Sorgerecht
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5. Aug 2015 21:33
Sorgerecht
Hallo
Mein freund und papa unseres sohnes ist gelegentlich sehr unzuverlässig und unpünktlich. Gerade in dem moment weiß ich seit fast 9h wieder nicht wo er ist.
Ich möchte gern mal konsequenzen zeigen. Auch mal ein paar tage abhauen. Ohne meinen kleinen kommt saß nicht in frage.
Wir haben geteiltes sorgerecht. Wenn er nun zur Polizei gehen würde, wegen kindesentführung, was würde passieren? Eine Freundin meint die Polizei würde ihn auslachen wenn er dort sagt mama mit kind weg. Aber wie gesagt, geteiltes sorgerecht. 50:50
Mein freund und papa unseres sohnes ist gelegentlich sehr unzuverlässig und unpünktlich. Gerade in dem moment weiß ich seit fast 9h wieder nicht wo er ist.
Ich möchte gern mal konsequenzen zeigen. Auch mal ein paar tage abhauen. Ohne meinen kleinen kommt saß nicht in frage.
Wir haben geteiltes sorgerecht. Wenn er nun zur Polizei gehen würde, wegen kindesentführung, was würde passieren? Eine Freundin meint die Polizei würde ihn auslachen wenn er dort sagt mama mit kind weg. Aber wie gesagt, geteiltes sorgerecht. 50:50
5. Aug 2015 23:14
Re: Sorgerecht
ich bin mir jetzt nicht zu 100% sicher, aber ich meine, das deine Freundin recht hat.
dazu gibt es auch Beispiele.
wenn euer sohn mit 15 zu dir kommt und dich um die Einwilligung eines piercings bittet und du dem zustimmst, kann dein freund 1000 mal dagegen sein, meine ich, wenn du eingewilligt hast, ist dem piercer nichts vorzuwerfen.
anderes und besseres Beispiel:
ein kind hat Eltern aus unterschiedlichen Nationen.
ein Elternteil entschließt sich, Deutschland mit dem kind zu verlassen, ohne, das der deutsche elternteil eingewilligt hat.
eine Rückführung des Kindes auf legalem weg ist fast unmöglich bzw extrem schwierig, weil der nichtdeutsche Elternteil ja ebenfalls das sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
wenn du nun also euren Sohn nimmst und mit ihm gehst, dann kann dein freund dir nichts wegen kindesentziehung.
ABER bedenke, was das für einen Stress gibt und evtl auch eure Beziehung zerstören kann.
der bessere weg wäre, mit deinem freund Klartext zu reden.
sage ihm ganz klar, das das so nicht geht und das du dazu keine lust mehr hast.
sage ihm, das du ggf eine "Trennung auf zeit" möchtest, bis ihr beide euch klar seid, was ihr wollt, gerade er.
will er seine Freiheit oder doch lieber Familie?
ich rate dir wirklich, das Gespräch zu suchen.
bei dem, was du vorhast, Mut du dich auf ärger und streß einstellen, was wiederum eurem Sohn nicht gut tut.
ein paar Gespräche mit einem paartherapeuten können auch hilfreich sein.
aber deinem freund das kind zu entziehen, ist ein wirklich schlechter weg.
außerdem, denke mal weiter.
stell dir vor, du nimmst euren Sohn und verschwindest für 10 tage, ohne das dein freund was, was los ist, wo ihr seid, wie es euch geht.
daraufhin beendet er die Beziehung zu dir, beantragt aber vor dem Familienrecht das alleinige Sorgerecht.
aufgrund so einem verhalten kann das Jugendamt schon zu dem schluß kommen, das das kindeshohl bei dir gefährdet sein könnte und eine Empfehlung aussprechen, deinem freund das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.
familiengerichte entsprechen nicht selten der Empfehlung vom Jugendamt.
