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Unterhalt
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Vielleicht hat jemand ein bisschen Ahnung.
Es geht um folgendes: ich lebe mit meinem Freund zusammen, haben ein 2 1/2 jährigen Sohn. Mein freund hat noch eine Tochter 8 Jahre alt, für die er jetzt Unterhalt zahlt.
Nun wurde es neu berechnet und soll den vollen Unterhalt -92 Euro zahlen. Wenn ich das nun von seinem Gehalt abziehe bleibt für unseren Sohn nichts übrig. Aber er ist doch unserem Sohn auch Unterhaltspflichtig? Oder sehe ich das falsch nur weil wir zusammen wohnen?
Der Selbstbehalt ist 1000 Euro, das ihm zusteht. Ich selbst habe nicht viel und kann mich und mein Sohn alleine nicht versorgen.
lg
also ich kenne mich mit Unterhalt nicht aus, hab aber einen Unterhaltsrechner gefunden.
http://www.t-online.de/eltern/familie/i ... chnen.html
Kannst ja mal Gehalt und beide Kinder angeben und dann gucken was da rauskommt.
ich rechne schon gefühlte 100 wochen mit diesen rechnern rum. Laut denen besteht ein Mangelfall und was er bezahlen könnte. Das hat aber eben das Jugendamt nicht so berechnet.
Bei deinem steht sogar
Die formelhafte Berechnung des Auswertungsergebnisses ist nicht möglich.
Bitte holen Sie Expertenrat ein!
Das Jugendamt hat unseren Sohn nicht mit berechnet und meine frage ist eben ob dies richtig ist nur weil er mit ihm zusammen wohnt?
Wir haben ja am Dienstag ein Termin beim Rechtsanwalt, aber es zermürbt mich eben trotzdem. Und leider kann ich nicht abschalten
Unterhalt soll die kleine ja bekommen, aber eben nicht so das meiner leer aus geht. Das war übrigens auch die Aussage von einem vom Amt: Dann geht eben ein Kind leer aus
Und dabei darf er noch nicht mal seine Tochter sehen
Besteht ein Mangelfall, so bekommen beide Kinder den Rest jeweils anteilig ausbezahlt bzw. angerechnet.
Allerdings hat sie wahrscheinlich 900,- selbstbehalt berchnet, heißt dann könne er den vollen Satz zahlen
Aber es sind ja jetzt 1000,- wurde ihm auch nochmal von der Arge bestätigt
Er hat das schon gerichtlich geklärt, darauf hin hatte er ja Kontakt, aber dann warum auch immer kein Kontakt mehr. Sie hat abgeblockt.
Sie will den Unterhalt mehr nicht. Und das kann es eben auch nicht sein. Jeder hat seine Rechte wie auch Pflichten
> Genau deswegen.. weil er zahlen muss hat er auch Anrecht auf sein Kind.Wenn er sein
> Kind weiterhin nicht sehen darf würde ich auch mal den Unterhalt einbehalten. Was
> meinst wie schnell der Kontakt wieder hergestellt ist....
Das ist wirklich kein guter Rat!
Unterhalt und Umgangsrecht sind zwei verschiedene Dinge und rechtlich vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten! Behält er den Unterhalt ein, ist er säumig und die Kindesmutter kann gegen ihn vollstrecken (sofern ein Titel vorhanden ist). Ein gutes Licht wirft es in keinem Fall auf den Vater...
Dann müßte man den komplizierten Weg gehen und den Unterhalt auf ein Treuhandkonto einzahlen, bis die Kindesmutter eine Kontaktanschrift/-telefonnummer preisgegeben hat; wäre allerdings auch wieder mit Kosten verbunden.
Ich sehe es aber dennoch so das beide Rechte und Pflichten haben.
Zum Glück gibt es ja jetzt mehr rechte für die Väter, wie einfach die umzusetzen sind müssen wir jetzt mal sehen.
Es ist aber eben auch so das eine Mutter dem Kind einiges einreden und erzählen kann. Wer weiß ob sie überhaupt ihr Vater sehen möchte. Da hab ich auch etwas Angst vor. Kinder sind leicht zu beeinflussen.
Das Kind zwingen wollen wir ja auch nicht unbedingt.
>
>
> Ich sehe es aber dennoch so das beide Rechte und Pflichten haben.
>
> Zum Glück gibt es ja jetzt mehr rechte für die Väter,
Gott sei Dank mittlerweile
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> Es ist aber eben auch so das eine Mutter dem Kind einiges einreden und
> erzählen kann. Wer weiß ob sie überhaupt ihr Vater sehen möchte. Da hab ich
> auch etwas Angst vor. Kinder sind leicht zu beeinflussen.
> Das Kind zwingen wollen wir ja auch nicht unbedingt.
Das stimmt leider..wenn da so ist kann man leider nicht viel machen
Die Gegenseite könnte sogar von deinem Freund verlangen, dass er sich einen Nebenjob sucht, um den Mindestunterhalt leisten zu können.
Aaaaaber... da die Tochter ja noch keine 12 Jahre alt ist, könnte vom JA Unterhaltsvorschuss geleistet werden, wenn dein Freund nicht genug verdient.
Leider sind solche Sachen auch immer davon abhängig, wie das Amt/Gericht entscheidet.
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