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scheidung, neuer partner und schwanger welchen Nachnamen ?
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ich wusste einfach nicht an wen ich mich wenden muss und hab gedacht das hier doch bestimmt die ein oder andere mutti ist die sich ein bisschen mit rechtssachen was die Namensgebung eines neugeborenen Kindes anbelangt.
Also im einzelnen ...
Ich war bzw. bin noch verheiratet lebe aber in scheidung, habe einen neuen Lebenspartner von dem ich auch schwanger bin, nun würde mich interessieren, da die scheidung bis zum errechneten Geburtstermin durch sein sollte, ob mein zweites Kind von meinem neuen Partner meinen Nachnamen annehmen muss, da meine tochter aus der Ehe auch meinen Namen hat oder aber mein zweites Kind den Namen meines neuen Partners (der ja auch der Papa ist) annehmen kann ?
und wenn ja muss ich das vorher beantragen und wo ?
Würde mich riesig freuen wenn mir jemand Helfen kann
Also lieben dank im Voraus !
LG Vanessa
da ich ungefähr das selbe schon durch hatte kann ich dir antwort geben ... sollte die scheidung bis zu geburt durch sein dann kannst du beim standesamt wenn du dein neugeborenen anmeldest direkt sagen das ihr wollt das der kleine der name des vaters bekommt es kostet eine kleinigkeit ich kann dir da leider nicht die summe sagen aber das geht.
sollte die scheidung nicht durch sein dann muss eine vaterschaftsanfechtungs klage durchgemacht werden aber da die große wie du gesagt hast dein name hat wurde der neugeborene automatisch den gleichen namen der schwester erhalten. erst nach der vaterschaftanerkennung kann man dann den namen weckseln und da kostet es einmal für den namens änderung und einmal für den namen des vaters.
Als die Scheidung noch nicht durch war, bekam meine Tochter erst einmal den noch gültigen Ehenamen. Mein Ex-Mann hat darmals eine Erklärung vor Gericht abgegeben, nicht der Erzeuger, sprich der Vater des Kindes zu sein, er hat also eidesstattlich eine Vaterschaftsaberkennung unterschrieben. Diese war nötig, damit mein jetziger Mann die Vaterschaftsanerkennung einreichen konnte.
Nach deutscher Rechtsprechung steht, wenn die Scheidung noch nicht durch ist, der Noch-Ehemann als Vater in der Geburtsurkunde.
Nach der Scheidung kann man zum zuständigen Standesamt gehen, die rechtskräftige Scheidung angeben und belegen und die Geburtsurkunde gegen die Gebühr von 10 Euro ändern lassen, somit kommt der ordentliche Vater und Erzeuger in die Urkunde.
Dabei kann sowohl Dein Nachname, als auch der Nachname des Vaters angegeben werden. Dies lässt sich dann aber auch nicht mehr ändern.
In unserem Fall hat unsere Tochter den Nachnamen meines jetzigen Mannes bekommen und ich habe mit der Heirat einen Doppelnamen angenommen.
Wenn die Scheidung durch ist und ihr das Kind beim Standesamt anmeldet kann es entweder Deinen Namen oder den Namen des Vaters bekommen.
Lieben Gruß
Schnecke
jungenee, war das vielleicht blöd..... meine scheidung lief fast 4 jahre und is seit januar endlich durch....
meine püppie hatte zwar in der zeit meinen namen, aber leider war der ja nu auch der name meines ex. voll blöd für mienen jetzgen partner und papi der kleinen....überall wird er gefragt warum das so ist....
hääää? also obs hier keine unverheirateten eltern gibt???
aber blöde geschichte noch, ich wollte einen kinderausweis gleich nach der geburt, aber wäre gar nciht gegangen, da ja mein nochman in der geb-urkunde stand und er somit sorgerecht hat, also hätte er unterschreiben müssen
was ich dir aber raten kann, weils einfacher ist und ohne vaterschaftsklage.....geht zum standesamt und der papi macht eine vaterschaftsanerkennung und dann wird der nochmann gefragt, ob er dieser vaterschaftsanerkennung zustimmt und somit spart ihr euch dann hinterher schlimmere wege
sorgerecht konnten wir damit auch schon kurz vor scheidungsrechtskraft festlegen
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