Elterngeld beim 2. Kind

Das Baby wird mobil
Elternforum
Ju1985
9. Jul 2012 19:30
Elterngeld beim 2. Kind
Hallo Ihr lieben!

hätte mal eine Frage.
Habe im Nov.2011 mein erstes Kind bekommen; müsste jetzt ab 14.11.12 wieder arbeiten gehen da ich nur 1 Jahr Elternzeit beantragt habe;
Da ich jetzt keinen habe wo in der Zeit meinen kl nehmen könnte würde ich gerne meine Elternzeit verlängern;(muß mir mein Arbeitgeber das genemigen oder kann er drauf bestehen das ich arbeiten komme?) Darf er mich kündigen? Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde was würde ich dann beim 2.Kind an Elterngeld bekommen wenn ich zwischen den Kindern nicht arbeiten gehe?

Habe jetzt schon verschiedene Varianten gehört und weiss jetzt nicht was stimmt!
Vielleicht war ja einer von euch schonmal in einer ähnlichen Situation?

MFG

Freu mich auf eure antworten
gast.1217978
9. Jul 2012 19:36
Re: Elterngeld beim 2. Kind
Hallo,
also Elternzeit verlängern geht sicher nur mit Einverständnis deines AG. Ab wann er dich kündigen kann, weiss ich jetzt auch nicht genau.
Und soweit ich weiß, berechnet sich dein Elterngeld doch nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate.

Wie siehts denn bei deinem AG aus? Meinst er würd dir nicht verlängern?

Ach ja, wenn du dir ganz sicher sein willst, würde ich bei der Stelle anrufen, von wo du das Elterngeld bekommst. Bei uns ist das das ZBFS in Bayern, weiß nicht ob das überall so heisst...
Ju1985
9. Jul 2012 19:44
Re: Elterngeld beim 2. Kind
das weiss ich eben nicht da Sie die ganze Zeit schon möchte dass ich wieder arbeiten komme obwohl ich in Elternzeit bin!
Dann würden ich praktisch von meinem jetzigen Elterngeld ausgehen bzw wenn ich dann zu ´Hause bleiben würde von nichts?
Jenachdem wie lange der Abstand zw. den Kindern ist?

Habe jetzt auch schon gehört das das letzte Einkommen mit angerechnet wird bzw. man das Elterngeld vom Erstenkind weiterbekommt bis das erste Kind 24 Monate alt ist???????????
gast.1325576
9. Jul 2012 19:52
Re: Elterngeld beim 2. Kind
> Habe jetzt auch schon gehört das das letzte Einkommen mit angerechnet wird bzw. man
> das Elterngeld vom Erstenkind weiterbekommt bis das erste Kind 24 Monate alt ist???????????
Nein, du müsst das erst splitten. Also wenn du Elterngeld beantragst kannst du angeben, dass du nicht den vollen Betrag für 12 Monate, sondern die Hälfte für 24 Monate möchtest.
Wenn du zwischen den Kindern nicht arbeiten warst, bekommst du den Mindestsatz vom 300€ für das 2. Kind, wenn ich richtig informiert bin.

Und wenn du arbeiten gehst in der Elternzeit wird dir das auf dein Elterngeld angerechnet.
gast.132139
9. Jul 2012 22:33
Re: Elterngeld beim 2. Kind
Du bekommst 375 €, mindestens, weil du noch ein Kind unter 3 Jahren zu Hause betreust.

LG
gast.800631
10. Jul 2012 14:38
Re: Elterngeld beim 2. Kind
Also zu erstens....ja der AG kann verlangen das du nach der beantragten Elternzeit wieder arbeiten kommst auch in dem Umfang wie es im Arbeitsvertrag steht. Auch wenn du keine Betreuung fürs Kind hast. Ist echt blöd, aber so ist die Gesetzeslage. Schlimmstenfalls kann er dich kündigen wenn du nicht anfängst mit arbeiten sobald deine angezeigte Elternzeit zu Ende ist. Das wäre ja nichterscheinen zum Dienst. In Größeren Firmen/Betrieben hat man den Anpsruch auf Teilzeit. Sonst ganz lieb beim AG nachfragen.
Meist lassen die AG aber auch mit sich reden. Probiere doch mal mit ihm zu reden, meist findet man eine Lösung. Alles Gute dir.
Zum Elterngeld beim 2. Kind: also wenn zwischen der Geburt des 1. und des 2. Kindes nur 12 Monate liegen, dann bekommst du das selbe Elterngeld wie beim ersten Kind. Das wird so gerechnet: beim 1. Kind wird das Gelhalt der letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen, beim 2. Kind wären dann im obigen Fall zur Berechnung die 12 Monate Elterngeld des 1. Kindes. Dies ist aber nicht anrechenbar und somit schauen sie was du die 12 Monate davor bekommen hast. je größer der Abstand je weniger Elterngeld. Ein Beispiel: unsere Kids sind 15 Monate auseinander. Beim Großen wurden die 12 Monate Lohn zur Berechnung genommen und das EG berechnet. Hab mir das auf 2 jahre auszahlen lassen, das spielt aber keine Rolle für die Berechnug des 2. Kindes. Egal ob man sich das EG 1 oder 2 Jahre auszahlen lässt, für die Berechnung des 2. Kindes hat das keine Relevanz. Wir haben zeitweise für beide Kids parallel EG bekommen. Bei der Berechnung des 2. Kindes wurde geschaut was in den 12 Monaten vor der Geburt des 2. Kindes an "Lohn" da war. Rückwirkend waren das Monat 11 und 12 gabs Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (gibts auch beim 2 Kind wenn man in Elternzeit des ersten Kindes ist, solange man in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis steht). Monat 10 ging mit 0 Euro in die Berechnung (d.h. da wird der Mindestsatz gezahlt), da das 1. Kind schon über ein Jahr alt war ( das gestaffelte Eg spielt da keine Rolle) und die anderen monate hatte ich Eg fürs 1. Kind bekommen und das Kind war unter einem Jahr. somit wurde der Lohn vor dem EG des ersten Kindes zur Berechnung des 2. Kindes wieder genommen. Zum Schluss gabs noch den Geschwisterbonus. Je weiter die Kids auseinander sind je weniger gibt es wenn man nicht zwischendurch arbeiten geht.

Das klingt jetzt alles sehr kompliziert. Ich hoffe es sind jetzt nicht noch mehr Fragen enstanden.
gast.947292
10. Jul 2012 19:49
Re: Elterngeld beim 2. Kind
So weit ich weiß, kann man die Elternzeit verlängern, bIs zu drei Jahren.
Wichtig ist aber, sieben Wochen vor Elternzeitende.
Da darf dich dein AG nicht kündigen.
Meine Freundin hatte das grad. :P
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