resturlaub
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15. Feb 2012 21:22
resturlaub
Hallo,
Weiß jemand von euch ob der Arbeitgeber einen zwingen kann den resturlaub von 2012 zwischen Mutterschutz und elternzeit zu nehmen? Ich würde gerne meinen resturlaub von diesem Jahr irgendwann nächstes Jahr nach ende der Elternzeit nehmen, aber mein AG besteht darauf, dass ich ihn nach dem Mutterschutz dieses Jahr nehme.
Kennt sich jemand damit aus ?
LG
Weiß jemand von euch ob der Arbeitgeber einen zwingen kann den resturlaub von 2012 zwischen Mutterschutz und elternzeit zu nehmen? Ich würde gerne meinen resturlaub von diesem Jahr irgendwann nächstes Jahr nach ende der Elternzeit nehmen, aber mein AG besteht darauf, dass ich ihn nach dem Mutterschutz dieses Jahr nehme.
Kennt sich jemand damit aus ?
LG
16. Feb 2012 06:40
Re: resturlaub
Ich bin der Meinung, dass er dich dazu nicht zwingen kann. Er kann glaube ich darauf bestehen, dass Du Deinen Urlaubsanspruch bevor Du in Mutterschutz gehst "aufbrauchst", aber mehr meiner Meinung nach nicht!!!!
VG
VG
16. Feb 2012 07:31
Re: resturlaub
Nein dazu kann er dich nicht zwingen. Das einzige was er machen kann ist dir eine Frist zu setzen bis wann der Urlaub nach der Elternzeit genommen werden muß.
Ich hab die eigentliche Frist bis 31.3.2012. Meine Maus ist am 28.2.2011 geboren da ich noch 27 Tage Urlaub habe muß ich davon 24 Tage bis zum 31.3 nehmen und die anderen 3Tage im laufe des Jahres.
Außerdem entscheidet du wann du in ELternzeit gehst und da man eigentlich vom ersten Tag nach der Geburt 1Jahr Elternzeit nehmen kann, hat sich dein Problem erledigt. In den ersten 8Wochemn wird das Mutterschaftsgeld beim Erziehungsgeld gegen gerechnet. Das heiß man bekommt 8Wochen Mutterschaftsgeld und danach 10 Monate Erziehungsgeld, wenn man ein Jahr zu Hause bleibt.
lg
Ich hab die eigentliche Frist bis 31.3.2012. Meine Maus ist am 28.2.2011 geboren da ich noch 27 Tage Urlaub habe muß ich davon 24 Tage bis zum 31.3 nehmen und die anderen 3Tage im laufe des Jahres.
Außerdem entscheidet du wann du in ELternzeit gehst und da man eigentlich vom ersten Tag nach der Geburt 1Jahr Elternzeit nehmen kann, hat sich dein Problem erledigt. In den ersten 8Wochemn wird das Mutterschaftsgeld beim Erziehungsgeld gegen gerechnet. Das heiß man bekommt 8Wochen Mutterschaftsgeld und danach 10 Monate Erziehungsgeld, wenn man ein Jahr zu Hause bleibt.
lg
16. Feb 2012 15:18
Re: resturlaub
Du hast das Recht deinen Resturlaub nach der Elternzeit zu nehmen, also nach einem, zwei oder eben den vollen 3 Jahren, je nachdem wie lange du Elternzeit genommen hast. Der Urlaubsanspruch verfällt nicht.
Dei AG kann dich nicht zwingen und verstößt gegen Arbeitsrecht wenn er dich zwingt ihn nach dem Mutterschutz zu nehmen.
Übrigens für alle die ein Beschäftigungsverbot hatten gilt das Gleiche. UND was auch wichtig ist, während des BVs gilt die Zeit so als wenn man arbeiten würde, heißt man hat auch vollen Anspruch auf alle Urlaubstage des Jahres.
Dei AG kann dich nicht zwingen und verstößt gegen Arbeitsrecht wenn er dich zwingt ihn nach dem Mutterschutz zu nehmen.
