Unterhalt
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29. Mär 2013 11:57
Unterhalt
hallo
ich brauch mal eure hilfe.
mein freund und ich haben uns im guten getrennt, haben noch kontakt und er sieht die kleine regelmäßig. wir wollten jetzt beim jugenamt unterhalt und unterhaltsvorschuss beantragen.
da wurde uns gesagt, der steht mir nicht zu, wenn sich der vater noch ums kind kümmert.
ist diese aussage korrekt????
find es ja toll das er sich kümmert, aber mir fehlt ja nun auch etwas einkommen, da sein geld ja jetzt weg fällt. hatz4 bekomme ich nicht, bin knapp drüber.
ich brauch mal eure hilfe.
mein freund und ich haben uns im guten getrennt, haben noch kontakt und er sieht die kleine regelmäßig. wir wollten jetzt beim jugenamt unterhalt und unterhaltsvorschuss beantragen.
da wurde uns gesagt, der steht mir nicht zu, wenn sich der vater noch ums kind kümmert.
ist diese aussage korrekt????
find es ja toll das er sich kümmert, aber mir fehlt ja nun auch etwas einkommen, da sein geld ja jetzt weg fällt. hatz4 bekomme ich nicht, bin knapp drüber.
29. Mär 2013 13:04
Re: Unterhalt
Mir ist gerade nicht recht klar, welchen Unterhalt Du meinst: Den KINDESunterhalt oder Unterhalt für Dich?
Grundsätzlich ist es völlig unerheblich für den Unterhalt, ob der Vater sich um das Kind kümmert oder nicht. Ausschlaggebend ist lediglich, dass er nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt und leistungsfähig ist.
Wenn er nicht leistungsfähig sein sollte (zu geringes oder kein Einkommen), kann der Unterhaltsvorschuß beantragt werden. Hierbei sollte man aber zwei Dinge bedenken: 1. Unterhaltsvorschuß wird längstens für sechs Jahre gezahlt, danach erlischt der Anspruch! 2. Entstehen dadurch beim Kindesvater laufend Unterhaltsschulden bzgl. dem Jugendamt.
Für Dich wäre es vielleicht eine Möglichkeit, Kindergeldzuschuß bei Deiner zuständigen Familienkasse zu beantragen. Dieser wird gezahlt, wenn die Eltern (bzw. die Mutter in Deinem Fall) genügend Einkommen erzielt, um den eigenen Unterhalt zu sichern, aber es nicht ausreicht, das Kind auch zu unterhalten und man dadurch ggf. Hartz4 beantragen müßte.
Auch Wohngeld kannst Du für Dich und Dein Kind beantragen.
Grundsätzlich ist es völlig unerheblich für den Unterhalt, ob der Vater sich um das Kind kümmert oder nicht. Ausschlaggebend ist lediglich, dass er nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt und leistungsfähig ist.
Wenn er nicht leistungsfähig sein sollte (zu geringes oder kein Einkommen), kann der Unterhaltsvorschuß beantragt werden. Hierbei sollte man aber zwei Dinge bedenken: 1. Unterhaltsvorschuß wird längstens für sechs Jahre gezahlt, danach erlischt der Anspruch! 2. Entstehen dadurch beim Kindesvater laufend Unterhaltsschulden bzgl. dem Jugendamt.
Für Dich wäre es vielleicht eine Möglichkeit, Kindergeldzuschuß bei Deiner zuständigen Familienkasse zu beantragen. Dieser wird gezahlt, wenn die Eltern (bzw. die Mutter in Deinem Fall) genügend Einkommen erzielt, um den eigenen Unterhalt zu sichern, aber es nicht ausreicht, das Kind auch zu unterhalten und man dadurch ggf. Hartz4 beantragen müßte.
Auch Wohngeld kannst Du für Dich und Dein Kind beantragen.
29. Mär 2013 13:09
Re: Unterhalt
JuYael hat geschrieben:
> 2. Entstehen dadurch beim
> Kindesvater laufend Unterhaltsschulden bzgl. dem Jugendamt.
Nicht zwingend.
> 2. Entstehen dadurch beim
> Kindesvater laufend Unterhaltsschulden bzgl. dem Jugendamt.
Nicht zwingend.

29. Mär 2013 13:11
29. Mär 2013 13:17
Re: Unterhalt
Hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners ab. Fällt er trotz Arbeit, etc. unter seinen Selbstbehalt, laufen nicht zwingend Schulden beim JA auf.
Das wird aber von Fall zu Fall geprüft.
Wer "Arschloch" spielt wird vom JA auch wie "Arschloch" behandelt.
Das wird aber von Fall zu Fall geprüft.
Wer "Arschloch" spielt wird vom JA auch wie "Arschloch" behandelt.

29. Mär 2013 13:49
Re: Unterhalt
Ah so, das kann sein. Ich kenne leider in der Hinsicht nur Väter, die den Teufel tun, statt zu arbeiten 

4. Apr 2013 12:06
Re: Unterhalt
der unterhalt soll für das kind sein
arbeiten geht er leider nicht, deswegen ist es ja auseinader.
er ist ein super dad, aber total faul, was haushalt und job angeht. er hat halt kein bock und ich darf überstunden schieben.
wir waren halt beim jugenamt und da meinten ich würde es nicht bekommen,weil er sich auch um die kleine maus kümmert, wir nicht im streit auseinander gehen.
das find ich ja so komisch.
mit wohngeld muss ich noch warten, bis alles mit seiner wohnung geklärt ist und er komplett bei mir raus ist. ( das wußten aber die vom jugendamt nicht)
ich hoffe ich bekomme das dann wenigstens, sonst wird es echt knapp
arbeiten geht er leider nicht, deswegen ist es ja auseinader.
er ist ein super dad, aber total faul, was haushalt und job angeht. er hat halt kein bock und ich darf überstunden schieben.
wir waren halt beim jugenamt und da meinten ich würde es nicht bekommen,weil er sich auch um die kleine maus kümmert, wir nicht im streit auseinander gehen.
das find ich ja so komisch.
mit wohngeld muss ich noch warten, bis alles mit seiner wohnung geklärt ist und er komplett bei mir raus ist. ( das wußten aber die vom jugendamt nicht)
ich hoffe ich bekomme das dann wenigstens, sonst wird es echt knapp
4. Apr 2013 12:32
Re: Unterhalt
Dein Kind hat ein Recht auf Unterhalt! Wenn er ausgezogen ist muss er zahlen, oder das JA muss einspringen!
Er hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Und das Jugendamt muss sich auf die Seite des Kindes stellen und dafür Sorge tragen, dass es Geld bekommt, wenn du vom Vater keinen Unterhalt bekommst. Such dir eine andere Beraterin!
Er hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Und das Jugendamt muss sich auf die Seite des Kindes stellen und dafür Sorge tragen, dass es Geld bekommt, wenn du vom Vater keinen Unterhalt bekommst. Such dir eine andere Beraterin!
4. Apr 2013 14:01
Re: Unterhalt
Da kann ich nur genau ins gleiche Horn tuten wie Cyborg: Kindesunterhalt ist das Recht des Kindes, wenn die Eltern getrennt leben! Kann mir nun höchstens vorstellen, dass die Sachbearbeiterin nicht geschnallt hat, dass der Kindesvater ausziehen wird. Solange ihr nämlich gemeinsam in einem Haushalt lebt, steht dem Kind tatsächlich kein Barunterhalt zu.
9 Beiträge
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