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Elterngeld
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ich habe mir das Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlen lassen man bekommt ja 65% vom Gehalt und deshalb auf 2 Jahre da ich gut verdient habe und ich muss sagen ich genieße die Zeit die ich Zuhause bin mein kleiner ist 6 Monate und ich finde es wunderbar alles richtig schön mit zu erleben ich genieße die Zeit sehr. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt nach den 2 jahren Elterngeld beantrage ich Landeserziehungsgeld und ich darf dann nebenbei mir wenig was dazu verdienen so kann man sagen bleibe ich 3 Jahre fest zuhaus.
Die kleinen werden ja so schnell groß.
Lg
ich glaube es ging dir ja mit diesem Thread auch darum, dass du dich über die Kürzung des Elterngeld aufregst, oder?
Soweit ist weiß ist es folgendermaßen: Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Das heißt, du bekommst es als Ersatz für das Geld das dir fehlt, wenn du auf dein Kind aufpasst, statt zu arbeiten. Für die Zeit, in der du arbeitest und dein normales Gehalt verdienst, wird dir das vom Elterngeld abgezogen.
Folgende Rechnung:
Du bekammst vor der Geburt 1500€ Gehalt, also 975€ Elterngeld. Dann gehst du zu 25% arbeiten. Dafür bekommst du 375€ Gehalt.
Dein Gehaltsausfall durch dein Kind sind jetzt noch 1125€ (1500-375). Davon 65% sind 731,25€. Insgesamt bekommst du also, wenn du arbeiten gehst und Elterngeld beziehst 1106,25€.
Das heißt 131,25€ mehr, als wenn du nicht arbeiten gehen würdest. Du behältst also "nur" 35% von deinem Gehalt. Im Endeffekt hast du aber mehr, als wenn du nicht arbeiten gehen würdest.
Hintergrund ist einfach, dass dir der Staat nur das Gehalt "ersetz", welches du nicht bekommst. Für das, was du weiterhin vom Arbeitgeber bekommst, kriegst du auch keinen Ersatz.
Ich hoffe, ich habe mir verständlich ausgedrückt, v.A. bei der Rechnung. Ich arbeite im Controlling, deshalb schmeiße ich gerne mit Zahlen um mich.
Ich selbst bin übrigens auch jeweils nach 1. Jahr wieder arbeiten gegangen. 1. Weil ich nicht komplett rauskommen wollte und 2. fehlte es mir schon sehr, mich mal wieder mit Kollegen zu unterhalten. Und vielleicht auch mal NICHT über die Kinder!
Davon abgesehen denke ich auch, dass es den Kindern gut tut, viel Zeit mit anderen Kindern zu verbringen und auch mal Sachen zu machen, die mal zu Hause eher weniger anbietet (Fingerfarbe malen, fast täglich basteln usw.).
Viele Grüße
Monika
Ich bin genauso kein Mensch der gern auf der faulen Haut sitzt ... deswegen werde ich auch nach dem 2ten Kind wieder arbeiten gehen! Aber für mich ist die Karenz nunmal da um Zeit mit meinem Kind, oder dann mit meinen beiden Kindern zu verbringen
Also nochmal, wollte keinen angreifen oder was böses schreiben! Nur meine Meinung dazu
Lg Irina
also ich find des alles gar ned schlimm mit nur 65% oder wie , was auch immer!!!
Aber des schlimmste is find ich das ich des noch schön versteuern darf, wenn die Zeit vorbei is!!! Und da sind die ja richtig schnell mim Geldeintreiben!!!
Bei mir is es aber auch ned soo schlimm, da mein Arbneitsvertrag ein Monat vor MuSchu ausgelaufen is und ich also Arbeitslos war 1 Monat!!
Deswegen kann cih da ja ned ganz so mitreden!!
Wäre aber auch wenn ich im Arbeitsverhältnis wäre so lang wies geht daheim!! Was bringts mir wenn cih arbeiten gehe und dann des Geld wieder
ausgebe für ne Tagesmutter oder Krippe!!! Des kann cih mir dann echt sparen!
Lieben Gruß
Ruf am besten dort mal an!! Vielleicht können die dir helfen!!
Weil da bekommt man ja von der KK Mutterschaftsgeld!!!
Ich hab mir den Antrag heut auch rausgedruckt, aber so ganz schlau bin ihc da auch nedGeworden!! Aber was ich gelesen hab is, dass ALG1 nicht mit einberechnet wird sondern da man von seiner ehem. Firma den extra Abschnitt ausfüllen muss und dannach gehts dann!! Und halt von der KK des MuSchu Geld!!
Keine Ahnung is kompliziert wenn ich so nachdenke!!
Und soweit ich weiß, zählen die letzten 12 gehälter. Da ALG1 eine Lohnersatzleistung ist, wird sie nicht zur Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Also wenn man 1 Monat ALG 1 bekommt, schickt man die letzten 11 Lohnabrechnungen hin. Dieser Abschnitt für den Arbeitgeber muss, glaube ich, nur ausgefüllt werden, wenn der Vertrag weiter besteht, oder man während der Elternzeit Stundenweise arbeitet. Alles kompliziert. Mich hat das nur mit dem Steuerbescheid verwirrt. Aber da glaube ich, dass man den nur braucht, wenn man mehr als 250.000 im Jahr, oder als Paar mehr als 500.000 im Jahr verdient hat... Aber sicher bin ich mir da nicht...
Mhh des werd ja noch lustig des teil auszufüllen!! Miene He bamme hat nur gesagt, das man aufpassen soll das man alles komplett abgiebt, da die sich nciht melden wenn etwas fehlt und man dann wenn man dorten anruft zu hören bekommt, das das und das fehlt!! Und dann dauerts wieder!!!
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