Übrigens für alle die ein Beschäftigungsverbot hatten gilt das Gleiche. UND was auch wichtig ist, während des BVs gilt die Zeit so als wenn man arbeiten würde, heißt man hat auch vollen Anspruch auf alle Urlaubstage des Jahres.
16. Feb 2012 20:57
Re: resturlaub
Danke für eure antworten. Ich hab jetzt einen Termin in einer Beratungsstelle gemacht, wo ich mir das ganze auch nochmal erklären lasse. Kann mit jemand sagen wo man das nachlesen kann, dass der AG einen nicht dazu zwingen kann? So wie ich das verstehe hätte ich finanzielle Verluste wenn ich den Urlaub vor der Elternzeit nehme anstatt danach.
LG
LG
17. Feb 2012 22:13
Re: resturlaub
http://www.gesetze-im-internet.de/musch ... 90952.html
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Damit ist ganz klar geregelt, das du den Urlaub NICHT nach dem Mutterschutz nehmen musst.
Aus der Infobroschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Seite 76/77
.....,hat der Arbeitgeber den restlichen Erholungsurlaub nach Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Er erlischt nicht wie im Normalfall zu einem festen Zeitpunkt des Folgejahres. Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich der Übertragungszeitraum.
Folglich werden Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr in dem die Elternzeit begonnen hat, weiter übertragen, wenn der noch zustehende Erholungsurlaub nach dem Ende der ersten Elternzeit aufgrund einer weiteren Elternzeit nicht beansprucht werden konnte.
Herausgeber der Broschüre ist:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de
Hier kann es kostenlos bestellt werden:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=89272.html
Servicetelefon: 0180 1 907050
oder direkt lesen: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf
Wie gesagt Seite 77 steht genau das was ich geschrieben habe.
Ich hoffe das beantwortet deine Frage, und beruhigt dich.
Dein AG kann dich nicht zwingen den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen. DU alleine entscheidest wann du ihn nehmen möchtest.
Ich hänge meinen Urlaub an mein Elternzeitjahr an, da mein Sohn in die Krippe gehen soll, und ich dann so eine gute Eingewöhnungszeit mit ihm haben kann. Wenn wir keinen Krippenplatz bekommen, dann verlängere ich meine Elternzeit und nehme meinen Urlaub danach.
Die evtl. Verlängerung habe ich meinem Arbeitgeber direkt schriftlich beim Elternzeitantrag schon mitgeteilt. So habe ich kein Problem nach dem ersten Jahr. Muss mich allerdings spätestens 7 Wochen vor Ende des ersten Elternzeitjahres bei ihm gemeldet haben.
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Damit ist ganz klar geregelt, das du den Urlaub NICHT nach dem Mutterschutz nehmen musst.
Aus der Infobroschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Seite 76/77
.....,hat der Arbeitgeber den restlichen Erholungsurlaub nach Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Er erlischt nicht wie im Normalfall zu einem festen Zeitpunkt des Folgejahres. Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich der Übertragungszeitraum.
Folglich werden Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr in dem die Elternzeit begonnen hat, weiter übertragen, wenn der noch zustehende Erholungsurlaub nach dem Ende der ersten Elternzeit aufgrund einer weiteren Elternzeit nicht beansprucht werden konnte.
Herausgeber der Broschüre ist:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de
Hier kann es kostenlos bestellt werden:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=89272.html
Servicetelefon: 0180 1 907050
oder direkt lesen: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf
Wie gesagt Seite 77 steht genau das was ich geschrieben habe.
Ich hoffe das beantwortet deine Frage, und beruhigt dich.
Dein AG kann dich nicht zwingen den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen. DU alleine entscheidest wann du ihn nehmen möchtest.
Ich hänge meinen Urlaub an mein Elternzeitjahr an, da mein Sohn in die Krippe gehen soll, und ich dann so eine gute Eingewöhnungszeit mit ihm haben kann. Wenn wir keinen Krippenplatz bekommen, dann verlängere ich meine Elternzeit und nehme meinen Urlaub danach.
