elterngeld für 1 Jahr und Elternzeit für 3 Jahre beantragt. Wann müsste mein zweites Kind geboren werden damit ich das volle Eltergeld wieder bekomme. Bis März 2019? Oder bis Mai 2018?
Lg Meral
hier sind wir nicht die Experten.
Allgemein heißt es: „Das Elterngeld orientiert sich am durchschnittlichen Erwerbseinkommen des antragstellenden Elternteils in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Dies gilt auch für die Berechnung des Elterngeldes bei einem zweiten Kind. Wurde in einigen Monaten des zwölfmonatigen Bemessungszeitraums allerdings bereits für das ältere Kind Elterngeld bezogen, werden die betreffenden Monate übersprungen.“
Informationen erhalten Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/fam ... ew=DEFAULT
Gerne berät Sie auch Ihre Elterngeldstelle.
Alles Gute,
Ihr HiPP Expertenteam