Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Schwanger vom neuen Partner obwohl noch mit dem Ex verheiratet
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
wie in der Überschrift schon gesagt ist es bei uns so, dass ich von meinem neuen Partner schwanger bin, jedoch mit meinem Ex noch immer verheiratet bin. Wir sind schon länger getrennt, haben aber bisher einfach noch nicht den förmlichen Teil der Scheidung vollzogen. Jetzt mache ich mir natürlich gedanken darüber, was das für unser kleines Wunder bedeutet, denn ich habe gelesen, dass dann automatisch mein Ex als Vater eingetragen wird. Stimmt das? Und wenn ja, kann ich das ändern? Und meint ihr, ich könnte mich jetzt noch von meinem Ex scheiden lassen und rechtzeitig damit durch sein? Eigentlich sollte es keine Probleme geben, wir haben schon bei der Trennung damals alles geregelt und sind so gesehen im Guten auseinander gegangen. Wir haben zwar keinen engen Kontakt oder so, aber Probleme bei der Scheidung sollte es dennoch nicht geben. Meint ihr, dass das dann noch klappen kann? Wie lange dauert so eine Scheidung? Und gibt es sonst Möglichkeiten das Scheidungsverfahren zu beschleunigen? Mein Partner möchte natürlich selbst als Vater eingetragen werden, sodass ich hoffe, dass wir das am besten alles möglichst schnell regeln können... Vielleicht hat ja jemand Tipps
eine relativ zügige Scheidung erreichst du mit einer einvernehmlichen Scheidung. Voraussetzung dafür ist, dass ihr euch über alle Scheidungsfolgen außergerichtlich einigt. Dazu gehört beispielsweise die Vermögensaufteilung, eventuelle Unterhaltszahlungen etc. Dann reicht einer von euch den Scheidungsantrag mithilfe eines Anwalts ein, der andere stimmt dem Antrag zu. So hat das Familiengericht nicht viel zu entscheiden, wodurch das Scheidungsverfahren innerhalb von wenigen Wochen oder Monaten durch ist (xxx Werbelink wurde entfernt). Trotzdem muss auch in diesem Fall das Trennungsjahr vollzogen werden. Leider weiß ich nicht, wie lange ihr schon getrennt lebt.
Jedenfalls wird dein jetziger Ehemann in die Geburtsurkunde eingetragen, wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht geschieden seid. Jedoch könnt ihr das mit der Zustimmung des jetzigen Ehemannes und des Kindsvaters beim Standesamt nachträglich ändern. Wenn dein jetziger Ehemann nicht zustimmt, könnt ihr die Vaterschaft anfechten.
Mach dir also nicht allzu große Sorgen um die Formalitäten. Wünsche dir und deiner neuen Familie alles Gute!
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.