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ich habe meinen Sohn ( im Aug.2Jahre) für 5 Tage vormittags ab August in einer Krippe angemeldet die uns im Monat 240 Euro kostet. Jetzt bekomme ich von meiner alten Stelle aber eine Kündigung weil ich da nur wieder Vollzeit anfangen könnte und das geht ja nicht wie ja sicherlich viele kennen. Mein Elterngeld läuft zum 15. Mai ab. Also werde ich mich ja wohl Arbeitslos melden müssen für 25 Std. dann oder so. Die Krippe ist ja nun auch echt teuer. Weiß jemand ob man vom Arbeitsamt oder vielleicht von der Gemeinde im Ort was dazu bekommt an Geld??? Weil die wollen ja eine Unterbringung für das Kind sost können die mich ja auch nicht vermitteln. Und außer Krippe haben wir hier nunmal niemanden der aufpassen könnte. Ach man ich zerbreche mir die ganze Zeit den Kopf was ich machen soll was am besten ist. Ich Lebe mit meinem Freund zusammen aber wir sind nicht verheiratet. Und sooo viel das wir gut davon Leben können und dann noch zusätzlich Krippe ist es echt nicht. Wird echt mehr als eng. Habe totale Angst das wir das alles nicht stemmen können. Also wer hat so eine Situation schon gehabt und kann mir gute Tips geben??? Ich wäre euch echt sehr dankbar. Meine Frage soll ich mich dann Arbeitslos melden und bekomme ich irgendwie was für die Krippe dazu??? Ich bin ja gezwungen ihn irgendwie unterzubringen. Bitte helft mir. Es ist ja so ohne Job kein Krippenplatz und ohne Krippenplatz kein Job.
Liebe Grüße Sylvia
Mach Dir einfach mal morgen einen Termin beim Träger Deiner Krippe. Meist ist es das Jugendamt der Stadt oder ist es eine kirchliche Krippe? Da können Dir aber auch die Angestellten der Krippe genaue Auskünfte geben wo Du Dich da hinwendest.
Aber es ist schon eine Krux, das kann ich verstehen, Du kannst Dich nämlich nur arbeitslos melden wenn die Betreuung Deines Kindes gesichert ist. Also brauchst Du für eine Arbeitslosenmeldung den Krippenplatz.
Also, Kopf hoch- red erstmal mit den zuständigen Ämtern, da gibt es sicherlich eine Lösung!
Lieben Gruß
Schnecke
womit hat Dein Arbeitgeber Deine Kündigung begründet? Normalerweise hat eine Frau nach der Elternzeit einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.
LG
Unsere Krippenleiterin hat uns mal sowas erzählt, weils eben bei uns im Ort auch einige betrifft.
LG
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