du siehst also, was du da vorhast, kann eine verdammt heiße Kiste werden, auch, wenn in 70% aller sorgerechtsfälle die Mutter den Zuspruch bekommt, nach solchen Aktionen kann sich das Blatt ganz schnell wenden.
es reicht schon die Begründung aus, das dein freund ein umgangsrecht hat, welches er nicht wahr nehmen konnte und das du eurem Sohn dieses umgangsrecht ebenfalls mit so einer Aktion verwehrt hast, wenn auch nur auf kurze zeit.
also, behalt nen kühlen kopf, überlege, was du willst und was gar nicht geht, gib euch beiden zeit, redet und wenn alles nichts hilft und du so nicht weiter machen kannst und willst - nach reiflicher Überlegung - dann ziehe deine Konsequenzen, aber dann ganz offiziell.
im falle einer Trennung - egal ob auf zeit oder endgültig - wende dich ans zuständige Jugendamt, erkläre die situation und erkundige dich, wie du dich weiter verhalten Mut, damit du das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst.
denn das kann vom allgemeinensorgerecht ausgeklammert werden bzw muß im falle einer Trennung geklärt werden - am besten aktenkundig - wo das kind verbleibt und wer über dessen Aufenthalt entscheiden darf.
ich wünsch euch alles gute.
dazu gibt es auch Beispiele.
wenn euer sohn mit 15 zu dir kommt und dich um die Einwilligung eines piercings bittet und du dem zustimmst, kann dein freund 1000 mal dagegen sein, meine ich, wenn du eingewilligt hast, ist dem piercer nichts vorzuwerfen.
anderes und besseres Beispiel:
ein kind hat Eltern aus unterschiedlichen Nationen.
ein Elternteil entschließt sich, Deutschland mit dem kind zu verlassen, ohne, das der deutsche elternteil eingewilligt hat.
eine Rückführung des Kindes auf legalem weg ist fast unmöglich bzw extrem schwierig, weil der nichtdeutsche Elternteil ja ebenfalls das sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
wenn du nun also euren Sohn nimmst und mit ihm gehst, dann kann dein freund dir nichts wegen kindesentziehung.
ABER bedenke, was das für einen Stress gibt und evtl auch eure Beziehung zerstören kann.
der bessere weg wäre, mit deinem freund Klartext zu reden.
sage ihm ganz klar, das das so nicht geht und das du dazu keine lust mehr hast.
sage ihm, das du ggf eine "Trennung auf zeit" möchtest, bis ihr beide euch klar seid, was ihr wollt, gerade er.
will er seine Freiheit oder doch lieber Familie?
ich rate dir wirklich, das Gespräch zu suchen.
bei dem, was du vorhast, Mut du dich auf ärger und streß einstellen, was wiederum eurem Sohn nicht gut tut.
ein paar Gespräche mit einem paartherapeuten können auch hilfreich sein.
aber deinem freund das kind zu entziehen, ist ein wirklich schlechter weg.
außerdem, denke mal weiter.
stell dir vor, du nimmst euren Sohn und verschwindest für 10 tage, ohne das dein freund was, was los ist, wo ihr seid, wie es euch geht.
daraufhin beendet er die Beziehung zu dir, beantragt aber vor dem Familienrecht das alleinige Sorgerecht.
aufgrund so einem verhalten kann das Jugendamt schon zu dem schluß kommen, das das kindeshohl bei dir gefährdet sein könnte und eine Empfehlung aussprechen, deinem freund das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.
familiengerichte entsprechen nicht selten der Empfehlung vom Jugendamt.
du siehst also, was du da vorhast, kann eine verdammt heiße Kiste werden, auch, wenn in 70% aller sorgerechtsfälle die Mutter den Zuspruch bekommt, nach solchen Aktionen kann sich das Blatt ganz schnell wenden.
es reicht schon die Begründung aus, das dein freund ein umgangsrecht hat, welches er nicht wahr nehmen konnte und das du eurem Sohn dieses umgangsrecht ebenfalls mit so einer Aktion verwehrt hast, wenn auch nur auf kurze zeit.
