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Frage zur Elternzeit
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ich bin seit 08.2010 in Elternzeit normal bis 08.2013, so nun gehe ich im Januar wieder arbeiten (bei einem neuen Arbeitgeber) und frage mich was mit den restlich Monaten der Elternzeit passiert? Habe schon mal gehört das man die Elternzeit auch spalten kann, wohin muss ich mich wenden?
Liebe grüße
vielleicht ist doch jemand da der eine Idee hat wo ich Infos über die Elternzeit bekomme und wo es festgehalten wird wie viel Elternzeit man nimmt. Unsere Elterngeldstelle hat keine Ahnung, habe gerade mit dem Typ telefoniert und hatte den Eindruck er versteht mich nicht, hat irgend ein mist gelabbert. Naja, ich brauch dringend hilfe......
Und wenn du länger gehst hast du doch bestimmt einen Antrag an deinen Arbeitgeber geschickt und eine Kopie für dich behalten oder du hast die Elternzeit vom Arbeitgeber bestätigt bekommen (schriftlich)
Also ich hab immer eine Bestätigung von meinem Arbeitgeber erhalten und somit hab ich es schwarz auf weiß wie lange ich schon elternzeit hatte.
Lg Franzi
> Hallo zusammen,
> ich bin seit 08.2010 in Elternzeit normal bis 08.2013, so nun gehe ich im
> Januar wieder arbeiten (bei einem neuen Arbeitgeber) und frage mich was mit
> den restlich Monaten der Elternzeit passiert? Habe schon mal gehört das man
> die Elternzeit auch spalten kann, wohin muss ich mich wenden?
> sich jemand aus?
>
> Liebe grüße
Ich weiß nur dass die Elterngeldstelle dafür nicht zuständing ist - die kann dir nur beim Elterngeld helfen dass bekommst du ja aber nur max. 24 Monate. Vielleicht der AG? Soweit ich mich erinnere musste man es doch beim Arbeitgeber "beantragen" - ich hatte damals auch die vollen 3 Jahre angegeben aber bin auch nach 1,5 Jahren aus dem Unternehmen ausgeschieden. Hast du noch guten Kontakt zur alten Personalabteilung? Sonst google mal nach Erziehungszeit oder Erziehungsurlaub vielleicht? Konnte man die 3 Jahre nicht irgendwie auf 8 Jahre verteilen oder so ähnlich???
Ansonsten wäre ggf. noch die Krankenkasse oder das Finanzamt in der Lage, das zu eruieren.
Das "Splitting" der Elternzeit funktioniert bis zum achten Lebensjahr des Kindes (bspw. für das erste Schuljahr), allerdings nur mit Einwilligung des Arbeitgebers. Einen gesetzlichen Anspruch hast Du darauf dann nicht mehr.
Hier noch der Link zum Gesetz direkt von der Ministeriumsseite:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
LG
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