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Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?
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Ich hätte mal eine Frage bezüglich des Arbeitslosengeldes nach der Elternzeit.
Und zwar war meine Frau 2 Jahre vor der Elternzeit in einem Job. Der Vertrag ist in der Elternzeit ausgelaufen. Jetzt waren wir mittwoch auf dem Arbeitsamt und meine Frau wollte sich Arbeitslos melden. (Der kleine geht ab 01.04 in die Krippe)
Wir bekommen jetzt bis zum 01.04 kein Geld weil der kleine ja vorher noch zuhause ist und nicht untergebracht ist.
Habt Ihr da auch schon einmal etwas von gehört? Ich finde es komisch weil meiner Frau ja das Arbeitslosengeld zusteht Sie hat ja vorher auch eingezahlt die ganze Zeit.
Könnt Ihr mich vielleicht aufklären?
Beste Grüße und einen schönen Sonntag. Oliver
Das Arbeitslosengeld wird Menschen gezahlt, die nach dem SGB III arbeitslos sind. Unter anderem steht dort, dass man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen muss. Und das tut deine Frau erst, wenn die Kinderbetreuung sichergestellt ist, sprich ab dem 1.04. Daher ist für die Agentur dieses Datum entscheidend.
LG
Bei mir ist genau das selbe. Da ich erst Betreuung im März habe und meine Elternzeit im Februar endet, werde ich erst in März Arbeitsuchend gemeldet
Ich bin auch 8 Jahre im Arbeitsverhältnis gewesen. Aber musste einen Aufhebungsvertrag machen
Da mein Arbeitgeber mir die uhrzeiten nicht gewährleisten kann wie mein Kind in der Betreuung ist.
Und da ich eventuell 20 Stunden die Woche arbeiten würde vllt. Auch bissl mehr.
Haben die mich vom Arbeitsamt so registriert und würde so jetzt 20 Stunden vom Arbeitsamt beziehen meinte die Dame.
Hmmm ich dachte 67% Prozent von dem Gehalt was ich vor 2 Jahren verdient habe?! Bin ein wenig verwirrt
Bei einer bekannten ist der Fall da sie keine Betreuung hat, Jetzt dann Hartz 4 bezieht.
Habe ich mir sagen lassen. Aber ob das stimmt weiss ich nicht. Aber könnte es mir gut vorstellen.
Ich glaube man muss sich noch mal schlau machen
LG
> Hallo Oliver.
> Bei mir ist genau das selbe. Da ich erst Betreuung im März habe und meine
> Elternzeit im Februar endet, werde ich erst in März Arbeitsuchend gemeldet
>
> Ich bin auch 8 Jahre im Arbeitsverhältnis gewesen. Aber musste einen
> Aufhebungsvertrag machen
> Da mein Arbeitgeber mir die uhrzeiten nicht gewährleisten kann wie mein
> Kind in der Betreuung ist.
> Und da ich eventuell 20 Stunden die Woche arbeiten würde vllt. Auch bissl
> mehr.
> Haben die mich vom Arbeitsamt so registriert und würde so jetzt 20 Stunden
> vom Arbeitsamt beziehen meinte die Dame.
> Hmmm ich dachte 67% Prozent von dem Gehalt was ich vor 2 Jahren verdient
> habe?! Bin ein wenig verwirrt
>
> Bei einer bekannten ist der Fall da sie keine Betreuung hat, Jetzt dann
> Hartz 4 bezieht.
> Habe ich mir sagen lassen. Aber ob das stimmt weiss ich nicht. Aber könnte
> es mir gut vorstellen.
>
> Ich glaube man muss sich noch mal schlau machen
> LG
Hallo Noelia!
Da du dich für 20 Stunden zur Verfügung stellst, kann die Agentur das Arbeitslosengeld nur für diese Stundenanzahl bezahlen. Die 67% beziehen sich auf Vollzeit. Bei deiner Bekannten kann die Agentur nicht zahlen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (da keine Kinderbetreuung).
Falls noch Fragen offen sind, kannst du dich an mich wenden. Ich helfe, wo ich kann
LG
Vielen lieben Dank für die Antwort
Ich finde die Regelung nicht schön
Für was zahlen wir alle ein? Nicht das ich jetzt arbeitslos sein will
Habe einen Job ab den 1.3. Juhuuu
Aber was machen die Frauen die wo überhaupt keine Betreuung haben?
Wie beķommen die Mütter Unterstützung?
Naja aber 20 Stunden bezahlt zu bekommen ist schön ein wenig krass.
Hätte ich dann vorher sagen müssen das ich auf 160 Stunden arbeiten möchte?
LG
Auch finanziell habe ich denen gesagt, dass ich Vollzeit arbeiten könnte. Aber zeitlich nun mal nicht flexibel sei wegen Kinderbetreuung. Daher habe ich zwar Angebote erhalten und mich auch beworben, aber konnte dann eine passende Stelle irgendwann annehmen, in der ich nur 20 Stunden die Woche arbeiten musste.
Es kommt immer drauf an, wie man es dem Arbeitsamt "schmackhaft" macht. Aber ich hatte auch Glück mit meinem Berater.
man zahlt für die sogenannte Gefahrengemeinschaft
Wie das die anderen machen? Arbeitslosengeld II, Kindesunterhalt (wenn der Vater zahlt) oder Unterhaltsvorschuss vom Kreis (wenn der Vater nicht zahlt) , Kindergeld und in machen Fällen auch Wohngeld für das Kind. Wenn man Glück hat sind sie Einnahmen hoch genug, um nicht in das Arbeitslosengeld II zu rutschen.
Und Pueppe hat Recht, wenn man es glaubhaft darstellt, dass man eine gute Kinderbetreuung hat, sodass man in Vollzeit arbeiten gehen kann, dann muss die Agentur dir das glauben
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