Die evtl. Verlängerung habe ich meinem Arbeitgeber direkt schriftlich beim Elternzeitantrag schon mitgeteilt. So habe ich kein Problem nach dem ersten Jahr. Muss mich allerdings spätestens 7 Wochen vor Ende des ersten Elternzeitjahres bei ihm gemeldet haben.
30. Mai 2012 17:18
Re: resturlaub
Hallo Ihr Lieben,
hab auch mal eine Frage zum Resturlaub... Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat sogar Erfahrungen damit.
Bei mir ist es wie folgt:
Wir mussten Anfang des Jahres bereits unseren kompletten Urlaub einreichen. Da ich nur mit einer Kolleginn in einem Bereich bin, müssen wir die Urlaubsanträge gegenzeichnen. Nun habe ich meine EBT am 13.10.2012, der Mutterschutz beginnt am 01.09.2012. Ich würde meinen Resturlaub (18 Tage) gerne vor Beginn des Mutterschutzes hängen, damit ich eher gehen kann (man weiß ja nie, wie es einem geht! Ist ja auch mein erstes Kind).
Nun habe ich aber den Urlaubsantrag meiner Kollegen seiner zeit (09.08.-29.08.) gegengezeichnet! Das heißt, der Bereich wäre nicht besetzt, weil ich dann am 07.08. schon meinen letzten Tag hätte! So wie es aussieht werde ich auch nicht so schnell wieder durch eine neuen MA ersetzt, da die Firma am Gehalt sparen will! Also kann mir auch keiner meinen neuen Urlaubsantrag gegenzeichnen!
Nun meine Frage: kann mein AG darauf bestehen, dass ich meinen ursprünglich eingereicht und genehmigten Urlaub vom 23.07.-07.08. nehmen muss? Und was ist mit den restlichen 6 Tagen, darf er mir diese verwähren? Wenn ich diese noch vor Mutterschutz nehmen würden, wäre am 23.08. mein letzter Tag, da ist meine Kollegin ja auch noch nicht da!
Ganz schön verzwickt und ägerlich! Und das, obwohl ich sofort mit offenen Karten gespielt habe!
Villeicht gibt es ja jemand, dem es ähnlich geht/ging und sich damit auskennt! Für Tipps wäre ich echt dankbar!
Danke und liebe Grüße
hab auch mal eine Frage zum Resturlaub... Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat sogar Erfahrungen damit.
Bei mir ist es wie folgt:
Wir mussten Anfang des Jahres bereits unseren kompletten Urlaub einreichen. Da ich nur mit einer Kolleginn in einem Bereich bin, müssen wir die Urlaubsanträge gegenzeichnen. Nun habe ich meine EBT am 13.10.2012, der Mutterschutz beginnt am 01.09.2012. Ich würde meinen Resturlaub (18 Tage) gerne vor Beginn des Mutterschutzes hängen, damit ich eher gehen kann (man weiß ja nie, wie es einem geht! Ist ja auch mein erstes Kind).
Nun habe ich aber den Urlaubsantrag meiner Kollegen seiner zeit (09.08.-29.08.) gegengezeichnet! Das heißt, der Bereich wäre nicht besetzt, weil ich dann am 07.08. schon meinen letzten Tag hätte! So wie es aussieht werde ich auch nicht so schnell wieder durch eine neuen MA ersetzt, da die Firma am Gehalt sparen will! Also kann mir auch keiner meinen neuen Urlaubsantrag gegenzeichnen!
Nun meine Frage: kann mein AG darauf bestehen, dass ich meinen ursprünglich eingereicht und genehmigten Urlaub vom 23.07.-07.08. nehmen muss? Und was ist mit den restlichen 6 Tagen, darf er mir diese verwähren? Wenn ich diese noch vor Mutterschutz nehmen würden, wäre am 23.08. mein letzter Tag, da ist meine Kollegin ja auch noch nicht da!
