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hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bei folgendem: Mein Antrag auf Elternzeit habe ich noch vor der Geburt, bei meinem Arbeitgeber beantragt (bis zum 2. Geburtstag) Allerdings meinte mein Chef, das die Elternzeit mit der Geburt anfängt und mit berechnet wird. Bis jetzt hat mir aber jeder gesagt, das die Elternzeit nach ende der Mutterschutzfrist beginnt ?! Was stimmt denn nun? Blicke da nicht mehr durch
Dein Chef hat recht. Unser kleiner Mann ist am 4 Juli letzten Jahres auf die welt gekommen. Ich habe auch 2 jahre elternzeit genommen und diese endet am 3 Juli 2020.
Die 2 monate mutterschutz wird zur elternzeit gerechnet heißt aber mutterschutz.
Hoffe ich konnte dir helfen
Was du meinst, mit Beginn nach Mutterschutz ist der Elterngeldbezug. Die 2 Monate zählen zwar zur Zeit des Elterngeldes, aber Geld bekommst du erst ab dem 3. Lebensmonat.
https://www.betriebsausgabe.de/magazin/ ... hmen-4414/
Du kannst drei Jahre am Stück nehmen oder die Zeit aufteilen.
Elterngeld ist eine staatliche Leistung die du für unterschiedliche Zeiträume je nach Modell beziehen kannst.
Das gemeine ist, dass Elterngeld AB GEBURT zählt, das Mutterschaftsgeld das du im Mutterschutz von Arbeitgeber und d Krankenkasse bekommst aber angerechnet wird. Also bekommst du im ersten Monat kein Elterngeld obwohl es ein Elterngeldmonat ist.