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Frage zum Betreuungsgeld
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mein Kind ist 2 Jahre alt und wurde in den letzten Monaten von meiner Mutter betreut während ich arbeiten war. Da mein Kind 2013 geboren wurde, habe ich Anspruch auf Betreuungsgeld und beziehe dies auch. Da meine Mutter nun selbst wieder arbeiten gehen wird und ich natürlich auch weiter arbeiten muss, muss ich meine Tochter in die Kita geben.
Nun wurde mir gestern mitgeteilt, dass der August beitragsfrei ist da im August keine Betreuung statt findet wegen der Sommerferien. Nun meine Frage:
Bekomme ist für den Monat August dann wieder Betreuungsgeld?
Es steht mir ja lt. Geburtsjahr zu und meine Tochter wird im August wieder von mir betreut.
Im September geht sie wieder in die Kita.
Kennt sich da jemand aus?
LG
Genau weiss ich es nicht aber ich denke mal schon.
Ruf einfach mal an und frag nach, wenn ja dann würde ich ich gleich Bescheid sagen dass du die Betreuung für den Aug übernimmst und dass das auch so gleich vermerkt wird. Lass es dir schriftlich bestätigen bevor du dann ewig auf das Geld warten musst.
"Ferien- bzw. sonstige Schließzeiten der Tageseinrichtung / Kindertagespflege unterbrechen nicht die Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung und be-
gründen daher keinen Anspruch auf Betreuungsgeld."
LG
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