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Schwanger in der Ausbildung
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und zwar habe ich folgende Frage:
Ich bin im Moment im ersten Lehrjahr. ET ist der 16.08., mein Mutterschutz fängt am 05.07. an. Im Moment habe ich noch bis zum 20.07 Berufsschule, da es mir im Moment aber nicht ganz so gut geht (Dicke Füße, Beine, ect..) will ich auch gerne am 5.07. in Mutterschutz gehen. Offiziell geht das Lehrjahr bis zum 31.07. Wird mir das dann trotzdem kommplett angerechnet? schließlich würden mir ja fast vier Wochen fehlen.
Ich möchte ein Jahr in Elternzeit gehen und dann nächstes Jahr im August ins zweite Lehrjahr wieder einsteigen. Nun habe ich etwas Angst, dass ich das ganze erste Lehrjahr wiederholen muss.
Hat da vielleicht jemand Erfahrungen mit?
Gruß
Lisa
wenn du solche fragen hast dann geh doch zu deiner "klassenlehrerin", die kann dir da bestimmt helfen...
was machst du den für eine ausbildung?
> Hallo,
>
> und zwar habe ich folgende Frage:
> Ich bin im Moment im ersten Lehrjahr. ET ist der 16.08., mein Mutterschutz
> fängt am 05.07. an. Im Moment habe ich noch bis zum 20.07 Berufsschule, da
> es mir im Moment aber nicht ganz so gut geht (Dicke Füße, Beine, ect..)
> will ich auch gerne am 5.07. in Mutterschutz gehen. Offiziell geht das
> Lehrjahr bis zum 31.07. Wird mir das dann trotzdem kommplett angerechnet?
> schließlich würden mir ja fast vier Wochen fehlen.
> Ich möchte ein Jahr in Elternzeit gehen und dann nächstes Jahr im August
> ins zweite Lehrjahr wieder einsteigen. Nun habe ich etwas Angst, dass ich
> das ganze erste Lehrjahr wiederholen muss.
>
> Hat da vielleicht jemand Erfahrungen mit?
>
> Gruß
> Lisa
Liebe Lisa!
Ich bin mir nicht sicher aber wenn du tatsächlich 4 Wochen Blockunterricht verpasst kann es sein, dass du das Lehrjahr wiederholen musst. Am besten du richtest dich an deine Handelskammer (mach dir einen persönlichen Termin) und schilderst dort deine Situation. Die können dir auf jeden Fall zuverlässig weiterhelfen.
Meine Lehrer haben von der ganzen Thematik leider auch keine Ahnung, aber die Personalabteilung müsste mir das ja eigentlich auch beantworten können.
> hi lisa,
> wenn du solche fragen hast dann geh doch zu deiner
> "klassenlehrerin", die kann dir da bestimmt helfen...
> was machst du den für eine ausbildung?
Ich werde Verwaltungsfachangestellte beim Landkreis in der Verwaltung. Mein Klassenlehrer hat von der ganzen Thematik keine Ahnung.
Blöd ist nur, dass ich für die die in der Personalabteilung für mich zuständig sind , der erste "Fall" dieser Art bin. Ist deswegen allles etwas komisch.
Die Elternzeit muss man dann hinten ran hängen!
So wurde es mir zumindest gesagt bei meiner Ausbildung! Ich hatte allerdings keinen Blockunterricht! Aber mal abgesehen von der SS: wenn du die letzten 4 Wochen krank wärst, müsstest du ja auch nicht das ganze Jahr wiederholen, oder???
LG
Kiki
habe jetzt nit alle kommentare gelesen, erzähle nur kurz wie es bei mir war...
als ich erfahren hab das ich ssw bin (2009) war ich am ende des zweiten lehrjahres, ich konnte wegen meiner schönen ssw bis zum mutterschutz tag arbeiten und hab auch nur einen tag während der gesamten ssw gefehlt.
habe dann pünklich zum ausrechnungstermin entbunden und bin nach knapp 3wochen nach der geburt wieder zur berufsschule gegangen (block unterricht) nach den vier wochen block bin ich dann noch eine woche zuhause geblieben und bin danach wieder zur arbeit zurück gekehrt da ich knapp 5monate nach der entbindung abschlussprüfung hatte..
ist nit jedermanns sache so schnell die ausbildung zu beenden nach den arbeitstagen habe ich aber auch jede sekunde mit meinem engelchen genossen. Stehe jetzt in einem festen arbeitsverhältsnis und bekomme in knapp zwei wochen unsern zweiten engel... da nehme ich mir allerdings ein jahr elternzeit.
hauptsache ist du machst deine ausbildung überhaupt zuende um ein gutes vorbild zu sein! würde an deiner stelle mal mit deiner innung reden wie es genau abläuft ich glaube aber das dir in jedem fall die 6wochen vorher und nachher als normale arbeitszeit angerechnet werden und nit als ausfall gewertet werden...
lg sam
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