selbst kündigen und trotzdem arbeitslosengeld 1???

Das zweite Schwangerschafts-Trimester
Elternforum
gast.966850
13. Sep 2013 13:02
selbst kündigen und trotzdem arbeitslosengeld 1???
hallo kenn sich vielleicht jemand aus?

bin jetzt über ein jahr im betrieb und habe bisher nur früh machen müssen nun verlangt der chef das wir auch spät machen. wenn wir das nicht tun werden wir gekündigt.
ist bei mir zwar bisschen schwierig wegen der schwangerschaft aber wir bekommen die schichten einfach zugeteilt und wenn wir nicht kommen kann sie mich trotz schwangerschaft kündigen meint das arbeitsamt.
aber was ist wenn ich von alleine kündige bekomme ich denn eine sperre von 3 monaten?
habe ja schließlich noch eine tochter die 3 jahre ist die kann ich ja schließlich schlecht alleine lassen. mein partner die der hauptverdiener und kommt in seiner frühschicht woche nie vor 18 uhr raus. und der kindergarten macht 17 uhr zu. und sonst habe ich niemanden der mein kind betreuen kann.
wenn ich jetzt kündige ist das ein grund keine sperre zu bekommen?
gast.917724
13. Sep 2013 16:39
Re: selbst kündigen und trotzdem arbeitslosengeld 1???
Wie man den Job mit der Kinderbetreuung vereinbaren kann ist leider jedem selbst überlassen.

Was steht denn eigentlich in Deinem Arbeitsvertrag? Bist Du laut Vertrag verpflichtet, auch Spätschichten zu machen? Bis wann geht in der Spätschicht Deine Arbeitszeit?
Khisanee
14. Sep 2013 12:45
Re: selbst kündigen und trotzdem arbeitslosengeld 1???
Wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Die können dir bei deiner Situation helfen.
Du bist schwanger, hast sonst immer nur früh gearbeitet.
Als Schwangere unterliegst du bestimmten Schutzrichtlinien, an die sich dein Betrieb halten muss.
Dann gibt es noch die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbotes.
Sprech mit deinem FA über deine Situation, und ob er dir nicht ein Beschäftgungsverbot ausstellen kann. Sag ihm du hast Unterleibsschmerzen, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen,... was auch immer....
Mit einem Beschäftigungsverbot darf dich dein AG absolut nicht kündigen, und du bekommst ganz normal dein Gehalt.

AUF KEINEN FALL SELBER KÜNDIGEN! Der Schuß geht IMMER nach hinten los.

Während der Schwangerschaft hast du einen besonderen Kündigungsschutz, und unterliegst darüber hinaus auch noch bestimmten Schutzbedingungen für Schwangere. Inwieweit eine Spätschicht für dich überhaupt zulässig ist, kann dir sicherlich ebenfalls das Gewerbeaufsichtsamt sagen.
Wende dich evtl. auch an Hilfestellen, ProFamila, Caritas usw. Die können ebenfalls behilflich sein.
Khisanee
14. Sep 2013 12:48
Re: selbst kündigen und trotzdem arbeitslosengeld 1???
Schau auch mal hier rein: http://www.gesetze-im-internet.de/musch ... 90952.html

Ist das Mutterschutzgesetz.

Was genau arbeitest du? Und was heißt Spätschicht, also von wann bis wann?
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