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ich weiss es gehört hier nicht rein,aber vielleicht hat jemand
Ahnung und kann mir eventuell weiter helfen?
Und zwar stand ich in Arbeitsverhältnis...
Hab im Pflegeheim gearbeitet und war nur als Krankenvertretung.
Im Juni 2013 wäre das Arbeitsverhältnis abgelaufen.
Ich hab aber nach gefragt,und für mich wäre es dann weiter
gegangen.
Aber dann bin ich Mitte Juni krank geworden und musste
ins Kh.So hab ich dann ein Schreiben nach hause bekommen und mein Arbeitsverhältnis wäre dann zum 3o.o6.13 abgelaufen....
So musste ich ja dann Arbeitslosengeld beantragen.
Ich bekomme noch eine Abfindung.
Kann das Arbeitsamt das mit anrechnen?!
*Es ist eine lange Geschichte weil das bis zum Gericht ging!
Und ich das beim Arbeitsamt mit angegeben habe....
(Beim Formular stand es drauf)!
Nu weiss ich net was ich machen soll bzw.wie es weiter geht?!
Kann mir vielleicht jemand helfen oder hat Erfahrunf in solchen Sachen?
Gruss Tine
also, wenn du alg1 beantragst, und bekommst, dann dürfen die das nicht mit anrechnen. wenn du aber alg2 (hartz IV) beantragst, dann dürfen die das mit anrechnen, und je nachdem, wie hoch die abfindung ist, musst du erstmal davon leben.
ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen, und das du ganz schnell ne neue arbeit findest.
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