Verlängern der elternzeit
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29. Apr 2012 15:17
29. Apr 2012 16:05
Re: Verlängern der elternzeit
Das hab ich eben gelesen:
"Was ist Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollen."
Denn wenn es nur um staatliche oder nichtstaatliche Betreuung geht, dann würde ich es ja auch bekommen und hätte die Hälfte der Betreuungskosten wieder raus.
Ach... das wär schööööön
"Was ist Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollen."
Denn wenn es nur um staatliche oder nichtstaatliche Betreuung geht, dann würde ich es ja auch bekommen und hätte die Hälfte der Betreuungskosten wieder raus.
Ach... das wär schööööön

29. Apr 2012 22:23
Re: Verlängern der elternzeit
Weiß jemand von euch wie das ist wenn man 1 Jahr Elternzeit genommen hat und nach dem Jahr keinen Job mehr hat? Kann man dann auch seine Elternzeit verlängern? Ich hatte nur einne Jahresvertrag der im November ausgelaufen ist und muß mich nun für September neu bewerben aber was mach ich nur wenn ich keinen Job finde? Von irgendwas muß ich doch meine Ausgaben bezahlen.
29. Apr 2012 22:52
Re: Verlängern der elternzeit
@danny normalerweise im Arbeitsamt drei Monate vorher melden bevor der arbeitsvertrag ausläuft dann bekommst du Arbeitslosengeld ih glaube 67protzent davon was du verdient hast frag mal in äh nach die Sägen die mehr aber arbeitslos musst dich leider so und so melden lg
29. Apr 2012 23:17
Re: Verlängern der elternzeit
@ Mami19902
Das ich mich melden muß weiß ich. Hab´tte schon angerufen und die haben gesagt, da ich ja in Elternzeit bin muß ich mich erst melden wenn diese rum ist. Werde das aber schon im Juni machen um auf der sicheren Seite zu sein.
Das ich mich melden muß weiß ich. Hab´tte schon angerufen und die haben gesagt, da ich ja in Elternzeit bin muß ich mich erst melden wenn diese rum ist. Werde das aber schon im Juni machen um auf der sicheren Seite zu sein.
30. Apr 2012 04:19
Re: Verlängern der elternzeit
Hi,also ich hatte auch nur 1jahr genommen, da ich aber erst dachte ich habe keinen betreungsplatz,habe ich verlängert...
Und zwar das 2.Jahr,muß er noch zustimmen,da sie dir einfach zustehen...beim 3.kann er sich quer stellen.... wenn du aber ganz sicher gehen möchtest gib einfach in der beantragung an,du hast keinen krippenplatz bekommen, dass ist ein wichtiger grund...
Elternzeitverlängerrung,hat im übrigen nichts mit der elterngeldstelle zu tun... Im 2.Jahr darf man sogar 30h die woche arbeiten gehen
@cyborg-viel spaß...ich habe es 4monate mit Vollzeit geschafft...ich habe aber noch den ganzen haushalt,der an mir hängen blieb
LG
Und zwar das 2.Jahr,muß er noch zustimmen,da sie dir einfach zustehen...beim 3.kann er sich quer stellen.... wenn du aber ganz sicher gehen möchtest gib einfach in der beantragung an,du hast keinen krippenplatz bekommen, dass ist ein wichtiger grund...
Elternzeitverlängerrung,hat im übrigen nichts mit der elterngeldstelle zu tun... Im 2.Jahr darf man sogar 30h die woche arbeiten gehen