also, behalt nen kühlen kopf, überlege, was du willst und was gar nicht geht, gib euch beiden zeit, redet und wenn alles nichts hilft und du so nicht weiter machen kannst und willst - nach reiflicher Überlegung - dann ziehe deine Konsequenzen, aber dann ganz offiziell.
im falle einer Trennung - egal ob auf zeit oder endgültig - wende dich ans zuständige Jugendamt, erkläre die situation und erkundige dich, wie du dich weiter verhalten Mut, damit du das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst.
denn das kann vom allgemeinensorgerecht ausgeklammert werden bzw muß im falle einer Trennung geklärt werden - am besten aktenkundig - wo das kind verbleibt und wer über dessen Aufenthalt entscheiden darf.
ich wünsch euch alles gute.
6. Aug 2015 09:57
6. Aug 2015 21:49
Re: Sorgerecht
Sorry aber ich wäre da sehr vorsichtig, deine Freundin liegt da komplett falsch.
Ihr habt das geteilte Sorgerecht und auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das heisst er hat sehr wohl ein Mitspracherecht und du darfst nicht einfach ohne sein wissen mit dem Kind gehen. Du alleine ja aber ohne Kind. Und wenn er wirklich zur Polizei geht wird das auch ans Jugendamt gehen, dann hast du ganz schlechte Karten wenn du mal alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht willst.
Und mal ehrlich mit so einer Aktion ist niemanden geholfen, erde recht dem Kind nicht, denn das hat einen Anspruch auf seinen Vater.
Ihr habt das geteilte Sorgerecht und auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das heisst er hat sehr wohl ein Mitspracherecht und du darfst nicht einfach ohne sein wissen mit dem Kind gehen. Du alleine ja aber ohne Kind. Und wenn er wirklich zur Polizei geht wird das auch ans Jugendamt gehen, dann hast du ganz schlechte Karten wenn du mal alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht willst.
Und mal ehrlich mit so einer Aktion ist niemanden geholfen, erde recht dem Kind nicht, denn das hat einen Anspruch auf seinen Vater.
6. Aug 2015 21:55
Re: Sorgerecht
nororelle deine Beispiele sind auch nicht ganz richtig.
Im ersten Fall würde dem Piercer nichts geschehen, der Mutter drohen sehr wohl Konsequenzen.
Im zweiten Fall ist die Rückführung oft nicht möglich weil das jeweilige Land nicht mitspielt aus dem das Elternteil kommt, einfach weil das Kind meist die doppelte Staatsbürgerschaft hat und dann jeweils die Landesgesetze zählen.Kindesentzug ist es aber trotzdem.
Im ersten Fall würde dem Piercer nichts geschehen, der Mutter drohen sehr wohl Konsequenzen.
Im zweiten Fall ist die Rückführung oft nicht möglich weil das jeweilige Land nicht mitspielt aus dem das Elternteil kommt, einfach weil das Kind meist die doppelte Staatsbürgerschaft hat und dann jeweils die Landesgesetze zählen.Kindesentzug ist es aber trotzdem.
7. Aug 2015 02:22
Re: Sorgerecht
Momentan bin ich in meiner Beziehung sehr unglücklich. Man hat ja immer so Phasen, wo es mal nicht so läuft, aber dieses Mal ist es anders. In den letzten Tagen ist so viel schei**e passiert, was ich nicht dulden will und kann. Ich möchte mich trennen. Aber wage diesen Schritt nicht. Wir sind jetzt erst umgezogen, meine elternzeit ist vorbei und ich gehe bald wieder Vollzeit arbeiten, die Reaktionen von meinen Eltern Freunden und Bekannten oder verwandten, der sorgerechtsstreit der ein großes Drama nehmen würde,...all das bringt so viele Sorgen mit sich, das es mir zu schwierig ist eine Trennung wahr zu machen. Natürlich auch weil noch Gefühle da sind.
