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Elternzeit
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mein Mann und ich bereiten gerade alle Formulare vor, die wir für Elternzeit und Elterngeld benötigen. Dazu habe ich eine Frage:
Wenn mein Mann ebenfalls Elternzeit nehmen möchte gibt es da doch diese Regelung, dass man zwei zusätzliche Monatsbeiträge Elterngeld bekommen kann. Wie ist das zeitlich geregelt? Kann er zu Beginn der Schwangerschaft seine zwei Monate nehmen, wenn ich noch im Mutterschutz bin? Im Anschluss an meine 12 Monate stelle ich es mir relativ schwierig vor, denn ich muss dann ja gucken, wie ich arbeiten kann und ich kann mir nicht vorstellen, wie das funktionieren soll, wenn ich 2 Monate Vollzeit arbeite um dann doch auf Teilzeit zu gehen...
Habt ihr hiermit Erfahrungen gemacht? Gibt es Tipps dazu eurerseits?
Viele liebe Grüße
Steffi
dein Mann kann auch die ersten zwei Monate Elternzeit nehmen. Im Grunde ist es egal, welche zwei.
Mein Mann hat bzw wird bei beiden den 1. Lebensmonat, also ab Geburt ein Monat und den 13. Lebensmonat, also ab dem 1. Geburtstag einen Monat Elternzeit genommen bzw nehmen.
Ich geh ab dem 1 Geburtstag wieder arbeiten und finde es entspannter anzufangen, wenn ich weiß, dass Papa dann zuhause ist.
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
In der Hinsicht seid ihr zwei als völlig getrennt zu behandeln...
Er kann von der Geburt bis zum Ende des 14. Lebensmonat für zwei Monate (oder mehr) in Elternzeit gehen...
Auch deine Elternzeit solltet ihr vom Tag der Geburt beantragen.
Manche machen den Fehler und beantragen erst ab Ende des Mutterschutzes. Das ist aber falsch.
also da wir das Thema auch schon hatten und uns das genauso gedacht hatten wie du, haben wir uns kundig gemacht.
Die Mutter ist für die ersten zwei Monate (also 8 Wochen Mutterschutz) in Elternzeit festgesetzt.
Das heißt, dein Mann kann ab Geburt die zwei Monate Elternzeit nehmen, ihr habt aber dann zusammen nur 12 Monate, weil die ersten 8 Wochen sind dann parallel. Ebenso wenn ihr diese auch zwischendurch parallel nehmt.
Wenn dein Mann im Anschluss nach deinen genommenen 12 Monaten die Elternzeit beantragen möchte, verlängert sich somit die Elternzeit auf die 14 Monate. Wobei es so oder so immer 14 Monate sind, ob parallel genommen oder nicht XD.
Aber es geht nicht, dass du während der Mutterschutzfrist keine Elternzeit nimmst und stattdessen dein Mann. Das ist vom Staat her schon so festgesetzt, dass die Mutter ab dem Tag der Geburt Elternzeit hat.
Alles Gute für euch,
viele Grüße
Lolle001
ich habe heute vor lauter Verwirrung noch einmal bei der Elterngeldstelle angerufen und mir das erklären lassen. Der gute Mann hat mir gesagt, dass die ersten Zwei Monate zwar als Elternzeit laufen, aber da ich in der Mutterschutzzeit bin, bekomme dann ich Mutterschutzgeld und mein Mann bekäme dann für diese zwei Monate Elterngeld. Danach könnte ich noch für 10 Monate Elterngeld bekommen. Man könnte dann nur nicht die zwei zusätzlichen Monate in Anspruch nehmen.
Wenn man gern die zwei Partnermonate in Anspruch nehmen möchte, müsste das in Anschluss an meine Elternzeit geschehen.
Ich hoffe, das hilft jetzt noch jemandem weiter!
ich bin auch verwirrt wegen dieser ganzen Elterngeld-Geschichte und glaube ich hab es nun nach längerem "googlen" und euren Beiträgen endlich verstanden.
Also meine Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz, das Elterngeld aber beginnt schon ab Geburt, wird aber auf das Mutterschutzgeld angerechnet und wird somit von meinen persönlichen 12 Monaten Elterngeld abgezogen. Sprich Mutti bekommt von Geburt an, Termin ist der 07.06.2015, bis 06.06.2016 Unterstützung. Papi könnte für die ersten zwei Lebensmonate Elterngeld beantragen und bekäme dies parallel zu meinen ersten zwei Monaten. Sprich wir würden mit Partnerelterngeld nur insgesamt 12 Monate unterstützt werden. Wenn Papi aber anschließend an meine 12 Monate Elterngeld beantragt, sind es insgesamt 14 Monate. Korrekt?
Wir hatten nämlich erst den tollen Plan, dass wir 14 Monate ausschöpfen, mein Freund aber gleich die ersten zwei Monate in Elternzeit geht... Wär ja blöd, da wenn unser Baby ein Jahr alt erst Juni ist und ich gehört habe, dass die meistens Kitas erst mit Schuljahresbeginn, sprich August/September aufnehmen.
Habe noch einmal mit einer Kollegin gesprochen, die meinte, man könne auch die Elternzeit auf bis zu 24 Monate strecken, bekäme aber dann halt entsprechend nurnoch 50% des EG. Sie selbst hat ihr Kind im Mai geboren und war bis November in Elternzeit. Das wäre dann zwar NOCH weniger Geld mit dem ich auskommen müsste, aber so wäre wenigstens die Zeit in der ich in der Luft hängen würde, wenn wir nicht zufällig einen KiTa-Platz ab Juni 2016 bekämen, abgesichert.
Ab Mitte Januar macht er auch mit unserem Sohn nun die Eingewöhnung bei der Tagesmutter, dort geht Jonas dann ab Februar hin. Wir gehen dann beide wieder Vollzeit arbeiten.
Mein Mann hätte auch seine zwei Monate Elternzeit während meiner Elternzeit nehmen können, finden wir persönlich aber Blödsinn, denn die Betreuung vom Kind ist ja dann durch mich eh schon gewährleistet gewesen und dann hätte er über die 12 Monate hinaus keine Elternzeit mehr machen können.
Wie viele Stunden du oder generell Eltern dann wieder arbeiten gehen muss dann jeder für sich selbst wissen. In meinem Unternehmen habe ich Gleitzeit und kann jeder Zeit die Stunden runterstufen, wenn ich sage das funktioniert nicht mit Kind und Vollzeit arbeiten. Das sehe ich dann, lasse das mal auf mich zukommen.
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