Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Beschäftigungsverbot und Lohn
Du hast Fragen rund um das Thema Baby- und Kleinkind? Dann bist du hier bei uns genau richtig!
Wir sind das HiPP Expertenteam - Ernährungswissenschaftler und Mütter und haben jahrelange Erfahrung. Täglich beraten wir seit vielen Jahren im HiPP Elternservice am Telefon, per Mail, über Social Media und via Live-Chat viele Mamas und Papas. Es gibt keine Frage, die wir noch nicht gehört haben. Und wenn doch machen wir uns schlau! Deine Fragen sind also bei uns bestens aufgehoben – wir freuen uns auf deine Nachricht!
Wir sind immer montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags bis 12 Uhr für dich da! Die Feiertage verbringen wir im Kreise unserer Lieben und beantworten die eingehenden Fragen so schnell wie möglich ab dem nächsten Werktag. Wir freuen uns auf deine Fragen!
Deine HiPP Expertinnen
Eva, Sophia, Sigrid, Anke, Luise, Annelie und Evi
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Ich habe einen unbefristeten vollzeitvertrag.
Nach der elternzeit habe ich auf Wunsch einen befristeten teilzeitvertrag für 7 Monate angenommen.Dieser geht bis zum 18.11.2016.
Mein alter unbefristeter vertrag ruht in der Zeit.
Nun bin ich wieder schwanger und habe wegen einer risikoschwangerschaft ein beschäftigungsverbot bekommen.
Was passiert nach dem 18.11. ? Bekomme ich da überhaupt noch ein gehalt ? Greift automatisch mein vollzeitvertrag ohne dass ich überhaupt antrete ? Oder bekomme ich das teilzeit gehalt?
Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Unsere Personalabteilung konnte mir bisher noch keine Auskunft geben und ich würde gerne wissen was ich als Grundlage zur Berechnung des elternge des nehmen soll.
Vielen Dank schonmal !
schön, dass Sie sich an uns wenden. Auf diesem Gebiet sind wir aber keine Experten.
Beim Thema Elterngeld kann Ihnen sicher die zuständige Elterngeldstelle weiterhelfen. Sie sind hier die Experten, die Sie ganz individuell beraten können. Welche Stelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html.
Alles Gute für Ihre Schwangerschaft und viel Vorfreude auf Ihr Baby wünscht
Ihr HiPP Expertenteam
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.