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Elterngeld ?????
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Meine Fragen wäre:
1. Weiß jemand wie das ist wenn man vor der Geburt ein halbes Jahr Arbeitslosengeld 1 bezogen hat ob das in vollem Umfang als Verdienst für das Elterngeld angerechnet wird ?????
2. Dann wurde noch gesagt das man einen Anspruch auf Erstlingsausstattung hat auch bei ALG 1 weiss jemand ob das stimmt und bis wann man das beantragen muss???? Es wurde gesagt wenn dann muss man es bis zum 7. Monat beantragen. Stimmt das ????
was ich dir sagen kann ich muste damals zur arge für beschäftigung münchen gehen und die erstausstattung beantragen hab auch ein teil bekomm mit diesen bewilligungsschein konnte ich noch zur katholischen kirche gehen wo ich leider nix bekomm habe weil ich und mein mann für die zu viel geld haben (50€
was das elterngeld angeht habe ich angerufen und die haben zu mir gesagt das ich von geburt 1jahr rückwirkend gezahlt(67% vom gehalt) und das arbeitslosengeld wird dabei aber nichtangerechnet also bekomm müstest du mindestens 300€.
gruß
Maria Kohl von der Caritas-Schwangerenberatung redet nicht lange um den heißen Brei herum. "Kinder kriegen dürfen offenbar nur die, die sich's leisten können." Beispiel: Eine Frau, die vor der Geburt nicht gearbeitet hat, deren Ehemann aber ein stattliches Hundertausend-Euro-Jahreseinkommen nach Hause bringt, bekommt vom Staat 300 Euro Elterngeld im Monat.
Gegenbeispiel: Eine Frau, die ebenfalls vor der Geburt nicht gearbeitet hat und ihr Kind alleine groß ziehen muss, bekommt vom Staat diese 300 Euro künftig nicht mehr. Elterngeld wird ab 1. Januar als Einkommen komplett von den Sozialleistungen abgezogen. Ihr bleiben für sich und das Kind 758 Euro im Monat (Miete wird gezahlt). "Diese Frauen haben es jetzt schon nicht leicht. Künftig wird es noch schwieriger."
Was beinahe überrascht: Frauen, die ungewollt schwanger sind und von diesem engen Finanzrahmen erfahren, entscheiden sich meist trotzdem für das Kind. Und müssen dann ganz schön darben: Alleinerziehende leben von 359 Euro Hartz IV, 215 Euro Sozialgeld für das Kind, 184 Euro Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss von 133 Euro. Allein für Windeln und Babynahrung gehen im Monat aber selbst beim billigsten Einkauf über 100 Euro drauf.
Das Elterngeld kann auf Antrag über zwei Jahre verteilt (also 150 Euro im Monat) abgerufen werden. Die Schwangerenberatungsstelle empfiehlt Hartz-IV-Eltern dringend, diese "Verlängerungsoption" zu widerrufen und sich den Restbetrag auf einmal auszahlen zu lassen. Im Extremfall verlieren sie sonst bis zu 1800 Euro. "Jeder Tag zählt", mahnt Leiterin Uschi Malterer zur Eile.
ich weis ist irgendwie schwer zu verstehen ich hab auch ne zeit gebraucht.
eins weis ich aber ich lebe so nicht lange weil ich dem staat eigentlich nicht auf der tasche liegen will aber es geht nicht anders hier gehts in dem sinne nicht ummich sondern um mein kind!!!!!
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