Elternzeit
Tausche dich hier im Elternforum mit anderen Mamas und Papas aus. (Zum Expertenforum wechseln, um deine Fragen an das HiPP Expertenteam zu stellen.)
4. Nov 2015 22:35
Elternzeit
Hallo zusammen,
habe folgende Frage:
mein kleiner ist nun 15 Monate bin erneut schwanger (4 Monat). War bereits beim Arbeitgeber und habe das mitgeteilt. Jetzt habe ich folgendes erfahren; man kann die Elternzeit (hatte damals drei Jahre beantragt) an das zweite Kind zusätzlich anhängen. Stimmt das?
Die zweite Frage wäre habe ich Anspruch auf das Geld? (6 Wochen vor und nach der Entbindung?)
Sollte ich noch was wissen?
Wäre super wenn sich hier jemand auskennt
Danke im Voraus
habe folgende Frage:
mein kleiner ist nun 15 Monate bin erneut schwanger (4 Monat). War bereits beim Arbeitgeber und habe das mitgeteilt. Jetzt habe ich folgendes erfahren; man kann die Elternzeit (hatte damals drei Jahre beantragt) an das zweite Kind zusätzlich anhängen. Stimmt das?
Die zweite Frage wäre habe ich Anspruch auf das Geld? (6 Wochen vor und nach der Entbindung?)
Sollte ich noch was wissen?
Wäre super wenn sich hier jemand auskennt
Danke im Voraus
5. Nov 2015 19:39
Re: Elternzeit
Anhängen weiß ich nicht aber sonst hab ich so einige Erfahrung
Also Mutterschaftsgeld (13 € pro Tag von der Krankenkasse) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (den Rest bis zum alten Nettogehalt, vom Arbeitgeber) 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung gibts nur wenn du deine Elternzeit beendest 1 Tag bevor der Mutterschutz beginnt. Mein Arbeitgeber hat das ganz automatisch gemacht weils dazu ein Grundsatzurteil gab und das seitdem so üblich ist. Elterngeld im Anschluss an das Mutterschaftsgeld bekommst du in deinem Fall nur die 300 € Mindestbetrag + 75 € weils dein 2. Kind ist, 12 Monate lang und dein Mann kann wenn er auch daheim bleibt Elterngeld das sich an seinen Gehältern berechnet beantragen wie gehabt.
Also bei meiner Antwort gehe ich davon aus dass du in Deutschland lebst und gearbeitet hast, KEIN Einkommen aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (auch Photovoltaikanlage) hast oder hattest, in den 12 Monaten vor Geburt des 2. Kindes nicht arbeitest.
Und Kindergeld gibts natürlich auch.

Also Mutterschaftsgeld (13 € pro Tag von der Krankenkasse) und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (den Rest bis zum alten Nettogehalt, vom Arbeitgeber) 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung gibts nur wenn du deine Elternzeit beendest 1 Tag bevor der Mutterschutz beginnt. Mein Arbeitgeber hat das ganz automatisch gemacht weils dazu ein Grundsatzurteil gab und das seitdem so üblich ist. Elterngeld im Anschluss an das Mutterschaftsgeld bekommst du in deinem Fall nur die 300 € Mindestbetrag + 75 € weils dein 2. Kind ist, 12 Monate lang und dein Mann kann wenn er auch daheim bleibt Elterngeld das sich an seinen Gehältern berechnet beantragen wie gehabt.
Also bei meiner Antwort gehe ich davon aus dass du in Deutschland lebst und gearbeitet hast, KEIN Einkommen aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (auch Photovoltaikanlage) hast oder hattest, in den 12 Monaten vor Geburt des 2. Kindes nicht arbeitest.
Und Kindergeld gibts natürlich auch.
2 Beiträge
• Seite 1 von 1
Bitte beachten: In diesem Forum können nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen gegeben werden. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.
loading 19539...
Suche
loading 31377...
loading 19562...
loading 19563...
loading 19831...
loading 19520...