Hast du Fragen? Wir sind für dich und deinen Liebling da!
Nach vielen gemeinsamen Jahren betreuen wir unser HiPP Forum nicht mehr aktiv. Neue Beiträge oder Antworten sind nicht mehr möglich. Die zahlreichen, wertvollen Beiträge der Mamas und Experten bleiben jedoch bestehen und sind weiterhin für dich zugänglich. Damit du auch künftig die bestmögliche Beratung bekommst, steht dir unser HiPP Elternservice über verschiedene Kanäle jederzeit gerne zur Seite.
Trennung
Hier findest du Erfahrungen anderer Mamas und Papas. Bei weiteren Fragen, wende dich gerne an unseren Elternservice. Zum Expertenforum wechseln.
Trennung ist immer scheisse, aber mir gehts gut dabei, bin grad auf der suche nach einer wohnung für mich und meinem zwerg, aber wie sieht es aus mit einer wohnung für den ex ?
gibt es eine regelung über die anzahl der räume ? habe mal gehört das es mindestens 2 räume sein müssen ....ist das richtig ? damit das kind ein seperates zimmer hat ?!
er ist geringverdiener und muss für ihn auch noch unterhalt zahlen und weiss nicht wie er alles finanzieren soll, aber er könnte ja auch die ämter ansteuern oder ?
auch wenn du sagst, dir gehts gut dabei, möchte ich dir mein Bedauern aussprechen. Aber wie heißt es so schön: lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende!!
ich hab nur nicht so ganz hinter dein Wohnungsproblem geblickt
Ihr wollt beide aus der Wohnung ausziehen?
Über die Finanzierung seiner Wohnung musst du dir keine Gedanken machen, der Unterhalt für dein Kind steht immer im Vordergrund, sollte sein Gehalt dann nicht für eine Wohnung ausreichen, bekommt er Wohngeld.
LG
cih glaub ihr geht es eher darum das er sich wohl als Geringverdiener keine 2 Zimmer Wohnung leisten kann.
Die wird aber benötigt wenn er will das ihn sein kind besuchen kommen darf.
Das Kind muss ein eigenes Zimmer haben, selbst wenn es nur einmal im Moant für eine Nacht bleibt. Daher muss er mindestens 2 Zimmer haben.
Nur wenn man geringverdiener ist und noch Unterhalt bezahlen muss, wirds schwierig.
Haben den Fall gerade selber im Freundeskreis. Da hab ich das mitbekommen.
@ turboschnecke
Erstmal tuts mir leid für dich. Eine Trennung ist immer was schmerzhaftes. Egal warum es soweit gekommen ist.
An seiner Stelle würde ich mich mal beim Amt erkundigen ob ihm dann vielleicht eine Aufstockung zusteht damit er sein Kind ab und zu sehen kann!
Fragen kann er ja mal.
Mein Sohn hat seinen leiblichen Vater mit Übernachtungen besucht, seit er 1 1/2 war. Er hatte dort nie ein eigenes Zimmer und hat mit dem Vater und teilweise auch dessen Lebensgefährtin in einem Bett geschlafen! Das war weder für Familiengericht, noch für Verfahrenspflegerin, Gutachterin oder Jugendamt zu irgendeinem Zeitpunkt ein Problem! Inzwischen ist Darush schon 14 Jahre alt, und hat nun vor einem guten halben Jahr das erste Mal ein separates Bett in einem separaten Zimmer dort bekommen!
Wurde dem Vater so vom Jugendamt gesagt als er sagte er wolle sich ein Möbliertes Zimmer mieten. Da haben die gesagt das es zwar möglich wäre, sein Sohn ihn aber dort nicht besuchen dürfe da er sein eigenes Zimmer haben muss.
ich bin gerade in der selben Situation wie Du was die Trennung betrifft. Vielleicht auch schon etwas weiter,da ich so gut wie alle wichtigen Gänge schon erledigt habe.
Jedem steht ein Selbsterhaltungsbetrag zu, dieser beläuft sich, glaube ich auf 950 Euro. Sollte er da drin liegen, bekommst Du einen Unterhaltsvorschuß vom Amt. Es kann, muß aber nicht sein, dass er die Vorrauszahlungen später, wenn er besser verdient, wieder zurück zahlen muß. Sobald wie Du deinen Mietvertrag unterschrieben hast, würde ich den Unterhalt beim Jugendamt beantragen.
Was die Wohnung betrifft...uns hat niemand gesagt, was mein Ex für eine Wohnung haben muß, ob nun 1,2 oder drei Zimmer. Die Jugendämter sind doch sehr bemüht darum, dass beide Elternteile sich ums Kind kümmern und ich kann es mir nicht vorstellen, dass sie einem Vater, der sich super um sein Kind kümmert und sich nur eine 1 Zimmerwohnung leisten kann, den Umgang mit seinem Kind über Nacht verwehren. Wenn er noch Aufstockung von der Arge bekommt, steht ihm eh nur eine 1 Zimmerwohnung zu bzw. eine bestimmte Quadratmeterzahl. Kann sein, dass er Wohngeld beantragen muß, oder er Unterstützung durch die Arge erhält. Er sollte da mal zur Arge gehen und sich beraten lassen.
