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Gehalt bei Beschäftigungsverbot
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in diesem Fall kann ich dich beruhigen: Du hast Recht. Allerdings würde ich dir empfehlen, das ganze auf jeden Fall ohne Anwalt zu lösen, da du sonst das Verhältnis zu deiner Chefin unwiederbringlich zerstören kannst.
LG
Julius
Habe einen unbefristeten vollzeitvertrag.
Nach meiner elternzeit habe ich meinem Vertrag vereinbart für 7 Monate teilzeit zu arbeiten. Diese Befristung geht bis zum 18.11.2016.
Jetzt bin ich wieder schwanger und im beschäftigungsverbot.
Was gilt ab dem 18.11. ?
Bekomme ich dieses gehalt weiter? Oder wieder mein vollzeit gehalt? Oder bekomme ich garnichts weil ich garnicht antreten kann ?
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. Meine Personalabteilung konnte mir bisher keine Auskunft geben:(
Danke!
Gruß
Liebe Grüße
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