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Namensänderung
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ich weiß es klingt vielleicht blöd...und passt hier auch garnicht rein... aber weiß jemand ob man den Namen des Kindes nachträglich ändern kann... bin leider nicht wirklich fündig geworden im Inet....
Mein Freund möchte, dass der Kleine gleich so heißt wie er bei der Geburt und natürlich seine Kleine dann auch, nur ist sie schon 2 1/2Jahre alt und trägt meinen Namen...
weiß jemand ob das möglich ist den Namen noch zu ändern?
Liebe Grüße
Das es nur durch heiraten geht ist nicht ganz richtig!Mein Großer ist 9 und hat mittlerweile seinen 3. (!) Nachnamen!Er ist geboren da war ich unverheiratet und hat somit meinen Namen bekommen!Wenn man nichts anderes vor der Geburt entscheidet,hat man dann ja auch das alleinige Sorgerecht und das ist das Entscheidende!Wenn man dieses teilt,auch unverheiratet,kann man den Nachnamen wählen,bzw wenn das Kind schon geboren ist neu bestimmen!So war es bei uns.Hatten uns nach ca 9 Monaten entschlossen das Sorgerecht zu teilen und dann bekam er seinen Namen!Allerdings hielt die Beziehung nicht und ich bin nun verheiratet,habe den Nachnamen des Mannes angenommen und den trägt mein Sohn jetzt auch!Das war dann allerdings schwieriger zu regeln...!
Hoffe ich konnte helfen!
Lg
Ja heiraten, ich weiß
damals hätten wir uns entscheiden können welchen Namen unsere Kleine bekommen soll, auch wenn ich Sorgerecht alleine habe, hätte sie den Namen von ihm haben können.... damals wollte ich aber, dass sie unbedingt so heißt wie ich... im nachhinein denke wäre es auch okay, wenn sie so heißt wie er und er würde sich riesig freuen, wenn jetzt dann beide so heißen wie er...
möchte halt nicht unbedingt, dass jetzt ein Kind so heißt und andere so ...
aber danke schon mal.
habe mich vor und nach der geburt meiner kleinen auch erkundigt, wegen namensänderung, da wir nicht verheiratet sind. uns wurde gesagt, wenn das kind den namen des vaters bekommen soll kostet das 40 euro plus die neuen dokumente, also GB-urkunde, staatsbürgerschaftsnachweis usw. (staatsbürgerschaftsnachweis kostet bei uns zwischen 30 und 40 euro wenn ich mich jetzt nicht irre, und GB-urkunde 10) wenn man den namen einfach so ändern will, also zb. von mayer auf müller, ohne grund oder verbindung, dann kostet das ganze um die 500 euro, ca. 350 für den namen und 150 verwaltungsgebühr (oder irgendwie so
bei uns geht das anscheinend ganz einfach, ohne hin oder her. lg
Den Nachnamen des Vaters kann das Kind aber nur erhalten, wenn Ihr entweder verheiratet seid ODER die gemeinsame Sorge begründet habt. Bei alleiniger Sorge der Mutter MUSS das Kind ihren Nachnamen tragen!
Nach der Geburt konnten wir entscheiden ob er meins bekommt oder das vom Vater
und beim 2. haben wir das auch vor... aber man hat mir gesagt das es eine Namensänderung ist die man nicht mehr rückgängig machen kann... hab dafür glaub 20 euro gezahlt ... weis es nicht mehr genau... lg
<< Familienname des Kindes
Die folgenden Hinweise beziehen sich nur auf Kinder, die ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei Fragen zur Namensführung im ausländischen Recht nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie verheiratet sind und einen gemeinsamem Familiennamen (Ehenamen) führen, erhält Ihr in dieser Ehe geborenes Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen (§ 1616 BGB). Falls ein Elternteil durch Hinzufügung einen Doppelnamen führt, geht dieser nicht auf das gemeinsame eheliche Kind über.
Wenn Sie verheiratet sind und keinen gemeinsamen Namen führen oder unverheiratet sind, aber eine Sorgeerklärung abgegeben haben, müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Geburt Ihres Kindes bestimmen, welcher Elternteil seinen aktuell geführten Familiennamen an das Kind weitergibt. Die Bestimmung ist für alle weiteren Kinder bindend. Können Sie sich nicht einigen, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil (§ 1617 BGB).
Durch Ihre gemeinsame Unterschrift auf der Geburtsanzeige bestätigen Sie den dort ausgewählten Familiennamen Ihres Kindes.
Wenn die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht hat, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter (§ 1617a Abs. 1 BGB).
Durch Namenserteilung kann das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten (Erklärung der Mutter mit Einwilligung des Vaters beim Standesamt; § 1617a Abs. 2 BGB).
Diese Namenserklärung kann, ebenso wie die Anerkennung der Vaterschaft, auch schon während der Schwangerschaft bei uns beurkundet werden. Legen Sie bitte diese Erklärung, die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter bei der Anzeige der Geburt vor.
Die Namenserteilung und die Vaterschaftsanerkennung können aber auch nach der Geburt beurkundet werden. Sprechen Sie dazu bitte beide bei uns vor und bringen Sie die in der Rubrik "Namenserteilung" bzw. "Vaterschaftsanerkennung" genannten erforderlichen Urkunden mit.
Die Beurkundung der Namenserklärung kostet derzeit 25,00 EUR. >>
Das ist von der Homepage des Standesamtes Nürnberg; die sollten wohl Bescheid wissen
(das wär mir zu umständlich.. rede eh mit ihm was mit dem kleinen passiert und sonst hätten wir immer alles zsm unterschreiben müssen und bla... und da wir zusammen wohnen (nicht offiziel
beim standesamt konnten wir angeben welchen nachnamen er haben soll... wir haben glaub 50 euro für geburtsurkunde und die namensgebung bezahlt...
aber bei hörmann(mein freund & sohn) und herrmann(das is noch mein nachname) is ja nicht so ein rießen unterschied
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