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Mai Mamas 2013
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unser steuerberater meinte allerdings, das es "egal" sei, ob wir die steuern gleich zahlen (also bei der 4/4), und dann gebündelt wieder bekommen, oder ob wir einmal im jahr evtl. was nachzahlen müssen.
wir sind jetzt in der 4/4, und der vorteil bei der 3/5 wäre, das ich nicht mehr vom jc abhängig wäre, und wir auch so umziehen könnten, wie wir wollten und uns leisten könnten, und uns nicht an irgendwelche vorgaben halten müssen.
auf der anderen seite haben wir das geld vom jc ziemlich sicher...
ach menno, was würdet ihr denn machen?
Schwierig. Unabhängigkeit ist wunderbar, aber wenn es mit dem JC so gut läuft, ist wirklich die Frage, was besser ist. Ändern könnt ihr es ja immer noch.
Wichtig sind die Steuerklassen aber dann, wenn ihr wisst, ihr geht in Elternzeit (wurde das für 2013 geändert?), oder werdet demnächst arbeitslos (also ALG 1). Denn diese Leistungen errechnen sich nicht vom Einkommenssteuerbescheid, sondern aus euren Lohnzetteln. Und da kann die Wahl der Lohnsteuerklasse große Unterschiede machen...
Änderungen ab 1. Januar 2013
Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs wird ab 1. Januar 2013 die Einkommensermittlung durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben vereinfacht. Bei nichtselbständiger Tätigkeit wird aus jeder Lohn- oder Gehaltsbescheinigung das laufende lohnsteuerpflichtige Bruttoeinkommen entnommen, aus dem EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte werden dabei nicht berücksichtigt. Auch bei den Gewinneinkünften wird das Nettoeinkommens mittels pauschaler Abgabensätze berechnet. Hierbei wird die Einkommensteuer berechnet, indem auf den durchschnittlichen monatlichen Gewinn die Lohnsteuertabelle angewendet wird. Die Änderungen gelten für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden (§ 27 Abs. 1 BEEG).
ach menno... hatte gehofft, das mir hier jemand sagen kann, was das beste ist.
es ist eben ein untershcied, ob man sich ne wohnung für 669€ raus suchen muß (wenn weiterhin vom jc abhängig), oder ob man nicht doch eher 750€ ausgeben kann/will (unabhängig vom jc).
die 750€ ist nur ne besipielszahl... aber für 669€ bekommt man leider keine wohnung in dem bereich wo wir hinwollen, und schon gar keine 4 zimmer.
na gut, vll liest da sja doch noch jemand, der sich genau damit auskennt.
aber diese 300€ gibt es doch trotzdem, oder? dementsprechend hat er mehr als ich,ja.
und jetzt ist eben die frage, gehen wir in die 3/5, und sind nicht mehr vom jc abhängig, (er verdient weder jetzt noch in seiner neuen arbeit jeden monat gleich, durch die ganzen zulagen), oder belassen wir es jetzt bei der 4/4 und bekommen je nach verdienst meines mannes eben was vom jc.
alles nicht so einfach
Wenn du gearbeitet hast, sind die 300 € Mindestelterngeld anrechnungsfrei. Warst du aber vorher nicht erwerbstätig, werden die 300 € komplett als Einkommen auf deinen ALG 2 Anspruch angerechnet...
das kindergeld wird ja auch angerechent...
theoretisch könnten wir in der zeit wo ich elterngeld bekomme umziehen, und hoffen, das ich im dirketen anshcluß an die elternzeit einen job finde.
na ich lasse mich überraschen... vll klappt es ja auch sogar, das ich so 20-30std in der elternzeit zusätzlich arbeiten gehen kann.zumindets wenn wir umgezogen sind., und meine ellis in der nähe sind dann.
ach ich sag ja, ich muß abwarten...
ICH dachte halt immer, dass eine Heirat auch ein bisschen steuerliche Vorteile hat.. !?
Mein Mann möchte gerne in die 3, um mehr Geld im Monat zu haben (mit dem Bewusstsein, Nachzahlen zu müssen) Außerdem wissen wir nicht genau, wie das mit dem Kinderfreibetrag funktioniert..
Ich selber bekomme nichts vom Staat, da ich eine Private Berufsunfähigkeitsrente habe, wo ich 600€ im Monat bekomme. Bis August hatte ich eine berufliche Umschulung, seitdem suche ich erfoglos einen Job.
Von diesen 600€ muss ich alles selber zahlen, sogar meine Krankenversicherung (154€ im Monat)... ich bin also momentan jeden Monat mit ca. 400€ im Minus und lebe von meinem Ersparten.
Mutterschaftsgeld bekomme ich somit auch nicht. Dafür aber Elterngeld ab dem 1. Tag der Geburt. Also volle 12 Monate die 300€. Plus das Kindergeld.
