Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Schwiegermutter ist in der Psychiatrie und hat mich bedroht , hat sie ein recht mein kind zu sehen
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
letzte Woche war ich bei ihr zu besuch ,da meinte sie auf ein mal sie hätte was vor was genau sag ich jetzt nicht ,auf jeden fall meinte sie , dann wenn ich mein mann oder ihrer Schwester etwas davon erzähle ,würde ich auch nicht mehr zu ihrer Familie gehören ,und wenn ich ihr verbieten würde meine tochter zu sehen würde sie mich anzeigen , und das Einklagen meine Tochter einmal in der Woche alleine zu sehen .ich hab das natürlich mein mann erzählt , und er könnte das garnicht glauben was sie mir erzählt hat .auf jeden Fall möchte ich sie jetzt erst mal nicht sehen und meine tochter wird sie auch nicht so schnell wieder sehen. Was ich nun wissen will hat sie noch ein recht meine tochter zu sehen oder nicht? Hat jemand schon mal das gleich durch gemacht ,oder von bekannten gehört , ich Wehr für jede Antwort dankbar.
Leider bin ich keine Rechtsexpertin - vielleicht antwortet ja eine?
Jedenfalls finde ich im Netz: Es gibt eine Gesetzgebung, die Großeltern den Umgang rechtlich einräumen soll. AAABER: Die Umsetzung ist wohl schwierig. D.h., wenn du als Elternteil nicht möchtest, wird die Durchsetzung schwer. Schau: http://www.kanzlei-poppe.eu/publikation ... 3_118.html (keine WERBUNG! Geht mir nur um den sachlichen Gehalt!)
Wichtig ist vor allem diese Aussage: Großeltern haben nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem "Wohl des Kindes" dient. Dies muss durch das Gericht positiv festgestellt werden.
Welches Gericht wird schon fest stellen wollen, dass ein Psychatrie-Besuch dem Kindeswohl dient?!
Kannst du mit deinem Mann offen reden? Euch darüber einigen?
Mein mann möchte zu zeit auch nicht das seine Mutter unsere Tochter sieht
Du brauchst keine Angst zu haben. Rechtlich gesehen kann sie dir hat nichts. Die könnte es versuchen, aber es müssten schon einige Sachen beim Jugendamt bekannt sein, dass die sich durchsetzen könnte. Außerdem sieht es für die nicht gut aus, wenn sie doch selber gerade in der Psychiatrie ist! Der dritte Fakt ist das finanzielle. Vor Gericht zu gehen kostet viel Geld, der Anwalt sowieso. Und eine Anzeige allein führt zu nichts.
also ganz so schlimm wie bei dir ist es bei mir nicht, aber ich habe mich auch informiert, ob meine Ex-Schwiegermutter ein Recht hat, die Kinder zu sehen. Eigentlich haben die Großeltern ein Recht, ihre Enkel ein mal im Monat zu sehen. Wenn das die Eltern nicht wollen, dann können die Großeltern ihr Recht einklagen. Aaaaaber - und das kommt uns zu Gute- sie muss beweisen, dass es für das Kind gut ist, wenn es Kontakt mit ihr hat!
Ich hoffe, ich konnte Dich ein bisschen beruhigen.
Ich wünsche Dir, bzw. euch ganz viel Kraft, ich weiß selber, dass so was nicht einfach ist!
LG Claudi
Lg
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.