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Elterngeld 2013
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Irgendwie ist die Gesetzesänderung zum Elterngeld absolut an mir vorbei gegangen und jetzt bin ich ganz durch den Wind und mach mir Gedanken.
Im Internet finde ich irgendwie nicht das was ich suche!!
Wie genau wird denn jetzt das Elterngeld berechnet. Habe ich es richtig verstanden das vom Bruttogehalt 21 % Pauschale abgezogen werden und was da über bleibt davon 65 % ???
Wenn das so stimmt dann hat man doch gar nicht unbedingt weniger Elterngeld und macht Einbußen so wie es überall steht.
Ich wäre sehr dankbar über ein paar antworten!!!
LG Claudi
Im Netz gibt es doch gute Elterngeldrechner hier wäre einer
http://elterngeld-aktuell.de/
rechne dir deinen anspruch doch einfach aus.
Mit freundlichem Gruß
mein mann und ich wollten uns das ja teilen also ich die ersten 6 monate er die 2te hälfte. aber wenn das so wäre das das mutterschutzgeld angerechnet wird blieben da ja nur 10monate
hoffe versteht was ich meine und könnt mir antwort geben????
ihr könnt ja trotzdem die ersten 2 monate zusammen mit eurem mann zu hause bleiben, und ab dem 3. monat bekommt ihr dann das elternged, und die männer gehen wieder arbeiten. ihr könnt aber dennoch bis zum 1. geburtstag des kindes zu hause bleiben.
das muuterschaftsgeld wird ja eh teils von der kk und teils vom ag gezahlt.
aber im grunde ist es shcon betrug.
ob sich allerdings jetzt was daran geändert hat, kann ich euch nicht sagen.
WAS muss ich denn nun WO beantragen und vorallem WANN???
Ich steig da nicht mehr durch, dieser ganze doofe Bürokratie scheiß....
Manno
Letzte zwei kannst du erst nach der Geburt beantragen, davor aber natürlich schon besorgen und so weit es geht ausfüllen
also ich hab da ein sehr praktisches Heftchen von meiner Hebamme bekommen.
Mutterschaftsgeld: bei der Kk beantragen, mit beginn der schwangerschaft
Elterngeld: Elterngeldstelle, Bürgerservice, dafür braucht man die geburtsurkunde
Elternzeit: beim arbeitgeber beantragen, 7 wochen vor geplantem beginn
Wir haben geschaut wegen Elterngeld und rausgefunden das man 12 Monate vorher das druchschnittsnettoeinkommen zur berechnung verwendet. bei einem verdienst bis 1200,- erhält man 67% für jede weitere 10,- werden 0,1% abgezogen aber nur bis 65%. Bei mir kam dann das ungefähr so raus, ich hatte die letzten 12 Monate ein durchschnittseinkommen von 1550,- wegen Gehaltserhöhung, erhalte 65% des einkommens und da kam raus das ich ca. 960,- pro monat bekomme. Ich habe eine bekannte die in der Elterngeldstelle arbeitet die mir das auch so ungefähr bestätigen konnte. auf eine ganz genau rechnung muss ich natürlich auch noch warten bis es dann wirklich so weit ist.
Ich hoffe konnte damit ein wenig helfen
lg
Das das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird wusste ich schon und ja ich finde es auch absolut beschiss. Man denkt immer man bekommt 12 Monate Elterngeld und dann sind es ja doch nur 10 Monate.
Tja ich bin immer noch genauso planlos wie vorher.
Diese ganzen Anträge und Gelder machen mich volkommen gaga... irgendwie macht mir das mehr sorgen das das alles klappt als die Geburt oder so...
hab dann noch ne ganz gute Zusammenfassung gefunden die vll auch einigen weiterhelfen kann die auch den wald vor lauter Bäumen nicht
http://www.urbia.de/magazin/schwangersc ... checkliste
Ich wünsche euch allen noch eine entspannte Zeit
.
das elterngeld bekommst du via antrag, den du allerdings erst mit der geburtsbescheinigung abschicken kannst. den kannst du dir im i-net runterladen, und soweit es geht ausfüllen, dann hats du den streß nicht mehr.
das kindergeld musst du bei der zuständigen familienkasse beantragen, auch hier den antrag im i-net holen, in ruhe soweit es geht ausfüllen, und sobald du die geburtsbescheinigung hast, abschicken.
und das man das eg nur 10 monate bekommt, finde ich auch totalen quatsch-überall ist angepriesen worden, 12 monate geld, und wenn der vater auch 2 monate macht, gibts bis zu 14 monate. und dann kommt raus, das es totaler quatsch ist, aber da müssen wir durch... jetzt wissen wir es ja.
der link ist echt hilfreich... bin mir nur nicht sicher, ob wir bei meiner großen damals beim einwohnermeldeamt waren-hmmm, naja, ich schieb es mal auf die ss, das ich das vergessen ahbe.
mmm und könnte man nicht in den ersten 2 Monaten Mutterschaftsgeld beantragen und dann ab dem 3. Monat erst Elterngeld? Dann würde man doch wieder auf seine 12 plus 2 Monate kommen, oder?
Man ist das nervig...
ich hab nun zudem gehört, dass die wg der Neuerungen nun teilweise 6 Monate brauchen für die Bearbeitung des Antrags... 6 Monate ohne Kohle, das ist ja gar nicht zu schaffen..
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