Ganz schön verzwickt und ägerlich! Und das, obwohl ich sofort mit offenen Karten gespielt habe!
Villeicht gibt es ja jemand, dem es ähnlich geht/ging und sich damit auskennt! Für Tipps wäre ich echt dankbar!
Danke und liebe Grüße
31. Mai 2012 09:29
Re: resturlaub
Hallo zusammen,
@ Chilaaa: Ui, dass hört sich ja verzwickt an. hast du denn schon mit deiner Kollegin gesprochen, ob sie dir vielleicht entgegenkommt und ihren Urlaub wann anders nimmt? Wir sind auch eine relativ kleine Abteilung, konnten es aber zum Glück regeln, so dass ich am 03.08. meinen letzten Tag habe. Meiner Meinung nach dürfte es kein Problem sein, die 6 Tage dran zu hängen, vor allem wenn es deine Kollegin gegenzeichnet... Würdest du dann den restlichen Urlaub früher nehmen, oder erst am Ende deiner Elternzeit?
@ condor: Darf ich fragen, warum du finanzielle Verluste hättest, wenn du deinen Urlabu vor der Elternzeit nimmst?
LG und eine schöne Kugelzeit Petra
@ Chilaaa: Ui, dass hört sich ja verzwickt an. hast du denn schon mit deiner Kollegin gesprochen, ob sie dir vielleicht entgegenkommt und ihren Urlaub wann anders nimmt? Wir sind auch eine relativ kleine Abteilung, konnten es aber zum Glück regeln, so dass ich am 03.08. meinen letzten Tag habe. Meiner Meinung nach dürfte es kein Problem sein, die 6 Tage dran zu hängen, vor allem wenn es deine Kollegin gegenzeichnet... Würdest du dann den restlichen Urlaub früher nehmen, oder erst am Ende deiner Elternzeit?
@ condor: Darf ich fragen, warum du finanzielle Verluste hättest, wenn du deinen Urlabu vor der Elternzeit nimmst?
LG und eine schöne Kugelzeit Petra
1. Jun 2012 13:52
Re: resturlaub
Hallo Petra,
danke für deine Antwort!
Meine Kolleginn möchte Ihren Urlaub nicht verlegen.
Das ist ja leider das Problem für mich! Heute hat sich unser Chef aber doch endlich entschieden, meine Stelle bereits jetzt wieder zu besetzen!
Somit hat sich endlich unsere "Jammerrei" gelohnt! Vielleicht habe ich ja Glück und es wird schnell jemand gefunden! Ist ja auch manchmal leichter gesagt als getan!
Meinen Urlaub möchte ich unbedingt vor meinem Mutterschutz legen. Ich wollte ja auch 3 Jahre Elternzeit anmelden (bei uns kann man die Elternzeit besser verküzen..., verlängern ist immer schwierig bei uns). Ich möchte meinen Job auf jeden Fall gerne behalten. Falls ich dann eher wieder anfangen möchte und die brauchen mich eher, kann ich auch mit weniger Stunden anfangen. Meine Bereichsleitung hat mir sogar dazu geraten.
Außerdem müssen wir 42,5 Stunden in der Woche bei einer Vollzeitstelle leisten. Ich wüßte nicht, wie ich das mit einem Kleinkind hinbekommen sollte. Da ich sehr ländlich wohne, sind wir mit Krippen leider nicht sehr gut aufgestellt! Mal sehen, wie alles so wird!
Wie lange nimmst du Elternzeit?
Liebe Grüße und Dir auch noch eine schöne Kugelzeit
Chila
danke für deine Antwort!
Meine Kolleginn möchte Ihren Urlaub nicht verlegen.

Das ist ja leider das Problem für mich! Heute hat sich unser Chef aber doch endlich entschieden, meine Stelle bereits jetzt wieder zu besetzen!

