Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
ich brauche mal eure Hilfe. Mein kleiner ist seid heute krank,er hat ne Mittelohrentzündung. Nun zu meiner Frage muß der Arbeitgeber jetzt den Ausfall zahlen oder die Krankenkasse.Ich hab zwar bei der Personalstelle angerufen und hab nachgefragt die sind der Meinung das es die Krankenkasse zahlen muß.....nun muß ich aber auch dazu sagen das wir eine Personalstelle haben die manchmal überhaupt nicht wissen was los ist, ich bin nämlich der Meinung das der Arbeitgeber 10 Tage zahlen muß und nach diesen 10 Tagen die KK. Wer kennt sich damit aus für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Lg.
also ich war schon öfter krank mit Felix und bisher war es bei uns immer so das die KK den Ausfall gezahlt hat ... 10 Tage im Jahr ... alles andere musst du dann mit deinem Arbeitgeber klären ... bei mir heisst das dann Unbezahlt frei nehmen ...
LG Sanny
bei mir isses auch so, dass mein arbeitgeber mir zwar frei geben muss, jedoch ohne bezahlung..... ich bekomme die 10 tage pro jahr von meiner krankenkasse bezahlt....nicht zu 100%, aber fast gleich
allerdings muss ich nur eine kopie der vorderseite der krankschreibung meinem arbeitgeber vorlegen..... das original geht die nix an..... das schicke ich sofort an die kk....
Kenne das alles schon zu gut, dein Arbeitgeber zahlt dir keinen Pfennig.
Lg
also ich werds dies jahr sicher auch machen müssen
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.