2. Kind nach Elternzeit
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27. Mai 2015 14:00
2. Kind nach Elternzeit
Hallo zusammen,
Ich habe den Beitrag auch schon in einer anderen Gruppe gestellt und
ich hoffe einige hilfreiche Tipps oder Erfahrungen von euch zu bekommen. Unsere derzeitigen Familiensituation schaut wie folgt aus:
Ich bin noch bis 25.03.16 in Elternzeit. Dann wird unsere kleine 2 Jahre sein. Jetzt würden wir gerne anfangen uns ans Geschwisterchen zu machen
nicht direkt üben aber auf Risiko gehen wenn's passiert passierts 
Jetzt zu meinen Fragen. Wenn es doch noch dauert bis es klappt aber ich noch während der Elternzeit schwanger werde, wie überbrücke ich am besten die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und Et? Ich arbeite eigentlich als Assistentin im medizinischen Bereich. Da aber das gesetzlich während einer Ss nicht erlaubt ist würde Empfang als Einsatzort für mich in Frage kommen. Allerdings bin ich darin ungelernt müsste eingearbeitet werden und ich bin mir nicht sicher ob das "lohnen" würde wenn ich danndoch auch wieder nnach ein paar Wochen in MuSchu gehen würde. Außerdemsind die stellStellen ja auch voll besetzt und soviel Arbeit fällt da auch nicht an dass da jetzt noch jemand mit mischen müsste. Allerdings brauchen wir ja auch Geld denn das Elterngeld bekomme ich ab Januar nicht mehr. Zwei drei Monate ohne können wir wohl überbrücken aber wenn ich nicht in den ersten Zyklen schwanger werde sind das ja ein paar Monate mehr. Wäre ein Beschäftigungsverbot von meiner fa evtl. möglich? Das sollte ich wegen des Stress und Drucks auf der Arbeit schon in der ersten Ss bekommen dass ich jedoch immer wieder abgelehnt hatte. Oder kann mein Arbeitgeber mich freistellen wegen "Nichtbedarf" ? Aber wer bezahlt mich dann und vor allem wie viel? Ich habe vor der Ss Vollzeit gearbeitet und kann auch nicht die Stunden reduzieren. Mein Chef stellt wegen schichtdienst nur Vollzeit ein.
So ein Langer Text, so viele Fragen
ich hoffe auf zahlreiche kommis 
Dank euch
Ich habe den Beitrag auch schon in einer anderen Gruppe gestellt und
ich hoffe einige hilfreiche Tipps oder Erfahrungen von euch zu bekommen. Unsere derzeitigen Familiensituation schaut wie folgt aus:
Ich bin noch bis 25.03.16 in Elternzeit. Dann wird unsere kleine 2 Jahre sein. Jetzt würden wir gerne anfangen uns ans Geschwisterchen zu machen


Jetzt zu meinen Fragen. Wenn es doch noch dauert bis es klappt aber ich noch während der Elternzeit schwanger werde, wie überbrücke ich am besten die Zeit zwischen Ende der Elternzeit und Et? Ich arbeite eigentlich als Assistentin im medizinischen Bereich. Da aber das gesetzlich während einer Ss nicht erlaubt ist würde Empfang als Einsatzort für mich in Frage kommen. Allerdings bin ich darin ungelernt müsste eingearbeitet werden und ich bin mir nicht sicher ob das "lohnen" würde wenn ich danndoch auch wieder nnach ein paar Wochen in MuSchu gehen würde. Außerdemsind die stellStellen ja auch voll besetzt und soviel Arbeit fällt da auch nicht an dass da jetzt noch jemand mit mischen müsste. Allerdings brauchen wir ja auch Geld denn das Elterngeld bekomme ich ab Januar nicht mehr. Zwei drei Monate ohne können wir wohl überbrücken aber wenn ich nicht in den ersten Zyklen schwanger werde sind das ja ein paar Monate mehr. Wäre ein Beschäftigungsverbot von meiner fa evtl. möglich? Das sollte ich wegen des Stress und Drucks auf der Arbeit schon in der ersten Ss bekommen dass ich jedoch immer wieder abgelehnt hatte. Oder kann mein Arbeitgeber mich freistellen wegen "Nichtbedarf" ? Aber wer bezahlt mich dann und vor allem wie viel? Ich habe vor der Ss Vollzeit gearbeitet und kann auch nicht die Stunden reduzieren. Mein Chef stellt wegen schichtdienst nur Vollzeit ein.
So ein Langer Text, so viele Fragen


