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Frage an die Experten--Arbeitslosengeld in Elternzeit?
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Ich habe folgende Frage.
Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, davon 1 Jahr mit Elterngeld.
Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Davor habe ich 40 Stunden gearbeitet, jetzt möchte ich Teilzeit arbeiten.
Von meinem Arbeitsgeber habe ich eine schriftliche Absage für die Teilzeitstelle bekommen, gleichzeitig aber die Zusage in den restlichen 2 Jahren Elternzeit bei einem anderem Arbeitgeber arbeiten zu dürfen.
Meine Frage ist jetzt folgende.
Elterngeld bekomme ich das letzte Mal am 20. Mai ausgezahlt.
Die neue Teilzeitstelle bekomme ich aber erst ab 01. Oktober.
Habe ich in dieser Zeit Anspruch auf ALG? Mein Arbeitgeber zwingt mich doch dazu mir eine andere Beschäftigung zu suchen.
Von meiner Anwältin wurde mir gesagt das ich auf jeden Fall Anspruch auf ALG1 habe, obwohl ich in ungekündigtem Verhältnis stehe. Ich habe eine Ganztagsbetreuung für mein Kind und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Von meiner Freundin hörte ich aber das ich höchstens Anspruch auf ALG2 (also Harzt 4) und Wohngeld habe. Da ich ungekündigt bin.
Hat irgendeiner eine Ahnung?
LG
aslo bei uns musst du denen alle angaben aangeben wie wo was wann und dann bekommst zb bis okt. verlängert!
Hmm schade das ich dir sonnst nicht weiter helfen kann aber ich drück die daumen
schönen Tag noch
lg betty
du hast anspruch auf Arbeitslosengeld da du für den Arbeitsmarkt zur Freien Verfügung stehst da du eine Betreuung für den Wurm hast und die beim Arbeitsamt dich vermitteln können wenn du nicht bei deinem Arbeitgeber bleiben möchtest,kleiner Tipp unterschreibe bitte kein Aufhebungsvertrag oder kündige selber sonst bekommst du vom Arbeitsamt eine 3 Monatige sperre.
Aber das man in der elternzeit ALG1 bekommt wäre mir neu :> ...aber ich würde der anwältin vertrauen, die hat das doch studiert
Sobald Du Dich mehr als 15 Stunden die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und die Beträuung Deines Kindes gewährleistet ist, hast Du den von Dir angesammelten Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
ALG 2 mußt Du beanspruchen, sobald Du keine Aufsicht fürs Kind hast und deswegen keine Stelle annehmen kannst.
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