Wie meintest du das, dass es in bestimmten Situationen große Unterschiede mit den Lohnsteuerklassen macht? Kommt das jetzt eben darauf an, was angerechnet wird, und was nicht? Und wenn ja, woher weiß ich denn, ob die Private BU-Rente, das Elterngeld und das das Kindergeld angerechnet werden??
Fragen über Fragen...
Also, doch, du hast entscheidende Vorteile, wenn du verheiratet bist, insbesondere dann, wenn ein Partner nicht arbeitet, aber der andere recht viel verdient.
Dazu muss man wissen, es gibt einen sog. Grundfreibetrag. Der beträgt für das Jahr 2012 8004 €. Das bedeutet, ab einem Jahreseinkommen von 8005 € zahlt man Steuern. Und zwar wird dabei nur das versteuert, was über 8005 € liegt. Also mal in deinem Fall angenommen (wobei ich nicht weiß, wie die BU-Rente bewertet wird, aber wahrscheinlich unterliegt sie auch der Einkommenssteuer?!)
Dein Partner (NICHT VERHEIRATET) hat einen Verdienst von jährlich 16.000 €, du verdienst nichts. Dann zahlt dein Partner für alles, was über 8005 € liegt, Einkommenssteuer.
Jetzt seit ihr verheiratet, sonst ist die Situation gleich. Vorteil, dein Freibetrag in Höhe von 8004 € wird soz. auf deinen Mann übertragen. Er hat auf einmal einen Freibetrag von 16008 €, und damit zahlt ihr am Jahresende auch keine Steuern.
Die Wahl der Steuerklassen selbst bringt euch für das tatsächliche Einkommenssteueraufkommen keine Vorteile. Wie du schon selbst geschrieben hast, in der 3/5 zahlt ihr nach, in der 4/4 bekommt ihr was wieder.... Aber die Summe an Steuern, die der Staat insgesamt abschöpft, bleibt gleich.
Ach ja, und noch der liebe Kinderfreibetrag... (das hab ich am Anfang gar nicht kapiert;)
Also, der Kinderfreibetrag beträgt im Moment 7008 €. Aber, es gibt entweder den Kinderfreibetrag, oder das Kindergeld!
Kindergeld gibt es im Jahr 184€ * 12 Monate macht gesamt 2208 € pro Kind. Erst wenn man durch den Kinderfreibetrag eine jährliche Steuerersparnis von mehr als 2208 € hätte, käme dieser Freibetrag zum Tragen. Dann zahlt man weniger Einkommenssteuer, erhält jedoch kein Kindergeld mehr. Das trifft somit nur für Leute zu, die "viel" Geld verdienen. Ungefähr ab einem zu versteuernden Einkommen von jährlich 63.500 €
Bei ALG 2 wird sowohl deine BU-Rente, dein Elterngeld, als auch das Kindergeld mehr oder minder in vollem Umfang angerechnet. Ob ihr noch ALG 2 berechtigt seid (denn da geht es ja um euch als Familie, das beziehst du nicht für dich, sondern das bekommt ihr als sog. Bedarfsgemeinschaft) darüber kann man erst ne Aussage treffen, unter Berücksichtigung aller Einkommen und Ausgaben. Dein Partner (bei Bedarfsgemeinschaft ist es egal ob verheiratet oder nicht) muss soz. seinen "Überschuss" an Einkommen für die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufwenden.
ich dachte halt, wenn man heiratet kann man (endlich?) in die 3/5 wechseln und spart steuern. Aber da man genauso viel wie vorher abgibt, ist es MIR eigentlich egal, ob man die mit einmal sich wiederholt, oder eben etwas nachzahlen muss. Wenn es am Ende nix ändert, finde ich das nicht sehr relevant. (die BU-Rente unterliegt auch der Einkommenssteuer, hab mal nachgesehen)
Familienversichert kann ich leider nicht sein über meinen Mann, da ich zwar nicht berufstätig bin, aber die Krankenkasse meine BU-Rente als "Einkommen" ansieht und alles was über ca. 400€ (weiß den genauen Betrag nicht mehr, auf jedenfall lieg ich mit 600€ deutlich drüber) liegt, muss als freiw. gesetzl. Versicherter angemeldet sein.
ALG 2 werd ich nicht bekommen, durch die BU-Rente und mein Mann verdient "normal" viel. (also, hab mir den Stapel Papierkram geschenkt, da es mir schon vorab gesagt wurde, dass die Chancen nicht gut stehen, dass ich da etwas bekomme.. nichtmal die Sozialleistung wie KV)
Naja, schauen wir mal, wir haben uns heut so ein WISO Steuerprogramm gekauft, da können wir alle erdenklichen Situationen mal "durchspielen" und werden sehen, was das ganze am Ende bringt.
Vielen Dank nochmal!!
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