Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Krankmeldung fürs Kind wer zahlt den Arbeitsausfall????
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
bei mir isses wirklich so:
Wie viele Tage stehen mir zu?
Haben Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber, erhält jeder Elternteil Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr für jedes Kind (Alleinerziehende 20 Tage). Haben Sie mehrere Kinder, erhalten Sie Krankengeld für maximal 25 Tage, Alleinerziehende für 50 Tage.
Wann gilt die Regelung?
Das Kind muss unter 12 Jahre alt und gesetzlich versichert sein. Auch bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, wird Pflegekrankengeld gezahlt - ohne Altersbeschränkung. Dies gilt allerdings nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann.
Kinderkrankentage
.
Kinder haben schnell mal eine Erkältung, irgendwann aber auch die Masern, Windpocken usw., manchmal ist die Erkrankung schlimmer. Der öffentliche Dienst stellt Beamtinnen, Angestellte und Arbeiterinnen dann unter Fortzahlung der Bezüge, Vergütung oder des Lohnes frei (§ 52 BAT / § 29 TVöD „Arbeitsbefreiung", § 12 SUrlV). Diese Freistellung von der Arbeit gibt es für vier Tage im Jahr, wenn das Kind noch keine zwölf Jahre alt ist, für die Betreuung nur Mutter oder Vater in Frage kommen, oder die Person, die die Betreuung eines unter acht Jahre alten Kindes normalerweise übernimmt, ausfällt. All dies muss ein ärztliches Attest bestätigen. Dann zahlt die Krankenkasse Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 und 2 SGB V: pro Kind für längstens zehn, höchstens für 25 Arbeitstage je Elternteil; bei Alleinerziehenden pro Kind für längstens 20, maximal für 50 Arbeitstage im Jahr. Diese Ansprüche gelten auch bei nicht verheirateten Paaren und für versicherte Adoptiv- und Pflegekinder.
Angestellte können Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge beantragen (§ 50 BAT / § 28 TVöD), wenn sie ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder pflegen müssen. Wenn keine dienstlichen Belange dagegen sprechen, kann der Sonderurlaub bis zu fünf Jahre dauern. Ein Verlängerungsantrag muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderurlaubs gestellt werden. Aus dem gleichen Grund kann auch die Arbeitszeit bis zur Hälfte reduziert werden, wenn dem nichts entgegensteht.
... für Beamtinnen
Beamtinnen bekommen – unabhängig von der Kinderzahl – für die Betreuung eines erkrankten Kindes unter zwölf Jahren ebenfalls vier Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr, höchstens jedoch fünf Arbeitstage (§ 12 SUrlV). Bundesbeamtinnen können mehr Sonderurlaub beantragen, wenn ihre Bezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen (§ 12 Abs. 3 SUrlV bzw. die jeweiligen Sonderurlaubsverordnungen der Länder). Die Dauer orientiert sich am Freistellungsumfang nach § 45 SGB V. Da krankenversicherte Arbeitnehmerinnen während der Freistellung nur Krankengeld bekommen, Beamtinnen hingegen ihre vollen Bezüge, werden die Freistellungstage entsprechend gemindert. Ist ein Elternteil nicht berufstätig, besteht kein Anspruch auf Freistellung. Erleichterungen bei der Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren kann das so genannte Ansparmodell bringen. Beamtinnen haben die Möglichkeit, den Teil ihres Jahresurlaubs anzusparen, der vier Wochen übersteigt. Der so angesparte Erholungsurlaub muss spätestens bis zum zwölften Urlaubsjahr nach der Geburt des letzten Kindes genommen werden, sonst verfällt er. Übersteigt der angesparte Erholungsurlaub dreißig Arbeitstage und will ihn die Beamtin am Stück nehmen, muss sie ihn mindestens drei Monate vorher beantragen. Ob sie ihn zusammenhängend bekommt, hängt dann wiederum von den dienstlichen Belangen ab.
Der familienpolitische Urlaub – ohne Dienstbezüge – bei Beamtinnen, die ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder pflegen müssen, ist auf zwölf Jahre begrenzt. Die Inanspruchnahme der Elternzeit verlängert diese Grenze, denn sie darf nicht auf eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge angerechnet werden.
(Mehr zum Sonderurlaub im DBW-Ratgeber „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte")
Mensch, da muß ich mich ja echt nochmal schlau machen - ich werde nämlich zum 1. Mai auch verbeamtet...
> ich mach bei 5 tagen grade mal knappe 20 euro miese.....also geht find ich
Naja, wenn ich dann den Lohnsteuerjahresausgleich mitbedenke - ich bekomme bei meinem Gehalt mit den Kindern sowieso alles zurück, was ich an Steuern gezahlt habe...
http://www.frauen-im-oeffentlichen-dien ... rauensache
ick bin popelige angestellte und hab 10 tage
ich sag mal schönen abend euch noch und gute nacht
Also ich bekam total wenig zurück,mit meinem gehalt nicht vergleichbar .... und die tage würde ich sie nehmen, wären auch schon weg
Toller Kinderfreundlicher staat
also bei uns heißt das zwar sachbearbeiterin, aber das stimmt so nicht
eigentlich wären wir datenerfasser, aber als solche hättest du jede stunde eine gesetzliche augenpause und da unser arbeitgeber ein fieses stück is, werden wir als sachbearbeiter eingestellt
und bei unserem gehalt kann man es nur popelig nennen
tja wenn ich 10-20 jahre jünger wäre, würd ichs auch nochmal wagen, aber nu mit 42 is zu spät....ich bekomm die kurve nicht mehr, mir fehlt auch leider das geld für ein abend-bzw fernstudium
also popelig bleibt popelig
Ich habe auch nicht studiert, wir haben auf Grund der dem mittleren Dienst gleichgestellten Ausbildung (komplett gleicher Inhalt wie der Beamtenlehrgang) einfach so die Möglichkeit bekommen. Ich werde sogar gleich im ersten Beförderungsamt eingestellt, weil ich ja als Beamtin in der vergangenen Zeit auch befördert worden wäre!
also naja, besser als nix......
so frau zukünftige....der poplige geht nu wirklich
nachti euch allen, muss um 5 uhr raus um sachen zu bearbeiten
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.