@cyborg-viel spaß...ich habe es 4monate mit Vollzeit geschafft...ich habe aber noch den ganzen haushalt,der an mir hängen blieb
LG
30. Apr 2012 07:19
Re: Verlängern der elternzeit
Danny2011 hat geschrieben:
> Weiß jemand von euch wie das ist wenn man 1 Jahr Elternzeit genommen hat
> und nach dem Jahr keinen Job mehr hat? Kann man dann auch seine Elternzeit
> verlängern? Ich hatte nur einne Jahresvertrag der im November ausgelaufen
> ist und muß mich nun für September neu bewerben aber was mach ich nur wenn
> ich keinen Job finde? Von irgendwas muß ich doch meine Ausgaben bezahlen.
Wenn du nach der Zeit in der du Elterngeld beziehst keinen Job hast, dann musst du die folgenden 2 Jahre gar nichts machen. Du bist automatisch 2 Jahre lang kostenlos Rentenversichert und die Krankenversicherung läuft über deinen Mann (oder du bist privat oder freiwillig versichert). Allerdings bekommst du keine Bezüge.
Außer das Betreuungsgeld (2013 100,00 monatlich und 2014 150,00 monatlich)
Möchtest du dich arbeitslos melden, so musst du die Betreuung für dein Kind (für die Zeit in der du arbeitest) sicherstellen und dem Arbeitsamt darüber rechenschaft legen. D.H. Du musst den Arbeitsmarkt in dem Umfang zur Verfügung stehen, wie du eingestuft werden möchtest (Teilzeit/ Vollzeit...) Ist das nicht der Fall gibt es kein Arbeitslosengeld 1.
Gegeben falls kannst du ALG 2 beantragen, was allerdings (wenn dein Mann, der Vater des Kindes mit dem du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, ein Durchschnittsgehalt verdient, ist er dir Unterhaltspflichtig) kaum Aussichten hat.
Ich würde dir empfehlen (auch wenn der Krippenplatz noch nicht 100% sicher ist) dich arbeitssuchend zu melden (3 Monate zuvor um alle Termine einzuhalten), so kannst du ALG 1 beziehen für 1 Jahr.... allerdings muss die/ der Kleine dann in Betreuung, da du ja den, wie schon gesagt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst.
Oder du entscheidest dich nach diesem Jahr weiter zu Hause zu bleiben und "stornierst" deine Arbeitssuche.
Alles sehr kompliziert, aber wenn es so einfach wäre, dann wäre es keine deutsche Behörde!
> Weiß jemand von euch wie das ist wenn man 1 Jahr Elternzeit genommen hat
> und nach dem Jahr keinen Job mehr hat? Kann man dann auch seine Elternzeit
> verlängern? Ich hatte nur einne Jahresvertrag der im November ausgelaufen
> ist und muß mich nun für September neu bewerben aber was mach ich nur wenn
> ich keinen Job finde? Von irgendwas muß ich doch meine Ausgaben bezahlen.
Wenn du nach der Zeit in der du Elterngeld beziehst keinen Job hast, dann musst du die folgenden 2 Jahre gar nichts machen. Du bist automatisch 2 Jahre lang kostenlos Rentenversichert und die Krankenversicherung läuft über deinen Mann (oder du bist privat oder freiwillig versichert). Allerdings bekommst du keine Bezüge.
Außer das Betreuungsgeld (2013 100,00 monatlich und 2014 150,00 monatlich)
Möchtest du dich arbeitslos melden, so musst du die Betreuung für dein Kind (für die Zeit in der du arbeitest) sicherstellen und dem Arbeitsamt darüber rechenschaft legen. D.H. Du musst den Arbeitsmarkt in dem Umfang zur Verfügung stehen, wie du eingestuft werden möchtest (Teilzeit/ Vollzeit...) Ist das nicht der Fall gibt es kein Arbeitslosengeld 1.
Gegeben falls kannst du ALG 2 beantragen, was allerdings (wenn dein Mann, der Vater des Kindes mit dem du in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, ein Durchschnittsgehalt verdient, ist er dir Unterhaltspflichtig) kaum Aussichten hat.
Ich würde dir empfehlen (auch wenn der Krippenplatz noch nicht 100% sicher ist) dich arbeitssuchend zu melden (3 Monate zuvor um alle Termine einzuhalten), so kannst du ALG 1 beziehen für 1 Jahr.... allerdings muss die/ der Kleine dann in Betreuung, da du ja den, wie schon gesagt, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst.
Oder du entscheidest dich nach diesem Jahr weiter zu Hause zu bleiben und "stornierst" deine Arbeitssuche.
Alles sehr kompliziert, aber wenn es so einfach wäre, dann wäre es keine deutsche Behörde!

