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Kündigung Krippe
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Es gibt Richtersprüche darüber, ob eine Geburtstagsliste im Kindergarten aushängen darf oder nicht
….
aber keine zu den Vertragsklauseln!
Das Gute für die Beitragserstellerin ist aber eben auch, dass es noch keinen Richterspruch gibt und somit die juristische Argumentation noch völlig offen ist! Erfolgsversprechend!
Aber erst reden, denn meist kann man sich damit viel Ärger, Mühe und Zeit ersparen
> Ja ja… die lieben Klauseln…. Nicht alle Klauseln in allen Verträgen sind wirksam
> und Recht war schon immer Auslegungssache!
Das ist in meinen Augen auch der erfolgsversprechendste Ansatz, sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen. Nach dem, was ich so finden konnte, ist es gut möglich, dass dieses - sehr zu Lasten der Eltern gehende - Kündigungsrecht für unwirksam erklärt wird.
Und soweit ich weiß hat jede Krippe die ersten 2 monate als Probezeit das heißt es kann von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Allerdings danach bist du für 1 jähr lang gebunden.
So teilte es mir auch der Verband der Krippen zu.
Und die Verträge eines kirchlichen Trägers bspw. können wiederum stark von denen eines kommunalen- oder freien Trägers differieren.
Letztlich kommt es wirklich auf den jeweiligen Vertragsinhalt an.
> und was ist jetzt rausgekommen???
Schubs! Möchte ich auch gerne wissen!
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