Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
elternzeit
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
ET ist der 4.4..angenommen sie kommt dann... schreib ich dann in den antrag elternzeit beginnt ab dem 4.4 oder erst nach dem mutterschutz? in meinem fall der 31.5???
also ich habe Elternzeit ab Geburt beantragt und mein AG hat mir dann die Elternzeit gewährt bis 2 Jahre nach Mutterschutzende. Also mein Sohn ist am 2.2.11 geboren, ich hab ab 2.2. beantragt und am 01.04.11 ist mein Mutterschutz (8 Wochen nach Geburt) abgelaufen, somit hab ich bis 01.04.13 Elternzeit gehabt (habe 2 Jahre beantragt) und hätte dann am 02.04.13 wieder zu arbeiten anfangen müssen (haben aber mittlerweile nochmal Nachwuchs
Sie endet auch nicht mit dem Geburtstag meines Kleinen, sonder später
Ich denke, dass man seinen Zeit innerhalb der 3 Jahre frei einteilen kann. Meine geht z. B. vom 06.01.13 bis 31.12.13 (und der Kleine ist im November 12 geboren).
Frag aber nochmal bei deiner PA nach. Die müssten es eigentlich wissen...
Das Datum ist das, nachdem der Mutterschutz geendet hat.
LG
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.