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Elterngeld
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Man ist während der Elternzeit beitragsfrei versichert bei der der KV und RV+PV.
Das mit den drei Jahren Elterngeldbezug stimmt aber nicht.(Das war noch nicht mal beim alten Erziehungsgeld so.Verwechslung mit dem Erzeihungsurlaub.
Man hat nach wie vor das Recht auf Drei Jahre Erziehungsurlaub,nicht Elterngeld.Solange dürfte das Arbeitsamt dich nicht verpflichten,arbeiten zu gehen,wenn Du diese in Anspruch nimmst.Mit dem Elterngeld hast Du folgede Möglichkeiten.Entweder beziehst Du dieses für 1 Jahr,nach deinem durchschnittlichen Monatsgehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt(bzw.der letzten ab Beginn der 6 wöchigen Mutterschutzfrist) oder Du lässt es Dir halbiert für 2 Jahre auszahlen.
Versichert bist Du wie schon erwähnt in dieser Zeit Beitragsfrei.
Vorsichtig mit Antrag auf ALG während des Bezuges von Elterngeld.Das wird nämlich aufs Elterngeld angerechnet,was die meisten nicht wissen und die Ämter es natürlich auch fast keinem sagen.Ich hatte bei meinem ersten Sohn ja noch Erziehungsgeld für zwei Jahre bekommen und erst dann habe ich ALG beantragt.Somit konnte ich in aller Ruhe z.B. eine Weiterbildung machen und war mindestens auch noch das Dritte Jahr abgesichert.
Nun sieht das alles anders aus,bin ja nun selbstständig.
Vielleicht konnte ich auch weiterhelfen.
Viel Glück.
Konnte ich mir schon denken.
Wollte Dir nur so noch nen paar Tips geben.
Die Ämter verarschen einen nämlich wo sie nur können.
LG,Kerstin
Das hab ich auch schon gemerkt...leider.
Wollen irgendwie alle nur noch Profit machen, eigentlich traurig..
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