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Unterhaltspflicht
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die Frage richtet sich eher an die alleinerziehende bzw. getrennt lebende Mütter :
mein noch Ehemann und ich sind beide berufstätig, allerdings ich habe nur eine halbe Stelle.
unser Kind ist 3,5 und bleibt bei mir.
wir haben uns gerade getrennt.dem Kind steht Unterhalt zu.
Wisst ihr, ob er mir gegenüber auch unterhaltspflichtig ist, selbst wenn ich arbeite, aber über ein geringeres Einkommen verfüge?
Danke im voraus für eure Antworten
Sobald Dein Kind drei Jahre alt ist und Betreuungsmöglichkeiten bestehen, kann lt. Gesetz eine Vollzeiterwerbstätigkeit zugemutet werden und Dein Mann ist aus der Unterhaltspflicht Dir gegenüber raus.
Allerdings können einzelne Richter auch anders entscheiden...
d.h. wenn mein Einkommen +Kindesunterhalt nicht ausreichend sind, um monatliche Ausgaben abzudecken, bin ich auf staatliche Hilfen, sprich Wohngeld etc. angewiesen
Geht das nicht muss dir dein Mann auch einen Ausgleich zahlen.
Allerdings sind die Urteile da so oft verschieden das sich da leider nur der Gang zum Anwalt empfiehlt.
Allerdings müsste nach gängiger Rechtsprechung der Kindesvater dann auch einen Anteil der zusätzlichen Betreuungskosten tragen.
die ganztägige Betreuungsmöglichkeit ist in der zuständigen kita gegeben.
ich habe nur im Moment so viel zu erledigen und zu verarbeiten, u.a. psychisch, dass ich nicht in der Lage bin einen Vollzeitjob auszuüben. Das interessiert natürlich keine Behörde...
es ist zu unterscheiden zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt.
Trennungsunterhalt steht Dir bis Rechtskraft der Scheidung zu.
3/7 des differierenden Einkommens.
Für nachehelichen Unterhalt ist auch wichtig, was Ihr bezüglich von Arbeitszeiten vereinbart habt.
War es immer so vorgesehen, dass Du nur halbtags arbeiten sollst, wird Dir ein Richter vielleicht auferlegen, 30 Stunden zu arbeiten, aber eher keine Vollzeitstelle. Dann würdest Du evtl. noch aufstockenden Unterhalt bekommen. Oder ggf. Wohngelt + Kinderzuschlag.
Liegt natürlich auch am Richter....
Hast Du denn die Möglichkeit, Deine jetzige Stelle aufzustocken?
Will Dir keine Angst machen, aber als alleinerziehende Mutter hast Du eher schlechte Karten auf dem Arbeitsmarkt.
dein Mann muß auch für dich Unterhalt bezahlen auch wenn du einen Teilzeitstelle hast außer du verdienst zuviel oder er zuwenig!
Ich bin in der gleichen Situation seit 2 Monaten! Im Moment habe ich nur einen 450,-Euro Job, aber meine Anwältin hat gesagt selbst wenn ich ne Teilzeitstelle habe muß er zu 98% noch für mich zahlen und fürs Kind sowieso.
Du mußt auf keine Fall Vollzeit gehen! Kannst Betreuungsgeld und Wohngeld beantragen beim Landratsamt.
Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen und der berechnet dir genau was dein Mann zu zahlen hat und fordert es auch gleich ein!
Alles Gute, ich weiß wie es dir geht und ich bin auch nur am rumrennen! Und dann kann man sich nicht mal hängen lassen weil man muß ja stark sein fürs Kind
Ist eh ne Schweinerei was das Gesetz mit uns Frauen macht! Den Männern muß einen gewisse Summe zum Leben bleiben, aber wenn du mit Kind weit drunter liegst kräht kein Hahn danach!
Ich zum Beispiel hab im Moment trotz Unterhalt,Kindergeld und 450,-Euro Job weniger als mein Mann und muß davon aber noch Miete bzw. Darlehen (EIgentum) bezahlen und diverse andere Sachen
Also fuer das Kind muss er Zahlen, eh klar. Bis er 3 ist steht dir auch sowas wie betreuungszuschuss zu, Danach nur wenn Es keine passende betreuung gibt (gibt es aber sagst du).
Ob er fuer dich Zahlen muss haengt Von so vielen faktoren ab - besser ist wohl echt der gang zum anwalt.
Hast du zb eine karriere aufgegeben wegen dem kind? Schadet ein anderer job wo du mehr verdienst deinem kind? Ist eine Frau zb 10 jahre wegen kinder erziehung daheim geblieven und dann nicht vermittelbar, muss der Mann bezahlen usw usw
Manchmal greift auch der halbteilungsgrundsatz (dh er verdient 3000 du nur 2000, haelfte davon ist 2500 dh er zahlt an dich 500).
Ein ehepaar das meine eltern kennen haben sich vor ca 3 jahren geschieden (er hat sie betrogen). Sie war immer zu Hause wegen den sohn und obwohl dieser nun schon volljaehrig ist, bekommt sie keinen job (wAr ja 20 jahre nicht arbeiten und nun auch zu alt). Er muss ihr lebenslang unterhalt bezahlen!
Lg
> Der Selbstbehalt bei den Männern beträgt 950 EUR. Ich kann dir aus eigener
> Erfahrung sagen, dass es ganz schön knapp ist, wenn deinem Ehemann aufgrund
> der Unterhaltsverpflichtungen unter 1000 EUR zur Verfügung stehen. Da fragt
> man sich dann schon, wie es überhaupt klappen soll mit einer eigenen
> Familie....
> uns doch für ein Kind entschieden - ist alles sehr sehr knapp und ein
> zweites Kind nicht möglich. Aber ich bin trotzdem überglücklich mit meinem
> Sonnenschein und mein großer Traum - ein Baby - hat sich erfüllt.
> noch mehr Unterhalt
> legen müssen.
Ich weiß nicht woher du kommst aber bei uns sind es 1100,-Euro! Und der Trennungsunterhalt ist ja maximal für 1 Jahr!
2013 lag er bei Kindesunterhalt bei 1000 €, ansonsten bei 1100 € - berufstätigkeit vorausgesetzt.
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