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resturlaub vom arbeit geber wer kennt sich aus
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hab mal ne frage, ich fang jetzt wieder bei mein alten arbeitgeber zum arbeiten an und bevor ich mein beschäftigungsverbot bekommen hab hab ich ganz normal gearbeitet und noch nicht mein voll urlaub gehabt, bleibt der weiter hin bestehen bzw hab ich jetzt recht drauf den zusätzlich zu mein jetzigen urlaub zu nehmen oder is der jetzt weggefallen,
hoff mir kann jemand helfen.
danke lg
Dein Urlaub verfällt nicht, der muß dir angerechnet werden. Ich hatte bei meinem Sohn insgesamt noch 30 Tage übrig, die mußte ich dann aber bis zum Ende des Jahres, wo ich wieder angefangen hab zu arbeiten, nehmen.
Aber die Elternzeit wird natürlich nicht angerechnet. Nur die vom BV.
@stepi2011 maxfrosch hat recht, sie dürfen dir den Urlaub nicht weg nehmen. Sie können dir allerdings eine Frist setzen bis wann du ihn genommen haben mußt.
Normalerweise immer bis zum 31.3, aber wenn man erst danach wieder anfängt bis zum Ende des Jahres. Aber lieber fragen bis wann der weg muß.
lg
Ich hab auch noch Resturlaub! Genau noch 14 Tage.
Da ich jetzt aber nur 3 Tage pro Woche arbeite wären das auch über einen Monat Frei und da das nicht geht, kann ich ihn länger als Ende März rausziehen!!!
Mein letzter Chef hat nix gesagt, eine Bürotante hat es mir erzählt!
Ich wußte das garnicht!
mir geht es genauso ich hätte jetzt auch am 24.2 wieder anfangen müssen. Habe aber noch nen Resturlaub von 12 Tagen und da ich von Vollzeit auf Teilzeit umsteige muß ich bevor ich Anfang meinen Vollzeit Urlaub nehmen und muß somit erst im März anfangen
ich hatte meinen ersten Arbeitstag auch im Februar und ich habe jetzt auch noch von 2011; 9 Urlaubstage übrig die ich aber bis Ende des Jahres nehmen kann.
lg
danke
So hier die ursprüngliche Antwort mit Links:
http://www.gesetze-im-internet.de/musch ... 90952.html
§ 17 Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Damit ist ganz klar geregelt, das du den Urlaub NICHT nach dem Mutterschutz nehmen musst.
Aus der Infobroschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Seite 76/77
.....,hat der Arbeitgeber den restlichen Erholungsurlaub nach Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Er erlischt nicht wie im Normalfall zu einem festen Zeitpunkt des Folgejahres. Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, verlängert sich der Übertragungszeitraum.
Folglich werden Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr in dem die Elternzeit begonnen hat, weiter übertragen, wenn der noch zustehende Erholungsurlaub nach dem Ende der ersten Elternzeit aufgrund einer weiteren Elternzeit nicht beansprucht werden konnte.
Herausgeber der Broschüre ist:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.bmfsfj.de
Hier kann es kostenlos bestellt werden:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=89272.html
Servicetelefon: 0180 1 907050
oder direkt lesen: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br ... b=true.pdf
Wie gesagt Seite 77 steht genau das was ich geschrieben habe.
Ich hoffe das beantwortet deine Frage, und beruhigt dich.
Dein AG kann dich nicht zwingen den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen. DU alleine entscheidest wann du ihn nehmen möchtest.
Ich hänge meinen Urlaub an mein Elternzeitjahr an, da mein Sohn in die Krippe gehen soll, und ich dann so eine gute Eingewöhnungszeit mit ihm haben kann. Wenn wir keinen Krippenplatz bekommen, dann verlängere ich meine Elternzeit und nehme meinen Urlaub danach.
Die evtl. Verlängerung habe ich meinem Arbeitgeber direkt schriftlich beim Elternzeitantrag schon mitgeteilt. So habe ich kein Problem nach dem ersten Jahr. Muss mich allerdings spätestens 7 Wochen vor Ende des ersten Elternzeitjahres bei ihm gemeldet haben.
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