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Was kann und muss man beantragen??
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Möchtest Du wissen, ob und welche finanziellen Hilfen zur Verfügung stehen, meinst Du die Leistungen der Krankenkasse oder den Arbeitgeber?
Finanziell steht Dir als Arbeitnehmer nichts zu. Beim ALGII gibt es meines Wissens nach einen Zuschlag, Sonderbedarf wegen Schwangerschaft.
Von der Krankenkasse aus hast Du Anspruch auf die üblichen Schwangerenvorsorgeuntersuchungen. Also Erstuntersuchung, zunächst vierwöchige, später 14-tägige Kontrolluntersuchungen inkl. drei Ultraschalluntersuchungen.
Außerdem hast Du das Recht, die Hilfe einer Hebamme in Anspruch zu nehmen.
Auch einen Geburtsvorbereitungskurs zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, allerdings muß man da meist in Vorleistung gehen.
Im Beruf hast Du ggf. Anspruch auf Schutz und Entlastung gemäß dem Mutterschutzgesetz. Hierfür musst Du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft anzeigen. Je nach Beruf kann man sich damit aber auch ruhig Zeit lassen.
Das Elterngeld kannst du dir für 12 Monate oder 24 Monate auszahlen lassen. Dein Freund kann auch noch Elternzeit machen, macht er diese z. B. im Anschluss an deine 12 Monate, bekommt ihr 14 Monate Elterngeld (die letzten 2 Monate nach seinem Gehalt dann gerechnet). Aber was die Elternzeit betrifft, kann man sich im Internet über die Elterngeldstelle gut informieren, so haben wir es gemacht. Vielleicht findest du da auch was über sonstige Zuschüsse, die dir evtl. zustehen, oder vielleicht über das Jugendamt.
Landeselterngeld gibt es meines Wissens nach noch, allerdings nur in Bayern, Sachsen und Thüringen.
Außerdem gibt es inzwischen das Betreuungsgeld, falls das Kind nach dem ersten Lebensjahr nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung (Krippe, KiTa, Tagesmutter vom JA) betreut wird.
Nach der Geburt des Kindes kann auch Kindergeld beantragt werden, in der Regel bei der Familienkasse. Bei geringen Einkommen gibt es ggf. noch den Kinderzuschlag.
Da Du beruftstätig bist, musst Du bei Deinem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, spätestens sieben Wochen vor Antritt, soweit ich weiß.
Mutterschutzfreistellung rechnet der Arbeitgeber aus. Mutterschaftsgeld (für die Dauer des Mutterschutzes) beantragt man bei der Krankenkasse.
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