30. Apr 2012 07:22
Re: Verlängern der elternzeit
Danny2011 hat geschrieben:
> @ Mami19902
> Das ich mich melden muß weiß ich. Hab´tte schon angerufen und die haben
> gesagt, da ich ja in Elternzeit bin muß ich mich erst melden wenn diese rum
> ist. Werde das aber schon im Juni machen um auf der sicheren Seite zu sein.
Das Arbeitsamt meint mit der Elternzeit die 3 Jahre. Ist ja klar: Statistik sauber halten und so... du kannst dich aber auch JETZT SCHON melden und arbeitsuchend melden und dann ab September arbeitslos.
Bei diesen Füchsen muss man echt aufpassen....
hätte ich meine netten Sachbearbeitet bei der Krankenkasse nicht, dann würde ich das auch nicht so ganz verstehen, das Durcheinander.
> @ Mami19902
> Das ich mich melden muß weiß ich. Hab´tte schon angerufen und die haben
> gesagt, da ich ja in Elternzeit bin muß ich mich erst melden wenn diese rum
> ist. Werde das aber schon im Juni machen um auf der sicheren Seite zu sein.
Das Arbeitsamt meint mit der Elternzeit die 3 Jahre. Ist ja klar: Statistik sauber halten und so... du kannst dich aber auch JETZT SCHON melden und arbeitsuchend melden und dann ab September arbeitslos.
Bei diesen Füchsen muss man echt aufpassen....
hätte ich meine netten Sachbearbeitet bei der Krankenkasse nicht, dann würde ich das auch nicht so ganz verstehen, das Durcheinander.
30. Apr 2012 07:24
Re: Verlängern der elternzeit
lolikom hat geschrieben:
> Hi,also ich hatte auch nur 1jahr genommen, da ich aber erst dachte ich habe
> keinen betreungsplatz,habe ich verlängert...
>
> Und zwar das 2.Jahr,muß er noch zustimmen,da sie dir einfach
> zustehen...beim 3.kann er sich quer stellen.... wenn du aber ganz sicher
> gehen möchtest gib einfach in der beantragung an,du hast keinen
> krippenplatz bekommen, dass ist ein wichtiger grund...
>
> Elternzeitverlängerrung,hat im übrigen nichts mit der elterngeldstelle zu
> tun... Im 2.Jahr darf man sogar 30h die woche arbeiten gehen
>
> @cyborg-viel spaß...ich habe es 4monate mit Vollzeit geschafft...ich habe
> aber noch den ganzen haushalt,der an mir hängen blieb
>
> LG
Auch im ersten Jahr darfst du 30 Stunde die Woche gehen, musst du nur der Eltern geldstelle melden und das gehalt wird angerechnt.
> Hi,also ich hatte auch nur 1jahr genommen, da ich aber erst dachte ich habe
> keinen betreungsplatz,habe ich verlängert...
>
> Und zwar das 2.Jahr,muß er noch zustimmen,da sie dir einfach
> zustehen...beim 3.kann er sich quer stellen.... wenn du aber ganz sicher
> gehen möchtest gib einfach in der beantragung an,du hast keinen
> krippenplatz bekommen, dass ist ein wichtiger grund...
>
> Elternzeitverlängerrung,hat im übrigen nichts mit der elterngeldstelle zu
> tun... Im 2.Jahr darf man sogar 30h die woche arbeiten gehen

>
> @cyborg-viel spaß...ich habe es 4monate mit Vollzeit geschafft...ich habe
> aber noch den ganzen haushalt,der an mir hängen blieb
>
> LG
Auch im ersten Jahr darfst du 30 Stunde die Woche gehen, musst du nur der Eltern geldstelle melden und das gehalt wird angerechnt.
30. Apr 2012 07:28
Re: Verlängern der elternzeit
Wegen dem Betreuungsgeld das ist ja alles noch nicht durch. Meint ihr das es noch kommt??
Aber sind wir uns ja mal ehrlich im 3 Jahr nur 150€ plus Landeserziehungsgeld ca 150€ wäre für mich echt klasse
da ich mir das Elterngeld auch auf 2 Jahre ausbezahlen lasse. Aber für manche reicht es leider nicht und sie können auch nicht wegen den Betreuungsgeld zuhause bleiben... ich finde die müssten schon noch 150€ drauf werfen..
Mal schauen ob es überhaupt durchgeht und ab wann und wo man das alles beantragen kann. Aber ich sage es wird nicht kommen... Leider ---
Zum Thema arbeiten wenn du im ersten Jahr 30stunden gehst bekommst du kein Elterngeld mehr , das haben sie mir erklärt ich darf nicht mal auf 400€arbeiten gehen da alles angerechnet wird.
Aber sind wir uns ja mal ehrlich im 3 Jahr nur 150€ plus Landeserziehungsgeld ca 150€ wäre für mich echt klasse