LG
wir haben das selbe durch mit den sohn meines mannes die mutter wie auch das kind haben beim jugendamt angegeben das der sohn nicht hier schlafen will wenn es kein eigenes kinderzimmer hat dabei hatten wir ein kinderzimmer und er hatte auch sein eigenes bett er müsste sich nur das zimmer mit unsere tochter teilen aber wie gesagt die haben sich so quer gestellt das das jugendamt es von uns verlangt hat.
> und am besten ist es da für alle drei Parteien, dass das im frieden geklärt
> wird.
Den Satz finde ich ganz besonders wichtig!!!!
Meine Schwester hat sich vor bereits 5 Jahren von ihrem Ex getrennt. Noch heute sind sie in einem erbitterten Streit um die zwei gemeinsamen Kinder!
Es ging sogar so weit das der Ex beim Jugendamt dinge erzählte die dafür sorgten das meiner Schwester die Kinder entzogen wurden. Sie hat sie seit 2 1/2 Jahren nicht mehr und hat sie am Anfang sogar über 1 jahr lang gar nicht sehen dürfen!
Und das alles nur weil sie sauer war das er kurz nach der trennung ne neue hatte und die 3 Monate später auch heiratete. Sie war dann so sauer das sie ihm ständig Steine in den Weg gelegt hat wenn er die Kids mal sehen wollte. Als die Chance dann kam, hat er sie genutzt und sich gerächt.
Das ergebnis ist nun das ich meine Nichte und meinen Neffen seit 2 1/2 Jahren nicht mehr gesehen habe!
Deshalb IMMER an das KIND denken!
wie gesagt wir verstehen uns echt super, aber halt nicht mehr als paar.... wir wollen auch beide das beste für den kleinen ....wir werden beide aus dieser wohnung ziehen war auch schon vorher bei ämter und habe mir diverse antäge geholt... wohngeld, was ich nicht bekommen werde, da ich zu viel verdiene, echt ne lachnummer...tja ich arbeite eben !!!
beim jugendamt war ich auch schon, wegen unterhaltzahlung und beim arbeitsamt ...
> Metalbaby10 hat geschrieben:
>
> > und am besten ist es da für alle drei Parteien, dass das im frieden geklärt
> > wird.
>
>
> Den Satz finde ich ganz besonders wichtig!!!!
>
> Meine Schwester hat sich vor bereits 5 Jahren von ihrem Ex getrennt. Noch heute sind
> sie in einem erbitterten Streit um die zwei gemeinsamen Kinder!
> Es ging sogar so weit das der Ex beim Jugendamt dinge erzählte die dafür sorgten das
> meiner Schwester die Kinder entzogen wurden. Sie hat sie seit 2 1/2 Jahren nicht mehr
> und hat sie am Anfang sogar über 1 jahr lang gar nicht sehen dürfen!
> Und das alles nur weil sie sauer war das er kurz nach der trennung ne neue hatte und
> die 3 Monate später auch heiratete. Sie war dann so sauer das sie ihm ständig Steine
> in den Weg gelegt hat wenn er die Kids mal sehen wollte. Als die Chance dann kam, hat
> er sie genutzt und sich gerächt.
>
> Das ergebnis ist nun das ich meine Nichte und meinen Neffen seit 2 1/2 Jahren nicht
> mehr gesehen habe!
> Behandlung sind!
>
> Deshalb IMMER an das KIND denken!
Das tut mir leid für dich das du deine Nichte und deinen Neffen so lange nicht mehr gesehen hast und die Kinder tun mir auch leid, sie können ja nix dafür. Ich find das immer ganz traurig wenn es so ausartet. Man sollte da einfach drüber stehen über das was der Expartner halt macht und als Motivation sich immer wieder nur seine eigenen Kinder vor Augen führen, dann sollte es gut klappen alles in ruhe zu regeln. Aber da steckt man halt net drin und es is irgendwie immer schwer, denk ich zumindest. Man darf halt net vergessen das man ja mit dem Partner mal glücklich war.
@turboschnecke, das ist gut wenn ihr euch noch gut versteht und das man als arbeitende, alleinerziehende Mama auch manchmal da Depp is, mei da kann ich nur sagen "Das ist Deutschland und Deutschland ist schön".
Bitte beachten: Dieses Forum bildet nur allgemeine Informationen zum Inhalt der Fragen ab. Die Antworten sind unverbindlich und können aufgrund der räumlichen Distanz keinesfalls eine Diagnose oder Beratung für den Einzelfall darstellen oder einen Arztbesuch ersetzen.