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Kind wurde angefahren-vielleicht kennt jemand die rechtliche
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Nochmal: der Vorgang wird zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Und zwar IMMER. Egal ob mit oder ohne Strafantrag. Der Richter liest sich den ganzen Wisch durch, sieht dass der Verletzte nicht allzuschlimm verletzt ist und der Autofahrer nix schlimmes begangen hat. Dann wird das Verfahren eingestellt und an die Polizei mit der Bitte um Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zurückgegeben. Diese überprüft dann was für eine Ordnungswidrigkeit im Raum steht: z.B. Vorfahrt, rechts vor links....etc. In diesem Fall fällt mir eigentlich nichts gravierendes ein....aber es geht der Treadstellerin ja überhaupt nicht darum, ob der Autofahrer bestraft wird oder nicht. Dah hat ja sie nix davon. Das hat nix miteinander zu tun. Das Zivilverfahren mit dem Schmerzensgeld und dem Verdienstausfall...etc. ist in dem Fall eine seperate Angelegenheit. Ich würde auch mal mit dem Autofahrer sprechen - vlt kann man sich ja gütlich einigen. Ansonsten mittels Anwalt. Ob das dann zum Erfolg führt steht in den Sternen.
Wenn die Threadstellerin KEINEN Strafantrag stellt, wird die Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich auf Grund der Sachlage kein Ermittlungsverfahren einleiten (mangels öffentlichen Interesses). Ist der Strafantrag aber gestellt, gibt es auf jeden Fall das Ermittlungsverfahren! Ob das dann eingestellt wird oder zum Strafbefehl führt, sei mal dahingestellt.
Und das Zivilverfahren hat selbstverständlich an sich nichts mit dem eventuellen Strafverfahren zu tun. Aber kaum ein Zivilrichter spricht Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu, wenn nicht zuvor im Strafverfahren eine Schuld des Beklagten festgestellt wurde.
Und eine außergerichtliche Einigung wäre in diesem Fall ja auch eher unwahrscheinlich, wenn eigentlich bislang alle Beteiligten KEINE Schuld des Autofahrers sehen...
Denn auch mit Strafantrag gibts zu 99 Prozent kein Ermittlungsverfahren.
Es hat aber wirklich nichts mit dem Zivilverfahren zu tun. Beim Verkehrsunfall kanns auch ein Schmerzensgeld geben wenn alles mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird. Das kommt sogar ganz ganz oft vor. Letztens erst wieder im Bekanntenkreis. Allerdings bin ich in diesem konkreten Fall nicht sicher, ob was dabei rauskommt, weil der Autofahrer ja eigentlich kaum was dafür konnte. Das kann wirklich jedem passieren. Ich glaube da sind wir uns einig.
Bei uns in Hannover richten sich die Zivilrichter doch sehr nach der strafrechtlichen Entscheidung.
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