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Elterngeld beim 2. Kind
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ich hoffe mir kann jemand helfen....habe jetzt sooo viele verschiedene Meinungen gehört...
Ich möchte wissen wie viel Elterngeld ich für das 2. Kind bekomme!
Elternzeit habe ich mir für 2 Jahre genommen, die endet also dieses Jahr im Mai 2012.
Elterngeld habe ich splitten lassen-also vom 05/2010 bis 04/2012 die Hälfte bezogen.
Baby Nr. 2 soll im Juni 2012 kommen...
Ist es richtig das ich also nur den Mindestlohn von 300 € bekomme ?!
Freue mich auf Antworten...viell. blickt da jemand besser durch wie ich?
es wird ja immer von den letzen 12 monaten berechnet...
Also 650 € Elterngeld standen mir zu...d.h. ich bekommen 325 € noch bis 04/2012...
Die von der Elterngeldstelle hat mir gerade am Telefon gesagt das ich dann für das 2. Kind nur den Mindestbetrag von 300 € bekomme+Geschwisterbonus....
Habe aber vor ca. 2 Mon. schon mal da angerufen...Die Tante hat mir gesagt das ich das alte Elterngeld bekomme.....Das macht mich jetzt richtig unsicher was nun wirklich stimmt...
> also das alte bekommst du auf keinen fall... da du ja nicht arbeiten warst.
lolikom hat Recht. Man muss glaube 12 Monate wieder arbeiten gegangen sein um wieder die 67% zu kriegen.
Wer in der Elternzeit nicht arbeiten geht, erneut schwanger wird, bekommt wieder das volle Elterngeld.
Das Elterngeld wird für die Berechnung nicht herangezogen und so gelten wieder die 12 Gehälter vor dem 1. Mutterschutz.
Bin mir eigentlich ziemlich sicher.
Die Seite weiß ich gerade nicht mehr, aber folgenden Text habe ich da mal rauskopiert:
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Der Anspruch auf das einkommensabhängige Elterngeld berechnet sich nach
dem bereinigten Nettoeinkommen der Antragstellerin oder des
Antragstellers.Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige
Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des
Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit
Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen
aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder
Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung
der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser
Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Außerdem:
Beim zweiten Kind erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mind. 75 EUR,
solange bis das erste Kind 3 Jahre alt wird.
Hast mir auf jeden Fall weiter geholfen...
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