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Unbefristeter Arbeitsvertrag- Schwanger
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Zu der Befristung kann ich nur sagen, es kommt drauf an, ob du bis zur "Verlängerung" schon im Mutterschutz bist - die verbleibende Zeit darfst du nach Mutterschutz/Elternzeit in jedem Fall noch arbeiten - bist du noch nicht im Mutterschutz zum fraglichen Zeitpunkt, kann dein Arbeitgeber auch eine Vertragsverlängerung ausschlagen. Ob das nun unfair ist oder nicht, es ist nunmal Gesetz, aber vielleicht sieht deine Chefin das ganze ja gar nicht so eng, wie du befürchtest!
Du hast deinen Chef mit der Verneinung Kinderwunsch angelogen, selbst das ist ein Grund für eine Kündigung. Tu dir selbst den gefallen und sei ehrlich.
Wenn du es net tust riskierst du ne Kündigung, und dein Arbeitgeber kann sich strafbar machen weil er/sie das Mutterschutzgesetz net einhaltet.
Und es ist auch net gut für dich.
Wenn sie/er fragt warum du das net früher erwähnt hast dann sag du hast es da auch noch net gewusst.
Hab da keine Ahnung, mein Chef is mein Verlobter lol. Der glaubt mir auch so, dass ich schwanger bin hihi
Auf den Zettel steht der ausstellungstag ,nicht wann du schwanger wurdest. Nur der Tag an dem es ausgestellt wurde und der Termin der entbindung.
Natürlich ist das vertrauensverhältnis hin, würde mich danach krank schreiben lassen.
Klingt zwar fies ist aber so.
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-k ... -chef.html
Alles Gute für dich und eine schöne Schwangerschaft!lg
soweit ich weiß hast du eine bestimmte zeit wo du es deinem arbeitgeber es nicht sagen musst das du schwanger bist aber leider weiß ich die genaue zeit nicht mehr da musst du dich mal erkundigen
ich habe es zum beispiel meinem arbeitgeber es gleich gesagt und eine woche später brauchte ich nicht mehr arbeiten weil die arbeit zu schwer war
lg
Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben.
(2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet nur wenig, zwischen sollen und müssen
Die ersten 3Monate soll man es eigentlich eh für sich behalten, erst danach ist die schwangerschaft "fest"
das ist nicht ganz richtig. Der Arbeitgeber muss sofort davon unterrichtet werden wenn die Schwangerschaft festgestellt wurde. Auch wenn es vor den 3 Monaten ist. Denn auch die Schwangere hat Pflichten dem Arbeitgeber gegenüber und dazu zählt halt ihn in Kenntnis zu setzen. Hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen. Sollte die Schwangerschaft von einem Arzt festgestellt worden sein, lässt sich das ohne weiteres nachprüfen und das zieht dann auch eine Kündigung nach sich. Ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Liebe Grüße
Man gefährdet sich selbst und das Kind, wenn der Arbeitgeber es net weiß.
Z.B.
Ist man in einem Beruf tätig wo du schwer heben musst, oder so in der Art, stell dir mal vor dein Chef sagt, schlepp das Teil mak da hin, und du sagst nein, er fragt dich warum, was wird denn dann deine Antwort sein, wenn du ihm net sagen willst das du schwanger bist?
Dadurch gerade in den ersten Monaten kann was mit dem Kind passieren und gerade das soll vermieden werden.
Dein Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen das zum Beispiel eine Liege für dich vorhanden ist, und das du körperlich net belastet wirst.
Wenn da was passiert macht er sich strafbar.
Du bist dazu verpflichtet.
Rede mit deiner/m Chefin/Chef und frag mal nach ob du bis zum Mutterschutz bei ihm arbeiten darfst.
Aber der Arbeitgeber muss sofort davon unterrichtet werden, denn du bist dann ja eingeschränkt, du darfst kein Nachtarbeit mehr machen, keine Akkordarbeit, du darfst net zu lang stehen, net mehr wie acht stunden arbeiten, keine Überstunden, net schwer heben, keine Körperliche belastbarkeit, usw.
Theöretisch könntest du sogar im 9.Monat eine Schwangerschaft verneinen.
Wenn du Tätigkeiten ausübern musst,die sonst unter das Mutterschutzgesetz fallen würden (Nachtarbeit,schweres Heben,Umgang mit infektiösen Material usw...),machst du das auf eigene Verantwortung und kannst später deinen Arbeitgeben dafür nicht belangen,falls etwas passieren sollte.
lg
Ein Rechtsanwalt hat einer Frau, die so eine Frage gestellt hat, folgende Antwort geschrieben:
"Sehr geehrte Ratsuchende ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilein, sobald Ihnen ihr Zustand bekannt ist.
Wird diese Mitteilungspflicht des § 5 MuSchG durch die Arbeitnehmerin verletzt, so kann der Arbeitgeber grundsätzlich keine Rechte herleiten.
Etwas anderes könnte sich z.B ergeben, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung hat.
Z.B. wenn er eine neue Kraft mit langer Einarbeitungsszeit einstellen muß, dies aber zeitlich ,durch die verspätete Mitteilung, nicht mehr möglich ist.
In solch einem oder ähnlich gelagerten Fällen könnte ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bestehen.
Ein befristetest Arbeitsverhältnis läuft zum vereinbartem Zeitpunkt aus. Dafür bedarf es keiner Kündigung.
Die Tatsache, dass Sie schwanger sind ändert daran nichts. Denn bei einem zulässig befristeten Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber durch die Schwangerschaft nicht gehindert, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf zu berufen.
Somit verlängert sich das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgrund der Schwangerschaft nicht.
Im übrigen haben Sie als werdende Mutter in einem berfristeten Arbeitsverhältnis die gleichen Rechte und Pflichten wie eine schwangere Arbeitnehmerin in einem unbefristeten Arbeitsverhältins nach dem Mutterschutzgesetz.
Sie erhalten für die Zeit der Mutterschutzfirsten( 6 Wochen vor, 8 Wochen nach Entbindung) Mutterschaftsgeld. Eine Zuschußpflicht des Arbeitgeber entfällt ( wenn Nettoarbeitsentgelt 13 € pro Tag übersteigt), wenn das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß während dieser Frist endet.
Ich hoffe Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung einen Überblick verschafft zu haben.
Ergänzend möchte ich auf folgendes hinweisen. Meine Auskunft umfasst .."
hier noch der Link dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... c_id=15417&
Liebe Grüße und alles Gute
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