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Unterhalt
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ich hoffe es gibt hier jemanden der sich mit Alimenten auskennt.
Bei uns ist es so,mein Freund hat eine 17jährige Tochter und zahlt im Monat 334€ Unterhalt,es wurde damals berechnet als er einen anderen Job hatte wo er ca 500€ netto mehr verdient hat.Seine Ex arbeitet nicht.Jetzt haben wir 2010 unseren gemeinsamen Sohn bekommen und mein Freund wurde zwischenzeitlich arbeitslos,jetzt hat er gsd einen neuen Job aber er verdient weniger.Wir waren bei einer Anwältin um in Erfahrung zu bringen ob er weniger Unterhalt zahlen kann da ja ein 2.kind seinerseits da ist.Sie hat uns darüber informiert das es nicht der Fall ist,das 1.kind steht an 1.Stelle......
Jetzt habe ich mich mit 2Freundinnen unterhalten und sie waren verwundert darüber und ich bin auch etwas skeptisch geworden.
Hat jemand von euch Erfahrung?
Danke.
Wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist, gibt es sowieso weniger Unterhalt. Vielleicht hat könnt ihr einige Monate mit dem Mindestunterhalt für 17jährige überbrücken und dann einen neuen Unterhalt berechnen lassen.
Hat dein Mann denn damals einen Unterhaltstitel unterschrieben? Wenn ja wird es etwas Arbeit man muß vor Gericht ziehen und einen Antrag auf Abänderung des Unterhaltstitels einklagen. Dann wird ein neuer neuen Titel berechnet.
Eure Anwältin hat ja keine Ahnung. Sucht euch einen Anwalt für Familienrecht.
lg
Grundsätzlich gibt es im Unterhaltsrecht "Rangstufen". Dabei stehen minderjährige Kinder in der Schulausbildung oder vorher an erster Stelle; unabhängig, ob ehelich, nichtehelich oder aus geschiedener Ehe!
Die weitere Rangfolge müßte ich nachschlagen, hab' meinen Schönfelder aber grade nicht zur Hand. Ist für Dich ja auch zz. irrelevant.
Wenn ein GERICHTLICHER Unterhaltstitel vorliegt (Vergleich, Beschluss oder Urteil), dann muß Dein Mann tatsächlich einen Antrag beim Familiengericht auf Neuberechnung und Änderung des Titels stellen. Gültigkeit wäre dann ab Anhängigkeit = Antragseingang bei Gericht rückwirkend.
Gibt es einen jugendamtlichen Titel, so kann die Titeländerung auch dort erwirkt werden.
Ich würde auch auch zunächst raten, einen Fachanwalt für Familien-/bzw. Unterhaltsrecht aufzusuchen und schnellstmöglich einen entsprechenden Antrag zu stellen! (Wenn der Titel gerichtlich war, beim JA sollte es auch ohne Anwalt gehen.)
Wenn wir einen Anwalt aufsuchen und er sagt mein Freund ist verpflichtet mehr zu zahlen,steht der Anwalt dann in der Pflicht das JA darüber zu informieren?
Hier die Düsseldorfer Tabelle:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoe ... 1_2013.pdf
In der UNTEREN Tabelle steht der zu zahlende Mindestunterhalt. Das sind 334, - €, wenn dein Freunde maximal 1500,. € verdient.
Vor 10 Jahren war es so, dass man für eine Ausbildung bis zum wirklichen Ende Unterhalt zahlen muss, aber nicht für zwei.
Mit bis zum wirklichen Ende meine ich: Macht sie erst eine Bäckerausbildung und studiert dann Medizin gilt es als zwei Ausbildungen, lernt sie erst Bankkauffrau und studiert dann BWL gilt es als eine Ausbildung, d.h. während des Studiums muss Unterhalt gezahlt werden, während im o.g. Beispiel im Medizinstudium kein Unterhalt gezahlt werden müsste.
Aber wie gesagt Stand ca. vor 10 Jahren.
> Also unser Anwalt hat das so erklärt. Der Mann verdient z. B. 1500 Euro
> davon hat er einen Selbstbehalt von 1000 Euro. Bei einem Kind zahlt er
> laut Düsseldorfer Tabelle den vollen betrag. Bei 2 Kindern würde jedes Kind
> einen Anspruch auf 250 Euro haben.
So erkläre ich es mir auch.Aber unsere Anwältin von damals hat Paul völlig aussen vor gelassen als wenn er gar nicht "existiert".
Seine Tochter hat ihren Realabschluß gemacht,macht jetzt 3Jahre Fachgymnasium und danach weiß sie noch nicht,wenn wir "Pech" haben geht sie noch studieren und dann kann mein Freund noch bis sie 27(? oder 25?) ist zahlen.
Versteht mich bitte nicht falsch,wenn sie sie so einen Weg geht,finde ich es an für sich schon toll aber sie ist nicht meine Tochter und somit tut mir das Geld weh was jeden Monat fehlt.
> Wenn sie dann 18 wird, kann sich eh einiges ändern und zwar dann wenn sie
> eigens Einkommen erzählt. Ausbildungsvergütungen werden beim Unterhalt
> miteinbezogen.
Wenn die Tochter volljährig ist und sich nicht mehr in der regulären Schulausbildung befindet (wie Ausbildung oder Studium), nimmt sie in der Unterhaltsberechtigung nur noch den vierten Rang ein, das jüngere Kind aber weiterhin den ersten! Wenn dann nicht genug Geld vorhanden ist, um beiden Kindern den Regelunterhalt zu leisten, würde das jüngere Kind vorrangig behandelt werden. D.h., zunächst würde der Regelunterhalt für das jüngere Kind geltend gemacht, und das ältere Kind würde nur noch das erhalten, was übrig bleibt!
>
> Seine Tochter hat ihren Realabschluß gemacht,macht jetzt 3Jahre Fachgymnasium und
> danach weiß sie noch nicht,wenn wir "Pech" haben geht sie noch studieren und dann
> kann mein Freund noch bis sie 27(? oder 25?) ist zahlen.
Vater verdient 1500 netto. Eigenbedarf: 950(soweit ich weiß) sind 550 über.
Vorrangig das im haushaltlebende
bzw jüngere Kind bekommt den Zuspruch von 334 Euro abzüglich 50% Kindergeld sprich Ca 90 Euro.
Kind 2 stehen demnach noch 250 zu allerdings hier auch wieder abzüglich 50% kige. Wurde man nun unter 133 Euro fällen greift der Unterhaltsvorschuss indem Fall möglichst die 133 aufbringen.
Unterhaltspflichtig ist man bis 25 bzw bis das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat, arbeitet das Kind bzw verdient genug dann nicht.
> Von den 334 mindestunterhalt wird das Kindergeld anteilig abgezogen.
Nein! Es ist schon abgezogen.
> kige. Wurde man nun unter 133 Euro fällen greift der Unterhaltsvorschuss
> indem Fall möglichst die 133 aufbringen.
Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, maximal 6 Jahre lang.
Das wird erst der Fall, wenn das ältere Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht mehr in der regulären Schulausbildung ist, also einen Regelschulabschluß hat! DANN "rutscht" das erwachsene Kind in die vierte Rangstufe und wird erst nach Abzug des Unterhalts für das minderjährige Kind befriedigt.
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