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zum 2. mal schwanger und wieder Vater unbekannt?!
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sowas möglich??
wird das Jugendamt nicht stutzig?
Die kontrollieren doch nicht, wann, mit wem und wieviel Geschlechtsverkehr man hatte...
aber es geht um UVG, hab jetzt irgendwo lesen das die beim zweiten mal kein UVG mehr zahlen sollen.
ja die stellen fragen sicherlich, über das Sexualleben, wollen alles ganz genau wissen ... oder es kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter an
das uvg ist ja kein allmosen, sondern nur ein unterhaltsvorschuß und vater staat verschenkt kein geld.
nebenbei, das uvg gibt es auch nicht, bis zur volljährigkeit eines kindes, sondern längstens 60 monate, danach müssen die mütter sehen, wie sie an den kindesunterhalt kommen.
Grundsätzlich gilt das hier
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das JA unangenehme Fragen stellen wird. Falls das ganze denn einvernehmlich und ohne Gewalt zustande kam, wovon ich bei der Fragestellung ausgehe. Die Mutter ist verpflichtet, Auskunft über den oder die möglichen Väter zu geben und wenn es nur Ansatzpunkte zur Ermittlung sind.
Sonst Punkt (3).
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