Mal schauen ob es überhaupt durchgeht und ab wann und wo man das alles beantragen kann. Aber ich sage es wird nicht kommen... Leider ---
Zum Thema arbeiten wenn du im ersten Jahr 30stunden gehst bekommst du kein Elterngeld mehr , das haben sie mir erklärt ich darf nicht mal auf 400€arbeiten gehen da alles angerechnet wird.
30. Apr 2012 07:39
Re: Verlängern der elternzeit
Landeserziehunggeld gibt es nicht in jedem Bundesland. Um das zu vereinheitlichen wird aus der Landessache nun eine Bundessache gemacht und das Landeserzeihungsgeld vom Betreuungsgeld abgelöst. Das heißt es gibt nur 1 x 150,00€.
Das Betreuungsgeld ist beschlossene Sache muss nur noch umgesetzt werden. Das Problem ist dass sie noch nicht so recht wissen wie.... bez. sich darum streiten.
Das Betreuungsgeld ist beschlossene Sache muss nur noch umgesetzt werden. Das Problem ist dass sie noch nicht so recht wissen wie.... bez. sich darum streiten.
30. Apr 2012 07:44
Re: Verlängern der elternzeit
Ach das ist ja voll der scheiß.... also ich hatte fest damit gerechnet das ich im dritten jahr das Landeserz. bekomme, nebenbei auf 200€ oder so arbeiten gehen kann hätte ich dann noch zusätzlich das Betreuungsgeld bekommen wäre ich auch im 3ten Jahr zuhause geblieben aber so... wie soll man bitte nur mit 150€ ein Kind durchbekommen??? Also die haben manchmal schon vorstellungen. Mein Mann verdient zwar gut, aber im 3 Jahr sonst keine Unterstützung zu bekommen da<s kann sich denke ich mal fast keiner Leisten. Wenn man Miete usw bezahlen muss...



30. Apr 2012 08:27
Re: Verlängern der elternzeit
Ich kann dich total verstehn Mami, aber du musst es auch aus einer anderen Perspektive betrachten. 150,00 haben oder nicht haben ist ein großer unterschied. Und wenn du betrachtest was es für eine (gesamte) staatliche Aufwendung ist, dann sind 150 schon ne Menge.
ich bin zum Glück finanziell in der Lage auch ohne Stütze zu Hause bleiben zu können. Mir ist durchaus bewusst, dass das nicht jeder kann/ bzw will.
Aber da du ja eh vor hattest arbeiten zu gehen, dann mach das doch.... dann passts doch auch wieder. Ach und : Was der Staat nicht weiß und so....
ich bin zum Glück finanziell in der Lage auch ohne Stütze zu Hause bleiben zu können. Mir ist durchaus bewusst, dass das nicht jeder kann/ bzw will.
Aber da du ja eh vor hattest arbeiten zu gehen, dann mach das doch.... dann passts doch auch wieder. Ach und : Was der Staat nicht weiß und so....

30. Apr 2012 08:35
Re: Verlängern der elternzeit
lolikom hat geschrieben:
> @cyborg-viel spaß...ich habe es 4monate mit Vollzeit geschafft...ich habe
> aber noch den ganzen haushalt,der an mir hängen blieb
>
> LG
Danke
Den Haushalt macht wohl mein Mann... Er ist ein besserer Hausmann, als ich Hausfrau

> @cyborg-viel spaß...ich habe es 4monate mit Vollzeit geschafft...ich habe
> aber noch den ganzen haushalt,der an mir hängen blieb
>
> LG
Danke

Den Haushalt macht wohl mein Mann... Er ist ein besserer Hausmann, als ich Hausfrau


30. Apr 2012 08:46
Re: Verlängern der elternzeit
SabrinaAdler hat geschrieben:
> Landeserziehunggeld gibt es nicht in jedem Bundesland. Um das zu
> vereinheitlichen wird aus der Landessache nun eine Bundessache gemacht und
> das Landeserzeihungsgeld vom Betreuungsgeld abgelöst. Das heißt es gibt nur
> 1 x 150,00€.
>
> Das Betreuungsgeld ist beschlossene Sache muss nur noch umgesetzt werden.
> Das Problem ist dass sie noch nicht so recht wissen wie.... bez. sich darum
> streiten.
das wär aber mal wieder beschiss, denn ich würde 300euro monatlich bekommen, so wie ichs ausgerechnet habe, weil die 2 älteren kinder mit angerechnet werden
> Landeserziehunggeld gibt es nicht in jedem Bundesland. Um das zu
> vereinheitlichen wird aus der Landessache nun eine Bundessache gemacht und
> das Landeserzeihungsgeld vom Betreuungsgeld abgelöst. Das heißt es gibt nur
> 1 x 150,00€.
>
> Das Betreuungsgeld ist beschlossene Sache muss nur noch umgesetzt werden.
> Das Problem ist dass sie noch nicht so recht wissen wie.... bez. sich darum
> streiten.
das wär aber mal wieder beschiss, denn ich würde 300euro monatlich bekommen, so wie ichs ausgerechnet habe, weil die 2 älteren kinder mit angerechnet werden
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