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Wieviel kann ich in der Elternzeit dazu verdienen?
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ich habe 3 Jahre Elternzeit, im August 2013 läuft das 3 Jahr ab. Elterngeld hatte ich nur 1 Jahr, danach bekamm ich aufgestockes Harzt IV. Jetzt habe ich die möglich auf 400 euro arbeiten zu gehen was ich auch gerne machen würde. Bin aber noch bei meinem Chef unter vertrag, da wir ungezogen sind werde ich keine 60 km zur Arbeit fahren, weil es sich für uns nicht lohnt. Mein Mann geht ganz normal vollzeit arbeiten. So nun meine fragen:
Muss ich bei meinem Chef Kündigen wenn ich im Januar die neue stelle antrette?
Muss ich aus der Elternzeit raus und es der Arge melden?
Oder kann ich noch in Elternzeit bis 400 dazu verdienen? Ich habe kein weiteres Einkommen.
Ich werde 10-11 std. die Woche Arbeiten, ist man da noch unter einer gewissen grenze?
Wenn jemand sich da auskennt oder eine gleiche situation hat wäre ich sehr über eine antwort dankbar.
also, ich würde es meinem ag, bei dem ich noch unter vertag stehe mitteilen, da es in dem moment glaube ich als nebenbeschäftigung gilt, und das muß angemeldet und genehmigt sein, vom ag.
bei der arge musst du es auf jedenfall melden, wenn du natürlich mehr wie 400€ hartz IV bekommst, dann wird dir ein teil von diesen 400€, die du bekommst, angerechnet und das hartz IV um diese summe gekürzt.
wenn du wneiger als 400€ hartz IV bekommst, dann fällst du bei der arge wieder raus, da du ja nicht mehr bedürftig bist.
ob und wieviel man in der ez dazu verdienen darf/kann, weiß ich leider nicht, aber das ist ja glaube ich prinzipiell egal, da du ja hartz IV bekommst.
ich hoffe, ich konnte dir shconmal etwas helfen, wie gesagt, so würde ich es machen. vll meldet sich ja noch jemand, der sich zu 100% damit auskennt. und mich vll auch auf einen aktuellen stand bringen kann
ich hoffe, die können dir helfen... drücke dir ganz doll die daumen. laß mal von dir hören, was bei raus gekommen ist.
Und wenn du wegen der Arge unsicher bist dann ruf da einfach an.
> Hallo zusammen,
> ich habe 3 Jahre Elternzeit, im August 2013 läuft das 3 Jahr ab. Elterngeld
> hatte ich nur 1 Jahr, danach bekamm ich aufgestockes Harzt IV. Jetzt habe
> ich die möglich auf 400 euro arbeiten zu gehen was ich auch gerne machen
> würde. Bin aber noch bei meinem Chef unter vertrag, da wir ungezogen sind
> werde ich keine 60 km zur Arbeit fahren, weil es sich für uns nicht lohnt.
> Mein Mann geht ganz normal vollzeit arbeiten. So nun meine fragen:
>
> Muss ich bei meinem Chef Kündigen wenn ich im Januar die neue stelle
> antrette?
> Muss ich aus der Elternzeit raus und es der Arge melden?
> Oder kann ich noch in Elternzeit bis 400 dazu verdienen? Ich habe kein
> weiteres Einkommen.
> Ich werde 10-11 std. die Woche Arbeiten, ist man da noch unter einer
> gewissen grenze?
>
> Wenn jemand sich da auskennt oder eine gleiche situation hat wäre ich sehr
> über eine antwort dankbar.
Wenn du mit hartz4 aufgestockt wirst,darfst du soweit ich weiß ca 100€ pro monat dazuverdienen.
Aber...wenn du von diraus,deinen arbeitsvertrag kündigst,kann es passieren,das die 3 monate das geld vom amt komplett gestrichen wird.
Setz dich also lieber mit deinem fallmanager zusammen und kläre das ab,bevor du irgendwas machst.
in meinem Elterngeldantrag hab ich gelesen, dass man wärend des Elterngeldbezugs nichts dazu verdienen darf, wenn man was verdient muss man das angeben und wird entsprechend gekürzt oder sogar ganz gestrichen.
Das mit dem 400.- € Job solltest auf jedenfall deinem Arbeitgeber mitteilen.
Es ist richtig, dass dies als Nebenjob gilt und der Arbeitgeber es evtl. wenn es im Arbeitsvertrag drin steht, mitgeteilt werden sollte.
Genaueres weiß ich allerdings auch nicht. Ich möchte mich diese Woche auch noch mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen da mir noch AlG I zusteht, in Elternzeit bin aber nur Elterngeld ist schon irgendwo bisschen wenig....
Bekomme nur den Mindestsatz und Arbeitslosengeld wäre im moment schon deutlich mehr als nur Elterngeld.
Allerdings hab ich auch schon mal beim Arbeitsamt angerufen und irgendwie kennt sich da anscheinend auch niemand so richtig aus.
Ich hab nämlich schon mal nachgefragt ob und wieviel man dazu verdienen darf zum Elterngeld und die vom Arbeitsamt meinte, sie wisse es nicht ich solle es nachgoogeln. Tolle Aussage.
Deshalb wäre mal ein Feedback wie und was du raus gefunden hast sehr hilfreich.
so, wenn man aber in elternzeit ist, da besteht kein anspruch auf alg 1. elternzeit bedeutet für die arge, das man nicht vermittlungsfähig ist- und damit heißt es, das man kein alg 1 anspruch hat.
sollte das elterngeld und das weitere einkommen in em haushalt zu gering sein, kannst du aufstockendes hartz IV beantragen.
der anspruch auf alg1 erlischt aber nicht, sobald du aus der elternzeit raus bist, und dein kind regelmäßig betreut wird (kiga, großeltern, wie auch immer) hast du wieder den rest-anspruch auf dein alg1, dafür fällt dann wieder das ggf. gezahlte hartz IV weg, vorausgetzt du kannst mit dem alg1 alleine dienen lebensunterhalt bestreiten.
aber erkundige dich trotzdem bei der arge, vll ist es ja bei euch anders geregelt, als bei uns.
ich musste damals für 1,5 monate hartz IV beantragen, weil mir das alg1 abgelehnt worden ist, da meine maus damals nicht im kiga eingewöhnt war.
ich bekomme vom Amt nichts und da wo nichts ist kann auch nichts gestrichen werden
Ich werde den Vertag bei meinem chef kündigen und neu anfangen, da muss ich nicht zr Arge...
Zickchen hat recht, man kann nur 1 oder 2 jahre elterngeld beantragen und 3 jahre elternzeit das sind zwei verschiedene dinge.
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