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Schwanger mit befristetem Vertrag
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Hmm Ich bin in der 6.Woche schwanger und hab heute auch den angelegten Mutterpass meiner FÄ mit nach Hause bekommen.Nun bin ich derzeit befristet bis zum 31.12.2012 auf 400Euro Basis angestellt und ich hab auch die mündliche Zusage einer Verlängerung.Hmm Nun sitz ich in der Klemme und weiß nicht,ob ich meinen Arbeitgeber jez schon über die Schwangerschaft informieren soll...Ich weiß,dass ich gesetzlich nicht dazu verpflichtet bin,aber ich möchte gerne ehrlich sein.Ich hab aber auch Angst,dass er den Vertrag dann doch nicht verlängert und ich ab 01.01.2013 keinen Job mehr hab.Hmm Nu ist meine Frage,was Ihr tun würdet und ob ich nicht doch warten sollte,bis ich den Vertrag unterschrieben hab.Bekomme ich im Falle ALG 1 und wie hoch is das bei Mini Jobbern ungefähr?!Hmm Steht auf der Bescheinigung,die der Arbeitgeber verlangen kann,wann die Schwangerschaft festgestellt wurde?!Wenn ja dann wäre das ja irgendwie ein Vertrauensbruch oder?!
Sorry für den langen Text,aber ich hoffe,Ihr könnt mir vllt mit Euren Meinungen oder Erfahrungen weiterhelfen und meine Entscheidung erleichtern.....Lieben Gruß Julia
Bei mir in der Bescheinigung stand drin wann die ss festgestellt wurde, wann ich in den MuSchu gehe und wann der ET ist...
gesetzlich verpflichtet ist man dazu nicht, empfohlen wird dennoch eine Mitteilung nach der 12 ssw an den Arbeitgeber. Du hast als schwangere dann einen besonderen Kündigungsschutz. Auch dein Arbeitgeber hat dir gegenüber eine sorgfaltspflicht und muss auf deine Ssw reagieren können (z.b. kein schweres heben mehr ).
Allerdings kann der AG Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn man das absichtlich ewig verschweigt und der AG es deswegen nicht mehr schafft eine Vertretung anzustellen/einzuarbeiten und dadurch Verluste entstehen.
Ich kenne deinen AG nicht und als Personalerin (bin zufällig eine
als erstes Herzlichen Glückwunsch
Da Du hast recht Du bist nicht verpflichtet Deinem Arbeitgeber zu informieren. Das musst Du erst machen wenn Du diese Bescheinigung bekommt, und auf der steht ( so wars bei mir ) in welcher Woche Du bist und wann dein ET ist. Mehr steht da nicht. Es gibt ja das Mutterschaftschutzgesetz ( das kannste googeln ) da kannst Du alles nachlesen was Du für Rechte und Pflichten hast, sowie es mit Deinem Arbeitgeber läuft, ob er dich kündigen kann oder nicht.
Probier es mal aus und lese nach es ist wirklich hilfreich.
Alles Gute und liebe Grüße
Martina
Also wie die Mädels geschrieben haben bist du natürlich nicht verpflichtet aber ich frag mal so was denkst du was dich erwartet auf Arbeit in und nach der ss wenn du es auslaufen lässt bis zum festvertrag.
Die Wahrscheinlichkeit das dein AG den Vertrag auslaufen lässt ist sehr hoch aber ich glaub die Konsequenzen wenn du dem ag nichts sagst sind mit pech schlimmer.
Ich hab es meinem AG in der 9 ssw mitgeteilt.
alg 1 erhält man, wenn 12monate durchgehend gearbeitet hat. dein alg1 als minijobber reicht zum leben nicht wirklich, du müsstest mit alg 2 aufstocken. als schwangere hättest du da einen mehrbedarf...in er elternzeit bis du zum bezug von alg1 nicht berechtigt, weil du dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung stehst. du würdest also alg 2 bekommen. wenn du bis zum mutterschutz arbeitest wird die dein elterngeld auch nicht zum alg 2 angerechnet, wie es jetzt eigentlich bei alg2-empfängern üblich ist.
ich bin in der selben Situation wie du. Ich bin in der 11. Woche schwanger und mein Vertrag läuft bald aus. Aber ich habe heute einen Termin bei meinem Arbeitgeber und werde ihm die Wahrheit sagen. In der Hoffnung anschließend wieder eingestellt zu werden. Desweiteren hätte ich, gerade in der Schwangerschaft, keine Lust Spießruten zu laufen.