7. Aug 2015 08:38
Re: Sorgerecht
Also ich glaube kaum das es so einen grossen Sorgerechtsstreit geben wird. Ihr habt es beide, das Kind bleibt da wo sein Lebensmittelpunkt ist, also bei dir. Da würde kein Gericht etwas anderes entscheiden. Das Recht auf den Vater hat das Kind aber weiterhin.
Redet miteinander, vielleicht könnt ihr euch einigen.
Ich würde das Jugendamt auch mit einbeziehen, die können vermitteln und es wäre auch alles amtlich wenn es doch mal hart auf hart kommt.
Redet miteinander, vielleicht könnt ihr euch einigen.
Ich würde das Jugendamt auch mit einbeziehen, die können vermitteln und es wäre auch alles amtlich wenn es doch mal hart auf hart kommt.
7. Aug 2015 23:04
Re: Sorgerecht
Hallo Smilehome,
Dein Wunsch nach Abhauen betrifft das Aufenthaltsbestimmungsrecht,...dieses habt Ihr Beide, also kannst Du mit Kind ein paar Tage weg, allerdings muss der Ort bekannt sein.
Beispiel: mein zukünftiger Ex-Mann ist zwar deutscher, aber türkischer Herkunft. Sollte er mit unserem Sohn in die Türkei fliegen wollen, kann ich nichts dagegen sagen
Sorgerecht verliert man eigentlich nur, wenn arg gegen das Kindeswohl verstoßen wird. Also Drogenmissbrauch, Gewalt u.Ä.
Ich hätte halt gern beide Rechte bei mir gehabt, ist aber nicht so einfach möglich.
Man kann nur eine Übertragung des Sorgerechtes für spezielle Dinge, wie z.B. Schulanmeldungen ö.A. oder auch wenn schnelle Entscheidungen/Unterschriften für medizinische Eingriffe erforderlich sind, ausmachen.
Wenn Du Angst vor der Trennung hast, dann erkundige Dich doch erstmal bei Beratungsstellen Deiner Stadt. Dies ist meistens kostenfrei oder gegen 5-Euro-Spende möglich. Die hatten mir hier für das Erste schon gut geholfen. Sind auch nicht nur bei Trennung, sondern auch bei Beziehungsproblemen für einen da.
Viel Glück und alles Gute, egal, wie Du Dich entscheiden wirst.
Dein Wunsch nach Abhauen betrifft das Aufenthaltsbestimmungsrecht,...dieses habt Ihr Beide, also kannst Du mit Kind ein paar Tage weg, allerdings muss der Ort bekannt sein.
Beispiel: mein zukünftiger Ex-Mann ist zwar deutscher, aber türkischer Herkunft. Sollte er mit unserem Sohn in die Türkei fliegen wollen, kann ich nichts dagegen sagen

Sorgerecht verliert man eigentlich nur, wenn arg gegen das Kindeswohl verstoßen wird. Also Drogenmissbrauch, Gewalt u.Ä.
Ich hätte halt gern beide Rechte bei mir gehabt, ist aber nicht so einfach möglich.
Man kann nur eine Übertragung des Sorgerechtes für spezielle Dinge, wie z.B. Schulanmeldungen ö.A. oder auch wenn schnelle Entscheidungen/Unterschriften für medizinische Eingriffe erforderlich sind, ausmachen.
Wenn Du Angst vor der Trennung hast, dann erkundige Dich doch erstmal bei Beratungsstellen Deiner Stadt. Dies ist meistens kostenfrei oder gegen 5-Euro-Spende möglich. Die hatten mir hier für das Erste schon gut geholfen. Sind auch nicht nur bei Trennung, sondern auch bei Beziehungsproblemen für einen da.
Viel Glück und alles Gute, egal, wie Du Dich entscheiden wirst.
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