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Arbeitsvertrag
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Ich weis das gehört nicht hier her, aber vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!
Ich habe momentan eine unbefristeten Aushilfsvertrag! Dieser soll demnächst zu einem Sozialversicherungspflichtigen Teilzeitvertrag umgeschrieben werden! Bleibe also im gleichen Unternehmen und meine Tätigkeit bleibt auch die gleiche! Dürfen sie mir dann wieder einen Befristeten Vertrag geben oder muss der auch unbefristet sein?
Ich kenne mich da leider nicht aus und finde auch nichts im Internt!
Lg
Wenn Dein bestehender Vertrag nur geändert wird, dann bleibt das bisherige Arbeitsverhältnis bestehen, der "neue" Vertrag wäre also nur eine Veränderung bzw. Ergänzung des alten. In dem Fall wäre er auch auf jeden Fall weiter unbefristet.
Wenn aber ein neues Arbeitsverhältnis auf Grundlage eines neuen Arbeitsvertrages begründet wird, kann dieser neue Vertrag auch eine Befristung (und Probezeit!) beinhalten.
Interessieren würde mich allerdings mal, welche Firma einen unbefristeten Aushilfsvertrag schließt
> Probezeit fällt flach bei erneuter Einstellung!
Nein, nicht wenn es vorher nur ein Aushilfsvertrag war.
Man muß nur die Arbeitsplatzbeschreibung bzw. das Aufgabenfeld ein wenig abändern - schwupps, kann man wieder eine Probezeit vereinbaren
> babypups11 hat geschrieben:
> > Probezeit fällt flach bei erneuter Einstellung!
>
> Nein, nicht wenn es vorher nur ein Aushilfsvertrag war.
OK!!! Kommt es dann nicht auch darauf an wie lange der schon lief?
> cyborg2611 hat geschrieben:
> > babypups11 hat geschrieben:
> > > Probezeit fällt flach bei erneuter Einstellung!
> >
> > Nein, nicht wenn es vorher nur ein Aushilfsvertrag war.
>
> OK!!! Kommt es dann nicht auch darauf an wie lange der schon lief?
Siehe Julia!
Ich habe im öffentlichen Dienst gelernt... da haben einige 10 (!!!) und mehr Zeitverträge bekommen.
Und als eine dann nach 8 Jahren (und 4 Zeitverträgen) das Institut gewechselt hat, hat sie eine Probezeit bekommen
Das ging alles auf legalem Weg!
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