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und wenn ich jetzt mit dem 2. Kind schwanger werde( wenns klappt) und dieses aber erst nach der Elternzeit zur Welt kommt,
wie berechnet sich dann mein Mutterschaftsgeld?
Habe gehört dass, wenn man im 8. Monat ist, der AG den Mutterschaftszuschuss zahlen muss???
Stimmt das??und warum???
Liebe Grüße
oder meinst du 2013-weil du 2014 geschrieben hast.
kommt es danach wird das geld das du bist dahin verdient hast (vorausgesetzt du arbeitest) ...... also angenommen du hast 4 Monate gearbeitet, bekommst 1500 euro pro monat netto, wird das netto Gehalt x4 / 12 und dann davon halt die 64% gerechnet, und dann noch der Zuschlag für wenigverdiener
bin mir aber net so sicher aber wäre für mich die logische Erklärung
Arbeitgeberzuschuss??? meinst du das Mutterschaftsgeld??? also das muss er denk ich zahlen wenn du arbeitest
Dann zahlt die Krankenkasse für die Dauer des Mutterschutzes (also sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) max. 13,- € pro Kalendertag. Wenn der durchschnittliche Tagesverdienst vor dem Mutterschutz höher war, zahlt i. d. R. der Arbeitgeber einen Zuschuß in Höhe der Differenz zum Arbeitsentgelt.
Ganz vergessen: Hier noch ein Link, wo die einzelnen Punkte recht gut aufgeschlüsselt sind http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... d-276.html
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