LG
ich bin gerade auf jobsuche, und werde in einem vorstellungsgespräch gleich erwähnen, das ich schwanger bin. ich mich aber auch gerne bereit erkläre, das mein mann die ez übernimmt, und ich nach den 8 wochen nach entbindung wieder arbeiten kommen würde.
erstmal möchte ich eh nur als aushilfe oder tz arbeiten, aber wenns nicht klappt, dann ist es auch so.
selbst wenn sie den vertrag nicht verlängern, so hast du immernoch die möglichkeit, nach dem elternjahr wieder dort vorzusprechen. sie kennen dich, und wissen, wie du abreitest, was wollen die dann also mehr?
und alg1 bekommst du, wenn du innerhalb der letzten 24 monate mind. 12 monate gearbeitet hast.das kann auch gesplittet sein.zumindets ist es in berlin so geregelt.
Also ich würde es dem ag gleich mitteilen.
Für deinen ag ist es ja eigentlich nicht schlimm, ok er muss ein paar regeln beachten wie z.b. Arbeitszeit und schwer heben... Aber du hast ja z.b. Keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Also muss er dich wirklich nur für deine tatsächliche Arbeitszeit bezahlen.
Bei einer Festanstellung wäre das was Andres, weil du dich ja krankschreiben lassen kannst und Mutterschaftsgeldzuschuss vom ag bekommen musst.
Und da du erst in der 6. ssw bist kann dein ag bis zur 34. ssw einen Ersatz suchen. Für ihn entstehen ja keine Mehrkosten, weil du ab da kein Geld mehr von ihm bekommst.
Ich hoffe, ich habe das nicht zu kompliziert erklärt
Danke für all die Kommentare und Tipps!!!Hmm Ich will es Ihm auch ja auch sagen,aber am liebsten erst,wenn die 12.SsW vorbei ist....Das wäre ca. Ende Dezember....Ich denke,er hat dann bis Mai 2013 immer noch genügend Zeit,sich eine neue Arbeitskraft zu suchen!!!Mir würde dementsprechend ja auch eine Verlängerung von sechs Monaten reichen....Ich muss halt bis zum Mutterschutz was dazu verdienen,das Gehalt von meinem Mann alleine reicht nicht!!!
Hmm Ich hab jez heut morgen mal meinen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht und Ihn um Meinung gefragt....Er hat mir geraten,bis zur 12.SsW mit der Mitteilung zu warten und ich denke,dass ich das auch tun werde!!Dann bin ich aus der kritischen Phase raus und vllt auch die Verlängerung in der Tasche!!!Falls nicht,werde ich trotzdem nicht länger warten und es dann meinem Chef mitteilen....Vllt hab ich dann auch soviel Glück,dass er meinen Vertrag doch verlängert!!!
Vielen lieben Danke nochmal an Euch Alle Ich bin froh,dass ich hier Meinungen und Ratschläge bekommen hab!!!Lieben Gruß Julia
ich hatte das gleiche Problem als ich mit meiner kleinen Samira schwanger war. Ich habe damals meinen Filialleiter in Kenntnis gesetzt und er hat mir geraten mit der Mitteilung an den Chef zu warten bis ich die schriftliche Vertragsverlängerung habe. Ok, das sollte in der nächsten Woche sein und ich dachte auch das geht schon noch. Wie das Schicksal spielt bekam ich just das Wochenende Blutungen. Natürlich mußte ich dann liegen und somit mußte ich mich krankmelden und dadurch kam dann alles raus (es war mir dann auch egal, mir war nur mein Wurm wichtig). Ich habe dann natürlich keine Verlängerung bekommen. Mich dann aber an die AWO gewand und mich beraten lassen und dort neben finanzieller Hilfe auch psychische Unterstützung bekommen.
Letzlich mußt Du für Dich entscheiden. Vielleicht ist aber auch ein offenes Wort mit Deinem Chef nicht schlecht. Erklär ihm die Situation und bitte ihn um eine Verlängerung bis zum Mutterschutz?!
Gruß Schnecke
Soviel ich weiß steht in der Arbeitgeberbescheinung nicht das Datum der Feststellung da, aber frag doch einfach beim nächsten Frauenartztermin nach.
Dies hab ich dann auch gemacht da wir auf das Geld angewiesen waren und nun bin ich wieder Schwanger (7.te Woche) mein Chef meinte so nun haben sie sich aber ne längere Pause verdient , passen sie gut auf sich auf und keine Sorge arbeiten konnen sie hier immer;-)
Arbeite als PTA (wurde auch direkt vom Labor befreit ) !!!!
Ehrlichkeit ist am besten!
Lg und ne schöne Kugelzeit
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