Meinen Urlaub möchte ich unbedingt vor meinem Mutterschutz legen. Ich wollte ja auch 3 Jahre Elternzeit anmelden (bei uns kann man die Elternzeit besser verküzen..., verlängern ist immer schwierig bei uns). Ich möchte meinen Job auf jeden Fall gerne behalten. Falls ich dann eher wieder anfangen möchte und die brauchen mich eher, kann ich auch mit weniger Stunden anfangen. Meine Bereichsleitung hat mir sogar dazu geraten.
Außerdem müssen wir 42,5 Stunden in der Woche bei einer Vollzeitstelle leisten. Ich wüßte nicht, wie ich das mit einem Kleinkind hinbekommen sollte. Da ich sehr ländlich wohne, sind wir mit Krippen leider nicht sehr gut aufgestellt! Mal sehen, wie alles so wird!
Wie lange nimmst du Elternzeit?
Liebe Grüße und Dir auch noch eine schöne Kugelzeit
Chila
1. Jun 2012 14:01
Re: resturlaub
HI,
das hört sich doch gut an. Dann drück ich mal die Daumen, dass schnell ein Nachfolger gefunden wird und du vor der Elternzeit noch deinen Urlaub nehmen kannst.
Ich bin gerade am überlegen ob 1 oder 2 Jahre, aber bei uns ist es eher eine finanzielle Frage, wobei ich auch nur noch halbtags bzw. 2 Tage die Woche arbeiten will. Will ja schließlich mitbekommen wie der Zwerg aufwächst und welche Fortschritte es macht.
Krippen sind bei uns inzwischen ganz gut vertreten, aber da mein Papa seit kurzem in Altersteilzeit ist, hoffe ich das er das Kind für die zwei Tage nimmt. Sonst kann ich gleich selber daheim bleiben...
Dir auch noch, wann hast du denn Et?
LG Petra
das hört sich doch gut an. Dann drück ich mal die Daumen, dass schnell ein Nachfolger gefunden wird und du vor der Elternzeit noch deinen Urlaub nehmen kannst.
Ich bin gerade am überlegen ob 1 oder 2 Jahre, aber bei uns ist es eher eine finanzielle Frage, wobei ich auch nur noch halbtags bzw. 2 Tage die Woche arbeiten will. Will ja schließlich mitbekommen wie der Zwerg aufwächst und welche Fortschritte es macht.

Dir auch noch, wann hast du denn Et?
LG Petra
4. Jun 2012 10:36
Re: resturlaub
Danke! Ja Anzeigen sind mittlerweise geschaltet! Jippi!
Ja die finanzille Geschichte ist natürlich so ne Sache. Da es unser erstes Kind ist, hab ich echt noch keine Ahnung, was alles auf uns zu kommt!
2 Tage die Woche wieder zu arbeiten, kann ich mir später auch sehr gut vorstellen!
Mein Zukünftiger hat Früh- und Spätschicht und könnte dann bei unserer Maus bleiben. Nur mein Arbeitgeber muss noch mitspielen!
Wir haben unseren ET Termin am 13.10.2012!
Ich kann es kaum abwarten! Und du?
Liebe Grüße und schönen Wochenstart wünsche ich Dir!
Ja die finanzille Geschichte ist natürlich so ne Sache. Da es unser erstes Kind ist, hab ich echt noch keine Ahnung, was alles auf uns zu kommt!

2 Tage die Woche wieder zu arbeiten, kann ich mir später auch sehr gut vorstellen!


Wir haben unseren ET Termin am 13.10.2012!

Liebe Grüße und schönen Wochenstart wünsche ich Dir!
4. Jun 2012 10:42
Re: resturlaub
Hi Chilaa,
ja dass kenn ich..! Uns geht´s genauso.
unser ET ist der 04.10.2012.
Da sind wir ja fast gleichzeitig dran.
Dir auch. LG Petra
ja dass kenn ich..! Uns geht´s genauso.
unser ET ist der 04.10.2012.


Dir auch. LG Petra
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