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Beschäftigungsverbot und gehalt
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ich arbeite an einer tankstelle bis zum 01.10 habe ich das auf 400 euro basis gemacht seit dem 01.10 habe ich ein festgehalt vonn 800 und ab dem 01.01 bekomme ich dann 1200. meine frage ist ich bin ja im august schwanger geworden. Der herr beim gewerbeaufsichtsamt meinte wohl das bei einem beschäftigungsverbot man den durchschnitt der letzten 13 wochen vorm schwanger werden bekommt das heisstz ja dann wenn ich jetzt ins beschäöftigungsverbot gehe bekomme ich nur 400 euro ??????
Ich brauche echt hilfe wenn wer davon ahnung hat wäre ich echt dankbar wenn sich wär meldet.
aber was will man bei einem vertraglich festgelegten gehalt für ein durchschnitt nehmen, das ist ja immer gleich.
wenn du jetzt aufgrund deiner vertragsbestimmungen eine lohnerhöhung hast, dann bekommst du die natürlich auch.
also, ich gehe mal davon aus, das du den festvertrag unterschrieben hast, und da das mit dem höheren lohn drin steht.dannm uß dir der ag auch ab diesem zeitpunkt den höheren lohn auszahlen.
lies dir mal in ruhe auf der seite § 11 abs 2 durch. da steht das drin.
http://www.gesetze-im-internet.de/musch ... 90952.html
hoffe, ich konnte dir schonmal etwas behilflich sein
danke für die schnelle antwort
das bv beinhaltet ja, das dir dein ag dein gehalt weiterzahlen muß, bis zum beginn des mutterschutzes. bei ner krankschreibung sehe es anders aus.
Generell gilt der durchschnitt aber dies dinet eher dazu das die mama eben nicht benachteiligt wird, zb bei arbeiten nach provision oder zusatzvergütungen. Ist vertraglich festgelegt das du jetzt 800 netto bekommst, bekommst du die im bv auch...ist vertraglich festegelegt das du ab januar 1200 netto bekommst, muss er sich daran halten, egal ob bv oder mutterschutz. Erhöht sich das laut vertrag nochmals während der elternzeit bekommst du das reguläre gehalt auch nach wieder eintritt. Solltest du dich wohler fühlen dann befrag einen Anwalt, dieser wird dir das bestätigen
Wenn du allerdings es nicht schriftlich hast bzw du im Januar einen neuen Vertrag mit neuen Kondiotionen erhältst und es nirgendwo schriftlich festgelegt ist, könntest du evtl pech haben und ohne arbeitsgericht (wenn dein chef so einer ist) ehrlich pech haben)
vielen dank, dann kann ich ja in ruhe in mein BV gehen!
dein arbeitgeber überweißt dir zwar dein geld, aber bekommt es aus einer umlage wieder!!
so ist eben das bv das beste für arbeitgeben und kk...
wenn du deinem chef das so erklärst und er nett ist, zahlt er der deinen hohen lohn, auch wenn es noch nicht schriftlich ist!!
wobei er diesen dann natürlich auch im mutterschutz und danach zahlen muss...
von daher würd ich einfach mal mit ihm sprechen!!
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