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2. Kind Elterngeld??
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Du hast es sehr verständlich geschrieben. also lief dein Elterngeld dann auch ganz normal weiter mit deinem zweiten Kind. Und das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse hattest du dann die 14 Wochen zusätzlich zum Elterngeld, oder?
> Hallo ??? Gehts noch????
> Sei doch froh das der Staat dir überhaupt etwas zahlt!!!! Welches Land macht das
> schon!!!
> Natürlich kann man damit nicht über die Runden kommen, aber es ist doch nicht Aufgabe
> des Staates, also der Allgemeinheit (!!!!) mir meine Kinder zu finanzieren. Sorry,
> aber das musst Du selber machen. Der Staat bietet nur finanzielle Unterstützung. Und
> das ist auch gut so. Sonst müssten wir alle noch mehr Steuern zahlen... und die
> zahlen wir schon zu genüge.
Hallo, sehr netter Gesprächseinstieg!
Muss ich mich jetzt auch mit tausend Ausrufezeichen für meine Frage oder mein Kommentar rechtfertigen?
Sowas Blödes, hätte ich das gewusst hätte ich keine Kinder in die Welt gesetzt. Jetzt muss ich die auch noch selber zahlen? *Sarkasm Ende*
So war das nicht gemeint und das weißt du auch.
Ich zahl ohnehin sehr viel lieber Steuern für eine Militärische EuroDrohne die nie fliegen wird. Das macht doch Spaß!
Jetzt komm ich ganz durcheinander hattest du nicht geschrieben das du 2 Jahre bei deim ersten Kind in Elternzeit warst. Hast du dir das Elterngeld nur auf ein Jahr zahlen lassen oder auf 2 Jahre.
Wenn du dir auf 2 Jahre Elterngeld zahlen lassen hast, hat ja die Elterngeldstelle auf Grund des zweiten Kind (Mutterschaftsgeld) die Zahlungen eingestellt obwohl es dir fürs erste zugestanden hätte. wenn du verstehst was ich meine. Oder sehe ich das jetzt einfach nur falsch. sorry
Und das hier << Grundsätzlich können Sie die schon angezeigte Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des ersten Kindes und anschließend die noch ausstehende Elternzeit für das zweite Kind nutzen. Hier könnte aber ein anderes Vorgehen viel sinnvoller sein. So haben Sie Anspruch auf Beendigung der Elternzeit für das erste Kind mit Beginn der Schutzfrist für das zweite Kind.
Das hat für Sie den großen Vorteil, dass Sie den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Differenzbetrages zwischen 13,- Euro und dem vorherigen Nettoentgelt während der gesamten Schutzfristen erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Elterngeldstelle zu wenden. Nutzen Sie die gesetzlich verankerte Mögichkeit sich dort kostenlos und umfassend zu Ihren Anspüchen auf Elterngeld und Elternzeit beraten zu lassen. >>
ist von einem Expertenforum einer Krankenkasse.
je mehr Beiträge desto verwirrter bin ich geworden
Also meine Frage:
Mein 1. Kind ist im August 2012 geboren.
2 Jahre Elternzeit genommen
1 Jahr Elterngeld bezogen
Mein 2. Kind wird vss im Juni 2014 kommen
2 Jahre Elternzeit werde ich wieder beantragen
Finanziell gesehen werde ich beziehen:
1 Jahr Elternzeit 300 + 70
2 Jahre Elternzeit 185 (die Hälfte vom 1 Jahr)
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Muss ich jetzt meine Elternzeit vom 1. Kind vor dem Mutterschutz beenden, damit die Arbeit mir was dazu zahlt? Oder zahlt nur die Krankenkasse im Mutterschutz die Tagespauschale von 13,- Euro?
Dann ist meine letzte Frage, ich habe einen Nebenjob auf maximal 400 Euro basis.
Darf ich den dann weiter ausüben neben dem Eltergeldbezug?
In meinem ersten Jahr Elternzeit hab ich den Nebenjob stillgelegt gehabt und erst im zweiten Elternzeitjahr wieder begonnen.
Kennt sich da jemand aus? Ansonsten ruf ich nochmal die Elterngeldstelle an.
Vielen Dank schon mal. ^^
Viele Grüße
Lolle001
Weiterhin eine schöne Kugelzeit!
das habe ich heute auch gemacht und jetzt bin ich wirklich viel schlauer als vorher.
Also ist wirklich jedem zu empfehlen. Ruft bei der Elterngeldstelle an und lasst euch telefonisch beraten, das hat bei mir heute super geklappt.
Ganz lieben Gruß an alle.
Lolle001
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