Dank euch
27. Mai 2015 14:31
Re: 2. Kind nach Elternzeit
Bei mir und auch bei einer kollegin war die situation ähnlich, wir haben dann beide die elternzeit bis zum beginn des nächsten mutterschutzes verlängert, was bei ihr knapp 2 monate waren, bei mir sind es nur 2 wochen. Was auf jeden fall wichtig ist: dass die elternzeit vor dem mutterschutz beendet wird denn dann bekommst du auch ohne wieder zu arbeiten wieder mutterschutzgeld und den zuschuss so wie beim 1. kind, also insgesamt dein volles nettogehalt das du jetzt schon 2 jahre lang nicht mehr hattest. Cool oder?
Wenn du jetzt teilzeit arbeiten gehst (ok geht bei euch nicht, aber nur für den fall) ohne die elternzeit zu verlängern bekommst du im muschu nur das teilzeitgehalt. Wenn du die elternzeit bis zum beginn muschu verlängerst aber neben der elternzeit teilzeit arbeitest bekommst du ebenfalls wieder das von vor 2 jahren. Also aufpassen und gut überlegen.
Wenn es natürlich doch länger dauert bis es wieder klappt kann es sich schon lohnen wieder zu arbeiten bzw wenn du eben das geld dringend brauchst. Du könntest überlegen einen anderen job teilzeit neben der elternzeit zu machen und die elternzeit erstmal verlängern (dann siehe oben elternzeit zum muschu wieder beenden)
Oder deinen FA fragen wegen Beschäftigungsverbot wenns soweit ist.
Blöde frage:was hast du während der 1. ss gearbeitet wenn deine eigentliche stelle da ja nicht erlaubt ist? Da muss er ja dann auch einen ersatzplatz für dich gehabt haben? Kommt der dann nicht wieder in frage? Prinzipiell ist es ja "sein problem" weil er dich ja wieder einstellen muss und die situation ist dieselbe wie bei der 1. ss. Wenn die vorgesehene stelle nicht erlaubt ist, gibts beschäftigungsverbot.
Wenn du jetzt teilzeit arbeiten gehst (ok geht bei euch nicht, aber nur für den fall) ohne die elternzeit zu verlängern bekommst du im muschu nur das teilzeitgehalt. Wenn du die elternzeit bis zum beginn muschu verlängerst aber neben der elternzeit teilzeit arbeitest bekommst du ebenfalls wieder das von vor 2 jahren. Also aufpassen und gut überlegen.
Wenn es natürlich doch länger dauert bis es wieder klappt kann es sich schon lohnen wieder zu arbeiten bzw wenn du eben das geld dringend brauchst. Du könntest überlegen einen anderen job teilzeit neben der elternzeit zu machen und die elternzeit erstmal verlängern (dann siehe oben elternzeit zum muschu wieder beenden)
Oder deinen FA fragen wegen Beschäftigungsverbot wenns soweit ist.
Blöde frage:was hast du während der 1. ss gearbeitet wenn deine eigentliche stelle da ja nicht erlaubt ist? Da muss er ja dann auch einen ersatzplatz für dich gehabt haben? Kommt der dann nicht wieder in frage? Prinzipiell ist es ja "sein problem" weil er dich ja wieder einstellen muss und die situation ist dieselbe wie bei der 1. ss. Wenn die vorgesehene stelle nicht erlaubt ist, gibts beschäftigungsverbot.
27. Mai 2015 14:46
Re: 2. Kind nach Elternzeit
Während der ersten Ss war ich lediglich zwei Tage a 6 Stunden am Empfang eingesetzt und auf Abruf wenn's mal eng wurde. So theoretisch. Praktisch habe ich weiterhin 40 Stunden oder mehr, wie vor der Ss gearbeitet. Ich habe quasi den Assistentinnen den rücken frei gehalten da ich obwohl ich am Empfang war trotzdem genau wusste was "hinten" ablief. Und es hat eine neue Kollegin angefangen für die ich rund um die Uhr zur Verfügung stand. Somit fiel nicht noch eine Kollegin von hinten aus.
Jetzt müsste ich neu eingearbeitet werden weil die Praxis während ich fort wat umstrukturiert und zertifiziert wurde. Alles neu
als ob ich in einer neuen Praxis anfangen würde.
Wir hoffen ein wenig dass es schnell klappt damit die Überbrückung nicht so ein wirr wart gibt, aber wollen uns da nicht unter Druck setzen weil es sonst ja eh nicht klappt.
Jetzt müsste ich neu eingearbeitet werden weil die Praxis während ich fort wat umstrukturiert und zertifiziert wurde. Alles neu

Wir hoffen ein wenig dass es schnell klappt damit die Überbrückung nicht so ein wirr wart gibt, aber wollen uns da nicht unter Druck setzen weil es sonst ja eh nicht klappt.
27. Mai 2015 17:05
Re: 2. Kind nach Elternzeit
Ja, schwierig! Wir wollten auch dass es so früh klappt, dass ich im Büro Bescheid sagen kann dass ich doch nicht nach 2 jahren wieder komm bevor die was für mich planen und dann wurde es irgendwann eng, dann hab ich erstmal gesagt ich verlänger auf das 3. jahr, und schwupp, hats geklappt 

4 Beiträge
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